Entwicklung der Verkehrsordnungwidrigkeitenanzeigen in den letzten Jahren

Anfrage an: Gemeinde Gießen

die Anzahl privater Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu Verstößen gegen die StVO in den Jahren 2017, 2018, 2019 und, soweit vorhanden, auch Zahlen für das laufende Jahr.

Falls private Anzeigen nicht separat geführt werden bitte ich um die Gesamtanzahl der Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter*innen im zugehörigen Zeitraum.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Juli 2020
  • Frist
    15. August 2020
  • 0 Follower:innen
Stephan Voeth
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Anza…
An Gemeinde Gießen Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
Entwicklung der Verkehrsordnungwidrigkeitenanzeigen in den letzten Jahren [#192507]
Datum
12. Juli 2020 14:03
An
Gemeinde Gießen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Anzahl privater Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu Verstößen gegen die StVO in den Jahren 2017, 2018, 2019 und, soweit vorhanden, auch Zahlen für das laufende Jahr. Falls private Anzeigen nicht separat geführt werden bitte ich um die Gesamtanzahl der Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter*innen im zugehörigen Zeitraum.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 192507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192507/ Postanschrift Stephan Voeth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth

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Gemeinde Gießen
Verkehrsordnungswidrigkeiten Sehr geehrter Herr Voeth, Sie stellten mehrere Fragen zur Zahl von angezeigten Verke…
Von
Gemeinde Gießen
Betreff
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Datum
22. Juli 2020 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Voeth, Sie stellten mehrere Fragen zur Zahl von angezeigten Verkehrsordnungswidrigkeiten und der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Nach § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG gelten die Vorschriften für den Informationszugang für die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen der Gemeinden und Landkreise ..., soweit die Anwendung des Vierten Teils (des HDSIG) durch Satzung ausdrücklich bestimmt wird. Die Stadt Gießen hat keine entsprechende Satzung. Umweltinformationen i.S.d. § 2 Abs. 3 HUIG bei Ihrer Anfrage sind hier nicht betroffen, ebenso wenig Verbraucherinformationen i.S.v. § 2 Abs.1 VIG. Insofern kann und wird Ihnen keine Auskunft von der Stadt Gießen bezüglich Ihrer unten genannten Anfrage gegeben werden, bzw. gegeben werden können. Mit freundlichen Grüßen