Entwicklung des Baum-/Waldbestandes in der Region Hannover
Antrag nach dem NUIG/VIG
Guten Tag,
bitte beantworten Sie mir die folgenden Fragen:
Wieviel ha Wald gibt es in der Region Hannover und wer hat den Überblick über die Bestandsentwicklung (für öffentlichen und Privateigentum gesamt)?
Wie sieht die Bestandsentwicklung in den letzten 10 Jahren aus? Wieviel Altbestand mussten weichen, wieviel Neubestand kam hinzu?
Gibt es einen Genehmigungsprozess für Rodungen? Wird bei Rodungsgenehmigungen differenziert, wie alt die Bäume sind? Welche Genehmigungen wurden für 2023/2024 (bisher) erteilt?
Hintergrund dieser Frage sind Presseberichte und Beobachtungen, dass laufend größere Waldflächen gerodet werden (sollen), z.B. ca. 55ha im Bissendorfer Moor, ca. 14ha am Steinhuder Meer, ca. 5ha am Fliegerhorst etc.
Weitere Bäume/Wälder werden im Zuge von Ortsumgehungen, Windkraftplänen, Ausbau von Verkehrswegen oder für Bebauungen gefällt. Einzelne Projekte sind ggf. zu rechtfertigen, aber ohne die Summe der Auswirkungen aller Projekte im Auge zu behalten ist jedes Einzelprojekt brandgefährlich für unseren Natur- und Klimaschutz!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Freundliche Grüße
Ergebnis der Anfrage
Seit 2015 ist mehr Waldfläche in der Region Hannover entstanden. Aufzeichnungen über die Qualität der Bestände, d.h. Verhältnis Altbestände/Aufforstung, gibt es nicht wirklich.
Daten über die Verteilung von Alt und Neubestand können nicht ermittelt werden, da Kahlschläge der Waldflächen nur unter bestimmten Voraussetzungen bei der Unteren Waldbehörde anzuzeigen sind und somit Aussagen über die Entwicklung von Waldbeständen nicht möglich sind.
Baumentnahmen sind für Waldbesitzer möglich, allerdings müssen diese nur gemeldet werden, wenn sie sich auf eine zusammenhängende Waldfläche von mehr als einem Hektar erstrecken und den Holzvorrat dieser Fläche
1.auf weniger als 25 vom Hundert verringern oder
2.vollständig beseitigen.
D.h. Viele Rodungen von Altbestand-Bäumen bleiben unter dem Radar!
Selbst die Pflicht, Ausgleichflächen aufzubauen, sagt nichts über die Qualität dieser Flächen aus. Theoretisch könnten auf einem Feld Bäume neu gepflanzt werden, die erst in ca. 100 Jahren den Waldwert von einem Altbestand haben.
Geplante Rodungen 2023/2024 finden statt in:
Gehrden 24609qm,
Hannover 15945qm
Neustadt a. Rbge 141614qm
Uetze 27844qm
Wedemark 4252qm
Wunstorf 17009qm
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum20. März 2024
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23. April 2024
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