Entwicklung "Ordnungsamt-Online"

- die Kosten der Entwicklung der mobilen App "Ordnungsamt-Online"
- das Lastenheft zu diesem Auftrag für die Entwickler*innen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. August 2018
  • Frist
    22. September 2018
  • 5 Follower:innen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Entwicklung "Ordnungsamt-Online" [#32990]
Datum
21. August 2018 18:17
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Kosten der Entwicklung der mobilen App "Ordnungsamt-Online" - das Lastenheft zu diesem Auftrag für die Entwickler*innen
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Wolf, Ihr Auskunftsersuchen hat mich erreicht und Ihr Anliegen wird geprüft. Sie erhalten zu …
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Entwicklung "Ordnungsamt-Online" [#32990]
Datum
23. August 2018 09:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, Ihr Auskunftsersuchen hat mich erreicht und Ihr Anliegen wird geprüft. Sie erhalten zu gegebener Zeit Nachricht. Mit freundlichem Gruß
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Ihr Antrag nach dem IFG Berlin bzgl. "Ordnungsamt-Online" [#32990] Sehr geehrter Herr Wolf, Ihr Antrag …
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG Berlin bzgl. "Ordnungsamt-Online" [#32990]
Datum
4. September 2018 16:29
Status
Warte auf Antwort
image001.png
14,7 KB


Sehr geehrter Herr Wolf, Ihr Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz ist hier in Bearbeitung. Da eine Anhörung von Betroffenen nach § 14 Abs. 2 IFG Berlin durchzuführen ist, können sich bei der Beantwortung Verzögerungen ergeben. Sie werden so bald wie möglich erneut Nachricht von mir erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
AW: Ihr Antrag nach dem IFG Berlin bzgl. "Ordnungsamt-Online" [#32990] Sehr geehrter Herr Wolf, über Ih…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG Berlin bzgl. "Ordnungsamt-Online" [#32990]
Datum
27. September 2018 17:25
Status
Warte auf Antwort
image001.png
14,7 KB


Sehr geehrter Herr Wolf, über Ihren Antrag habe ich mittlerweile entschieden. Da Anhörung von Betroffenen nach § 14 Abs. 2 IFG Berlin durchgeführt wurde, kann der Informationszugang erst nach Ablauf der Frist des § 14 Abs. 2 S. 4 IFG Berlin erfolgen. Sie werden nach Ablauf dieser Frist erneut Nachricht von mir erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
AW: Ihr Antrag nach dem IFG Berlin bzgl. "Ordnungsamt-Online" [#32990] Sehr geehrter Herr Wolf, Sie hab…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG Berlin bzgl. "Ordnungsamt-Online" [#32990]
Datum
8. Oktober 2018 16:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, Sie haben darum gebeten, Ihnen den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand und die voraussichtlichen Kosten für die von Ihnen beantragte Aktenauskunft vorab mitzuteilen. Es handelt sich voraussichtlich um eine einfache schriftliche Auskunft, für welche sich voraussichtlich Gebühren in Höhe von 26,00 Euro (einschließlich der Gebühren für Ausdrucke) ergeben werden. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
AW: Ihr Antrag nach dem IFG Berlin bzgl. "Ordnungsamt-Online" [#32990] Sehr geehrt<< Anrede >&g…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG Berlin bzgl. "Ordnungsamt-Online" [#32990]
Datum
8. Oktober 2018 16:58
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen lieben Dank für Ihre Nachricht. Ich bitte um Gebührenbefreiung nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 VGebO, da ich für den << Adresse entfernt >> e.V. (Vereinsregisternummer: VR 30468 B) anfrage. Sie finden die Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit hier: https://okfn.de/files/verein/Freistellungsbescheid-2018-04-20.pdf Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 32990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Wolf, mit E-Mail vom 21.08.2018 haben Sie auf Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgese…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Entwicklung "Ordnungsamt-Online" [#32990]
Datum
29. Oktober 2018 18:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, mit E-Mail vom 21.08.2018 haben Sie auf Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG Bln) bzw. des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) um folgende Informationen gebeten: - die Kosten der Entwicklung der mobilen App "Ordnungsamt-Online" - das Lastenheft zu diesem Auftrag für die Entwickler*innen Anbei sende ich Ihnen entsprechend Ihres Antrags den die App "Ordnungsamt Online" betreffenden Teil des Lastenhefts (Seiten 95 und 96, wobei die sonstigen Inhalte verdeckt sind). Ich weise darauf hin, dass einer der nach § 14 Abs. 2 S. 1 IFG Bln angehörten Betroffenen erklärt hat, dass er hinsichtlich des Urheberrechts an den übermittelten Unterlagen mit einer Vervielfältigung oder sonstigen Weitergabe an Dritte durch Sie nicht einverstanden ist und dass dieser Auszug nur Ihrer Information dienen soll. Außerdem nenne ich Ihnen die Kosten der Entwicklung der App "Ordnungsamt Online". Als Vergütung für die (in Vertrag und Lastenheft so bezeichnete) "Mobile App" sind in dem Vertrag 24.720 Euro bestimmt. Ihren Antrag haben Sie auch auf das VIG gestützt. Das VIG ist jedoch gemäß § 2 Abs. 4 VIG nur subsidiär anwendbar; vorliegend ist der Informationsanspruch nach dem IFG Berlin zumindest entsprechend, so dass das VIG hier nicht zur Anwendung kommt. Diese Information ergeht aufgrund von § 2 Absatz 1 Nummer 4, § 1 Abs. 2 VGebO Bln gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport in Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen