Entwicklungshilfe Afghanistan nach Provinzen

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Höhe der Beträge nennen würden, die das BMZ (soweit vorhanden bitte auch AA und BMELV) seit 2001 für Projekte in den afghanischen Provinzen Baghlan, Badakhshan, Kunduz und Takhar ausgegeben hat. Bitte kennzeichnen Sie die Beträge, die auch tatsächlich vor Ort ausgegeben wurden (für nationale Mitarbeiter, Baumaterialien, Mieten usw. - derart detaillierte Aufschlüsselung aber nicht erforderlich).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. April 2013
  • Frist
    22. Mai 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich wäre Ihnen d…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
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Betreff
Entwicklungshilfe Afghanistan nach Provinzen
Datum
17. April 2013 18:20
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Höhe der Beträge nennen würden, die das BMZ (soweit vorhanden bitte auch AA und BMELV) seit 2001 für Projekte in den afghanischen Provinzen Baghlan, Badakhshan, Kunduz und Takhar ausgegeben hat. Bitte kennzeichnen Sie die Beträge, die auch tatsächlich vor Ort ausgegeben wurden (für nationale Mitarbeiter, Baumaterialien, Mieten usw. - derart detaillierte Aufschlüsselung aber nicht erforderlich).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Förderung von Projekten in Afghanistan. Ihr Antrag vom 17.04.2013
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Förderung von Projekten in Afghanistan. Ihr Antrag vom 17.04.2013
Datum
6. Juni 2013
Status
Anfrage abgeschlossen