Entwicklungshilfe für China

ich möchte gerne wissen, ob durch Ihr Haus Geld in Form von Entwicklungshilfe fließt und warum das so ist.
Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
  • 2 Follower:innen
Josef Geschaftelhuber
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich möchte gerne…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Josef Geschaftelhuber
Betreff
Entwicklungshilfe für China [#206680]
Datum
17. Dezember 2020 11:04
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich möchte gerne wissen, ob durch Ihr Haus Geld in Form von Entwicklungshilfe fließt und warum das so ist. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Josef Geschaftelhuber Anfragenr: 206680 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206680/
Mit freundlichen Grüßen Josef Geschaftelhuber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0289/113 - hier. Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Geschaftelhuber, ich bestä…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0289/113 - hier. Eingangsbestätigung
Datum
17. Dezember 2020 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Geschaftelhuber, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 17. Dezember 2020, eingegangen im BMZ am selben Tag. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Ich habe Ihren Antrag an das in meinem Haus zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Anfrage - GZ: Z14 O4010-0289/113 - hier: Abgabe an Bürgerkommunikation Sehr geehrter Herr Geschaftelhuber,…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Anfrage - GZ: Z14 O4010-0289/113 - hier: Abgabe an Bürgerkommunikation
Datum
18. Dezember 2020 08:42
Status
Sehr geehrter Herr Geschaftelhuber, eine nähere Prüfung Ihrer Anfrage vom 17. Dezember 2020 zum Thema "Entwicklungshilfe für China" hat ergeben, dass es sich nicht um einen IFG Antrag handelt, da der konkrete Aktenvorgangsbezug fehlt. Sie haben vielmehr eine allgemeine Sachfrage gestellt. Diese ist nicht vom Geltungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) erfasst. Denn das IFG verpflichtet Behörden nicht zur Zusammenstellung und Aufbereitung von Informationen, sondern lediglich zur Herausgabe von aktenkundigen Material. Ich habe daher Ihre Anfrage an das Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet, welches für die Beantwortung Ihrer Frage zuständig ist. Die Behandlung Ihrer Anfrage als allgemeine Bürgeranfrage hat für Sie den Vorteil, dass Ihr Anliegen kostenfrei bearbeitet werden kann, während die Bearbeitung eines IFG-Antrags mit Gebühren für den Antragsteller verbunden sein kann. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Sehr geehrter Herr Geschaftelhuber, haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesministerium für wirtsch…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
AW: Entwicklungshilfe für China [#206680]
Datum
18. Dezember 2020 09:30
Status
Sehr geehrter Herr Geschaftelhuber, haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). China erhält seit dem Jahr 2010 keine Mittel der klassischen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mehr. Die Entwicklungspartnerschaft mit China findet auf Augenhöhe statt und unter Anwendung innovativer Instrumente, zum Beispiel Dialoge sowie trilaterale, regionale und globale Kooperationen. Diese Partnerschaft ist von hoher Relevanz für das Bundesentwicklungsministerium und unser Blick ist klar auf die Nachhaltigkeit und auf Zukunftsthemen gerichtet. Wegen seiner Bedeutung beim Schutz und bei der Bereitstellung globaler öffentlicher Güter und seiner Mitwirkung an internationalen Prozessen kommt China eine Schlüsselrolle bei der Lösung globaler Zukunftsfragen wie Klima und Umwelt zu. Beispielsweise beträgt der weltweite Anteil des CO2-Ausstoßes von Deutschland rund 2 Prozent, der von China dagegen knapp 30 Prozent. Das heißt, ohne China kann der Klimawandel nicht effektiv bekämpft werden. Umgesetzt wird diese Zusammenarbeit vor allem durch das am 11. Mai 2017 in Peking von Bundesminister Dr. Müller und dem chinesischen Handelsminister Zhong Shan eröffnete Deutsch-Chinesische Zentrum für Nachhaltige Entwicklung (ZNE). Über das Zentrum werden gemeinsame Beiträge zur regionalen und globalen Entwicklung und zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung geleistet. Bestehende Verpflichtungen, die der Volksrepublik China bis zum Jahr 2009 völkerrechtlich verbindlich zugesagt wurden – oft im Sinne von Programmen mit mehrjähriger Laufzeit – wurden und werden planmäßig bis zum vorgesehenen Abschluss umgesetzt. Seitdem wurde als einzige Ausnahme die Fortsetzung der langjährigen Rechtskooperation mit der Beauftragung des bilateralen Vorhabens »Deutsch-Chinesisches Programm Rechtskooperation« beschlossen. Das Vorhaben trägt maßgeblich zur Ausgestaltung des deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs bei. Die Finanzierung erfolgt paritätisch nach dem Grundsatz der Kostenteilung, das heißt jede Seite trägt ihre anfallenden Kosten selbst. Die letzten aus den sogenannten alten Verpflichtungsermächtigungen laufenden bilateralen Vorhaben der klassischen finanziellen Zusammenarbeit werden sich teilweise bis zum Jahr 2022 erstrecken und damit anteilig noch in die offiziellen ODA-Statistiken (Official Development Aid) einfließen. ODA ist eine im OECD-Entwicklungsausschuss (DAC) vereinbarte und international anerkannte Messgröße zur Erfassung öffentlicher Entwicklungsleistungen. Seit der Einstellung der klassischen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit erfolgt die Kooperation in der finanziellen Zusammenarbeit über sogenannte Förderkredite. Darunter versteht man Kredite zu konzessionären Konditionen aus reinen Marktmitteln – also ohne den Einsatz von Mitteln aus dem BMZ-Haushalt. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beauftragt die KfW-Entwicklungsbank mit der Vergabe von Förderkrediten an China für entwicklungspolitisch förderungswürdige Vorhaben – vor allem im Bereich Umwelt- und Klimaschutz – im Rahmen eines jährlichen Investitionsprogramms von bis zu 450 Millionen Euro. Bei den Ausschreibungen kommen auch häufig deutsche Unternehmen zum Zuge. Förderkredite sind überwiegend ODA-anrechnungsfähig und fließen somit auch in die offiziellen Statistiken ein. Wie es bei Krediten üblich ist, müssen selbstverständlich auch diese Förderkredite wieder zurückgezahlt werden. Wir bedanken uns für Ihr entwicklungspolitisches Engagement und dafür, dass Sie sich die Zeit genommen und an das Bundesentwicklungsministerium geschrieben haben. Mit freundlichen Grüßen