Entwidmungsverfahren Neuer Pferdemarkt 34/35 - Antrag auf Einsicht in vollständige Akte

Sehr << Antragsteller:in >>

mit Schreiben vom 4.3.2022 hatte ich Sie und Ihre Behörde um die Möglichkeit der Einsichtnahme in die vollständige Akte des Entwidmungsverfahrens im Bereich Neuer Pferdmarkt 34/35 bis zum 23.3.2022 gebeten. Gleichzeitig hatte ich auf zahlreiche Mängel, fehlende Inhalte und Unstimmigkeiten in der mir bislang zur Verfügung gestellten Entwidmungsakte hingewiesen.

Bis heute habe ich allerdings weder eine Stellungnahme von Ihnen bzw. Ihrer Behörde zu den von mir genannten Mängeln noch einen Terminvorschlag für eine erneute Akteneinsicht erhalten.

Ich möchte deshalb erneut an meinen Antrag vom 4.3.2022 zur Einsichtnahme in die vollständige Verfahrensakte erinnern und setze hierfür eine Nachfrist bis zum 12.4.2022.

Hinweis auf § 47 HmbBG/Diensteid:
Sämtliche Personen in der Hamburgischen Verwaltung sind dienstlich dazu verpflichtet, gewissenhaft und rechtskonform zu handeln. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es gerade nicht die Aufgabe der öffentlichen Verwaltung ist, unrechtmäßige Vorgänge auf öffentlichen Flächen - auch wenn sie versehentlich erfolgt sind - nachträglich zu begünstigen, sondern dazu beizutragen, dass Normen und Gesetze eingehalten werden bzw. dass mögliche Fehler eingeräumt und sodann aufgeklärt werden.
Der Diensteid dient dabei auch dem Schutz von Mitarbeitern der Verwaltung für den Fall, dass Vorgesetzte Mitarbeiter zu einem unrechtmäßigen Verhalten auffordern, ohne selbst die Verantwortung - und die dienstrechtlichen Konsequenzen daraus - übernehmen zu wollen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. April 2022
  • Frist
    7. Mai 2022
  • Kosten dieser Information:
    225,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entwidmungsverfahren Neuer Pferdemarkt 34/35 - Antrag auf Einsicht in vollständige Akte [#245594]
Datum
5. April 2022 16:28
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Sehr Antragsteller/in mit Schreiben vom 4.3.2022 hatte ich Sie und Ihre Behörde um die Möglichkeit der Einsichtnahme in die vollständige Akte des Entwidmungsverfahrens im Bereich Neuer Pferdmarkt 34/35 bis zum 23.3.2022 gebeten. Gleichzeitig hatte ich auf zahlreiche Mängel, fehlende Inhalte und Unstimmigkeiten in der mir bislang zur Verfügung gestellten Entwidmungsakte hingewiesen. Bis heute habe ich allerdings weder eine Stellungnahme von Ihnen bzw. Ihrer Behörde zu den von mir genannten Mängeln noch einen Terminvorschlag für eine erneute Akteneinsicht erhalten. Ich möchte deshalb erneut an meinen Antrag vom 4.3.2022 zur Einsichtnahme in die vollständige Verfahrensakte erinnern und setze hierfür eine Nachfrist bis zum 12.4.2022. Hinweis auf § 47 HmbBG/Diensteid: Sämtliche Personen in der Hamburgischen Verwaltung sind dienstlich dazu verpflichtet, gewissenhaft und rechtskonform zu handeln. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es gerade nicht die Aufgabe der öffentlichen Verwaltung ist, unrechtmäßige Vorgänge auf öffentlichen Flächen - auch wenn sie versehentlich erfolgt sind - nachträglich zu begünstigen, sondern dazu beizutragen, dass Normen und Gesetze eingehalten werden bzw. dass mögliche Fehler eingeräumt und sodann aufgeklärt werden. Der Diensteid dient dabei auch dem Schutz von Mitarbeitern der Verwaltung für den Fall, dass Vorgesetzte Mitarbeiter zu einem unrechtmäßigen Verhalten auffordern, ohne selbst die Verantwortung - und die dienstrechtlichen Konsequenzen daraus - übernehmen zu wollen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245594/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Ihr HmbTG-Antrag Nr. 245594 Zustimmung zu Gebühren und Mitteilung Fristverlängerung auf 2 Monate Sehr Antragstelle…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Ihr HmbTG-Antrag Nr. 245594 Zustimmung zu Gebühren und Mitteilung Fristverlängerung auf 2 Monate
Datum
28. April 2022 15:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Zustimmung mit Email vom 14.04.2022 zu den entstehenden Gebühren betreffend o.g. HmbTG-Antrag haben wir erhalten, vielen Dank. Anmerken möchten wir, dass es im HmbTG keine „Zustimmung unter Bedingungen“ gibt, wie Sie die Zustimmung geltend machen möchten. Die Gebühren werden für die Bearbeitung des Antrags nach der Gebührenordnung zum Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) erhoben. Sie sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die dazu dienen, in Anknüpfung an die Leistung die hierdurch entstandenen Kosten zu decken. Hierbei wird die Gebühr als (bedingungslose) Gegenleistung geschuldet. Sie haben vorliegend am 05.04.2022 einen Antrag auf Einsicht in die vollständige Akte zu dem Entwidmungsverfahren Neuer Pferdemarkt 34/35 gestellt. Der Zweck des Hamburgischen Transparenzgesetzes ist es gerade, durch ein umfassendes Informationsrecht die bei den im Gesetz bezeichneten Stellen (hier die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, BVM) vorhandenen Informationen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Das im Jahre 2012 geschaffene Transparenzgesetz will gerade Transparenz schaffen, die demokratische Meinungs- und Willensbildung fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns ermöglichen. Nach dem HmbTG werden Ihnen somit zu Ihrem Antrag #245594 alle Informationen, die hier bei der BVM zu dem von Ihnen angefragten Thema vorliegen, in der gewünschten Akteneinsicht zur Verfügung gestellt werden. Die angefragte Akte ist chronologisch geführt, so wie sich das Verfahren im Ablauf hier gestaltet hat. Sie wird aber nicht z.B. über ein von Ihnen gewünschtes Inhaltsverzeichnis verfügen, da die hier vorliegenden Informationen grundsätzlich nicht für einen Antragsteller /eine Antragstellerin zusätzlich inhaltlich aufbereitet werden. Im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage müssen wir Ihnen mitteilen, dass die gewünschten Informationen leider nicht innerhalb eines Monats zugänglich gemacht werden können. Die notwendige Sichtung sowie die nach § 4 HmbTG datenschutzrechtlich begründeten Schwärzungen erfordern eine intensive Prüfung. Die Frist wird daher auf 2 Monate, spätestens zum 07.06.2022, verlängert (§ 13 Absatz 5 Satz 1 HmbTG). Sobald die Akte zur Verfügung steht, werden wir erneut Kontakt mit Ihnen zur Vereinbarung eines Termins zur Akteneinsicht aufnehmen. Wir danken Ihnen bis dahin für Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr HmbTG-Antrag Nr. 245594 Zustimmung zu Gebühren und Mitteilung Fristverlängerung auf 2 Monate [#245594] Seh…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr HmbTG-Antrag Nr. 245594 Zustimmung zu Gebühren und Mitteilung Fristverlängerung auf 2 Monate [#245594]
Datum
29. April 2022 12:40
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Formulierung "Das im Jahre 2012 geschaffene Transparenzgesetz will gerade Transparenz schaffen, die demokratische Meinungs- und Willensbildung fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns ermöglichen" stimmt mich sehr zuversichtlich. Auch die chronologische Führung der Akte klingt richtig. Dass es allerdings kein Inhaltsverzeichnis oder Register geben soll, durch welches sowohl die Akte in Gänze überblickt werden kann als auch die Vollständigkeit einer Akte nachweisbar ist, wundert mich. Hier bitte ich um eine erneute Überprüfung, da nach meiner Kenntnis ein Sicherungssystem zur Gewährleistung der Vollständigkeit einer Akte ein allgemeiner Verwaltungsstandard in Hamburg ist. Personenbezoge Daten können selbstverständlich auch im Register geschwärzt werden. Falls die BVM einen anderen Verwaltungsprozess anwendet, mit dem die Vollständigkeit einer Akte abgesichert wird, so bin ich sehr gespannt, diesen im Rahmen Ihrer Auskunft kennenzulernen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245594/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr HmbTG-Antrag Nr. 245594 Zustimmung zu Gebühren und Mitteilung Fristverlängerung auf 2 Monate [#245594] Seh…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr HmbTG-Antrag Nr. 245594 Zustimmung zu Gebühren und Mitteilung Fristverlängerung auf 2 Monate [#245594]
Datum
29. April 2022 12:47
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Formulierung "Das im Jahre 2012 geschaffene Transparenzgesetz will gerade Transparenz schaffen, die demokratische Meinungs- und Willensbildung fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns ermöglichen" erfreut mich und stimmt mich zuversichtlich. Auch die chronologische Führung der Akte ist in meinen Augen mit sehr begrüssenswert. Dass es allerdings kein Inhaltsverzeichnis oder Register geben soll, durch welches sowohl die Akte in Gänze überblickt werden kann als auch die Vollständigkeit einer Akte nachweisbar ist, wundert mich. Hier bitte ich um eine erneute Überprüfung, da nach meiner Kenntnis ein Sicherungssystem zur Gewährleistung der Vollständigkeit einer Akte ein allgemeiner Verwaltungsstandard in Hamburg ist. Personenbezoge Daten können selbstverständlich auch im Register geschwärzt werden. Falls die BWI einen anderen Verwaltungsprozess anwendet, durch den ein schneller Überblick über ein Verfahren sowie die Vollständigkeit einer Akte abgesichert wird, so bin ich sehr gespannt, diesen im Rahmen Ihrer Auskunft kennenzulernen. Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245594/
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr << Antragsteller:in >> die gewünschte Akte steht Ihnen am Freitag, dem 03.06.2022, in der Zeit v…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
TERMIN Akteneinsicht- Entwidmungsverfahren Neuer Pferdemarkt 34/35 - Antrag auf Einsicht in vollständige Akte [#245594]
Datum
24. Mai 2022 14:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die gewünschte Akte steht Ihnen am Freitag, dem 03.06.2022, in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr im Raum D.ZG.027 der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg, zur Einsicht zur Verfügung. Bitte melden Sie sich am Tag der Akteneinsicht unbedingt vorher bei Herrn Rösner im Raum D.ZG.008 und weisen sich bitte dort mit Ihrem Personalausweis aus. Im Eingang der Behörde geben Ihnen die freundlichen Mitarbeiter/innen des Foyers gern Auskunft, wo sich das Büro von Herrn Rösner in der BVM genau befindet. Wir bitten Sie noch um kurze Bestätigung des Termins. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr << Antragsteller:in >> gern erinnern wir Sie hiermit an Ihren Termin zur gewünschten Akteneinsic…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
ERINNERUNG Ihr Termin Akteneinsicht 03.06.2022 9-12 Uhr - Entwidmungsverfahren Neuer Pferdemarkt 34/35 - Antrag auf Einsicht in vollständige Akte [#245594]
Datum
2. Juni 2022 09:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> gern erinnern wir Sie hiermit an Ihren Termin zur gewünschten Akteneinsicht morgen, den 03.06.2022 in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr im Raum D.ZG.027 der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg (siehe unsere Mail vom 24.05.2022). Melden Sie sich bitte vorher bei Herrn Rösner im Raum D.ZG.008 der BVM. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich werde morgen gerne Einsicht in die vollständi…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: ERINNERUNG Ihr Termin Akteneinsicht 03.06.2022 9-12 Uhr - Entwidmungsverfahren Neuer Pferdemarkt 34/35 - Antrag auf Einsicht in vollständige Akte [#245594]
Datum
2. Juni 2022 11:37
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich werde morgen gerne Einsicht in die vollständige Akte nehmen und um 10:00 h zu Ihnen kommen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245594/
<< Anfragesteller:in >>
Akteneinsicht 03.06.2022 - Akte nich vollständig [#245594]
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe heute Einsich…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akteneinsicht 03.06.2022 - Akte nich vollständig [#245594]
Datum
3. Juni 2022 14:29
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe heute Einsicht in die Akte zum Entwidmungsverfahren genommen. Leider erscheint die Akte - wie nachfolgend erläutert - nicht vollständig zu sein. Gemäß Protokoll zum Einziehungsverfahren Paulihaus ist auf Seite 2 vermerkt: 15.10.2021 - 12:09:48: Datei angelegt, "VI12-Einziehungsverfahren Paulihaus - Widmungssituation.docx" 21.10.2021 - 19:26:24: "ich habe an Ihrem Vermerk herumgepfuscht. Bitte schauen Sie sich das an, ob Sie damit leben können" 26.10.2021 - 14:38:21 "ich kann sehr gut damit leben, da die Quintessenz dieselbe ist! 29.10.2021 - 18:17:023: Datei geändert, Dateiname:VI12-Einziehungsverfahren - Widmungssituation.docx, ausgeführt 1.11.2021 08:09:31 Standard Verfügung, zur Zustimmung, ausgeführt In der Akte ist jedoch nicht die letztmalig geänderte und sodann beschlossene Unterlage "Widmungssituation.docx" vom 29.10.2021 enthalten, sondern lediglich die veraltete Version vom 15.10.2021. Ich bitte Sie darum, diesen Mangel bis zum 10.6.2022 zu beheben und mir sodann eine erneute Akteneinsicht zu ermöglichen. Sollte mir in den kommenden Tagen weitere Fehler auffallen, so werde ich Ihnen diese ebenfalls noch übermitteln. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Antwort AW: [EXTERN]- Akteneinsicht 03.06.2022 - [#245594] Sehr << Antragsteller:in >> es handelt s…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Antwort AW: [EXTERN]- Akteneinsicht 03.06.2022 - [#245594]
Datum
8. Juni 2022 10:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> es handelt sich bei dem in der Akte befindlichen Vermerk vom 15.10.2021 um die von der Behördenleitung freigegebene Endfassung. Es wird nun nach der erfolgten Akteneinsicht am 03.06.2022 der Gebührenbescheid erstellt, gebucht und Ihnen per Post zugestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort AW: [EXTERN]- Akteneinsicht 03.06.2022 - [#245594] Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Antwort von h…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort AW: [EXTERN]- Akteneinsicht 03.06.2022 - [#245594]
Datum
8. Juni 2022 11:53
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Antwort von heute erscheint mir verwaltungsrechtlich unzulässig. Rechtlich wäre dies eine Rückdatierung und somit eine unzulässige Manipulation des Akteninhalts. Sind Sie sicher, dass Sie bei dieser Aussage bleiben möchten oder möchten Sie den Inhalt Ihrer Antwort mit der Ihnen vorgesetzen Stelle bis zum 10.6.2022 abklären und gegebenenfalls korrigieren? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245594/
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Abschluss HmbTG-Antrag #245594 durch Akteneinsicht 03.06.2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem -d…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Abschluss HmbTG-Antrag #245594 durch Akteneinsicht 03.06.2022
Datum
9. Juni 2022 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem -durch die gewünschte und am 03.06.2022 erfolgte Akteneinsicht- beantworteten HmbTG-Antrag #245594 teilen wir Ihnen abschließend Folgendes mit: eine Rückdatierung des Vermerkes ist nicht erfolgt. Der Vermerk trägt das Datum der Erstellung durch den Verfasser. Eine nachträgliche Aktualisierung des Datums nach evtl. Anpassungen im Abstimmungsverfahren erfolgt bei internen Vermerken üblicherweise nicht. Somit ist Ihre Anfrage vollständig bearbeitet und abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Abschluss HmbTG-Antrag #245594 durch Akteneinsicht 03.06.2022 [#245594] Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihr…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abschluss HmbTG-Antrag #245594 durch Akteneinsicht 03.06.2022 [#245594]
Datum
9. Juni 2022 20:23
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer letzten Stellungnahme erklärten Sie: "Eine nachträgliche Aktualisierung des Datums nach evtl. Anpassungen im Abstimmungsverfahren erfolgt bei internen Vermerken üblicherweise nicht." Es dürfte zwischen Ihnen und mir allerdings sicher unstrittig sein, dass der Begriff "üblicherweise" in keinster Weise bedeutet, dass die aktuell angewendete Praxis "rechtskonform" bzw. "rechtssicher" ist. Da ich als Bürger im aktuellen Verfahren ein gesetzliches Recht in Anspruch nehme und dafür entsprechend auch Gebühren entrichte sowie Ihnen als gesetzlich verpflichtete Auskunftsstelle und als Mitarbeiter der Hamburgischen Verwaltung eine entsprechende Bringschuld zugewiesen wurde, halte ich Ihre derzeitige Auskunft für leider nicht für ausreichend. Ich stelle deshalb zwei kurze Nachfragen: 1. "Auf welche Weise kann ein Bürger oder ein Sachbearbeiter, der Akteneinsicht nimmt, erkennen, ob ein Vermerk, der sich in einer Akte der BWI befindet, die ursprüngliche Fassung zum Zeitpunkt der Erstellung (Erstellungdatum) ist oder eine möglicherweise Wochen später abgeänderte Version mit gleichem Datum?" 2. "Falls sich zwei Versionen mit gleichem Datum in einer Akte befinden, jedoch einen unterschiedlichen Inhalt aufweisen, wie kann ein Dritter, der Einblick in die Akte nimmt, erkennen, welche Version die verbindliche, letzte Variante ist?" Sollte ich von Ihnen auf diese kurzen Fragen bis zum 14.6.2022 keine überzeugende Antwort erhalten, werde ich mich in dieser Sache sowohl an die interne Dienststelle der BWI als auch die Dienststelle des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) wenden und um Unterstützung bitten, da - nach aktuellem Stand - für Dritte nachweislich nicht erkennbar ist, ob und wie weit das angegebene Datum eines Schriftstückes in einer Akte der BWI tatsächlich gültig ist bzw. welche maximale Anzahl von Tagen als "Puffer" hinzuzurechnen sind. Ich gehe davon aus, dass die Hamburgische Verwaltung und auch die BW im eigenen Interesse eine verlässliche und eindeutige Aktenführung besitzt. Entsprechend hoffe auf eine kurzfristige Klärung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245594/
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Ihre Nachfragen: Abschluss HmbTG-Antrag #245594 durch Akteneinsicht 03.06.2022 [#245594] Sehr << Antragstell…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Ihre Nachfragen: Abschluss HmbTG-Antrag #245594 durch Akteneinsicht 03.06.2022 [#245594]
Datum
14. Juni 2022 15:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Nachricht erhalten und melden uns zeitnah bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Entwidmungsverfahren Neuer Pferdemarkt 34/35 - Antrag auf Einsicht in vollständige Akte“ [#245594]
Datum
15. Juni 2022 16:03
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/245594/ Ich bin der Meinung, dass der Informationszugang, der mir auf Grund meiner Anfrage vom 4.3.2022 gewährt wurde, mängelbehaftet ist. Der Mangel bezieht sich inbesondere auf das zu meiner Anfrage gehördende wesentliche Entscheidungsdokument vom 29.10.2021, welches dem Senator für Verkehr und Mobilitätswende zur Entscheidung am 1.11.2021 vorlag. In der Akte, die ich einsehen konnte, war dieses Dokument vom 29.10.2021 nicht enthalten, sondern lediglich ein Vermerk vom 15.10.2021. Auf meine Kritik, dass das Entscheidungsdokument vom 29.10.2021 in der Akte nicht enthalten sei, wurde mir von der Behörde mitgeteilt, dass es sich bei dem Dokument mit dem Datum vom 15.10.2021 - inklusive nachträglicher Änderungen vom 21.10.2021 und 29.10.2021 - um das Entscheidungsdokument vom 29.10.2021 handeln würde. Ein Beweis für diese Aussage fehlte. Auf meinen Hinweis, dass ein geändertes Dokument den Tag der letzten Änderung, d.h. den 29.10.2021, deutlich erkennbar anzeigen müsse, da es sich bei einer Beibehaltung des 15.10.2021, um eine Rückdatierung handeln würde, die zur Folge hätte, dass Dritte, die Akteneinsicht nehmen, nicht erkennen könnten, von wann ein Schriftstück oder Vermerk tatsächlich ist, erklärte der Behördenvertreter, dass dies nicht nur in meinem Fall so gehandhabt würde, sondern dass diese Art der Aktenführung allgemeine Praxis bei Vermerken innerhalb der gesamten Behörde sei. (siehe Antwort der Behörde vom 9. Juni 2022). Aus dem hier beschriebenen Vorgang ergeben sich für mich folgende Fragen: 1. Wie kann die Aussage der Behörde, dass es sich bei dem Dokument mit Datum 15.10.2021 tatsächlich um ein Dokument vom 29.10.2021 handelt, von Dritten, z.B. von mir im Rahmen meiner Akteneinsicht, erkannt und zweifelsfrei überprüft werden? 2. Ist die hier beschriebene Praxis bei der Datierung von Dokumenten in einem rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahren eine zulässige Vorgehensweise oder ermöglicht eine solche Praxis sogar eine jederzeit durchführbare, nicht-erkennbare, nachträgliche Manipulation der Akteninhalte? 3. Stimmt die Aussage, dass die hier beschriebene Praxis kein Einzelfall ist, sondern eine übliche Praxis innerhalb der gesamten Behörde? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 245594.pdf Anfragenr: 245594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245594/
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Ihre Mail vom 09.06.2022 zu HmbTG-Antrag #245594 nach erfolgter Akteneinsicht 03.06.2022 [#245594] Sehr << A…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Ihre Mail vom 09.06.2022 zu HmbTG-Antrag #245594 nach erfolgter Akteneinsicht 03.06.2022 [#245594]
Datum
16. Juni 2022 14:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben aufgrund Ihres Antrags nach dem HmbTG Einsicht in die Akte genommen. Damit ist der Anspruch auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz erfüllt. Die weiteren Fragen, die Sie mit Mail vom 09.06.2022 zur Aktenführung im Allgemeinen stellen, betreffen nicht mehr den vom HmbTG vermittelten Anspruch. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir zu abstrakten Fragen über die Aktenführung in der Verwaltung keine Stellung nehmen. Im Hinblick auf den konkreten Fall bleibt auszuführen, dass die Gültigkeit und die inhaltliche Aussage des Vermerks vom 15.10.2021 nicht davon abhängt, ob dieses Datum demjenigen entspricht, an dem der Vermerk begonnen wurde, oder demjenigen, an dem er fertiggestellt wurde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Mail vom 09.06.2022 zu HmbTG-Antrag #245594 nach erfolgter Akteneinsicht 03.06.2022 [#245594] Sehr geehrt…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail vom 09.06.2022 zu HmbTG-Antrag #245594 nach erfolgter Akteneinsicht 03.06.2022 [#245594]
Datum
16. Juni 2022 16:18
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zur Klärung des o.g. Sachverhaltes habe heute die Innenrevision der BWI/BVM, Frau Scunio, um eine Stellungnahme bis zum 22.6.2022 gebeten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245594/
<< Anfragesteller:in >>
Kostenbescheid vom 24.6.2022 [#245594] => bitte weiterleiten an / BWI / Rechtsamt / Fr. Iris Pinder <<E-M…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenbescheid vom 24.6.2022 [#245594]
Datum
28. Juni 2022 18:19
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
=> bitte weiterleiten an / BWI / Rechtsamt / Fr. Iris Pinder <<E-Mail-Adresse>> Sehr << Anrede >> gegen Ihren Kostenbescheid vom 24.6.2022 lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein. Meine Begründung habe ich anbei beigefügt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - entwidmung-widerspruch-gebuehrenbescheid.pdf Anfragenr: 245594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245594/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. Oktober 2022 14:01
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage wg. Akteneinsicht Entwidmungsverfahren Neuer Pferdemarkt 34/35 (I3/1490/2022) [#245594] Sehr <…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage wg. Akteneinsicht Entwidmungsverfahren Neuer Pferdemarkt 34/35 (I3/1490/2022) [#245594]
Datum
6. Oktober 2022 15:32
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Da ich mir nicht sicher bin, ob das Protokoll online einsehbar sein darf, übersende ich es Ihnen in wenigen Minuten per mail. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245594/
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AW: Ihre Anfrage wg. Akteneinsicht Entwidmungsverfahren Neuer Pferdemarkt 34/35 (I3/1490/2022) [#245594]
Sehr <…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage wg. Akteneinsicht Entwidmungsverfahren Neuer Pferdemarkt 34/35 (I3/1490/2022) [#245594]
Datum
13. Januar 2023 17:04
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
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Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrem Widerspruchsbescheid vom 22.9.2022 unter Ziffer II. 2a teilten Sie mir u.a. mit, dass ich gem. § 4 (2) HmbTG das Recht auf Einsicht in eine "ungeschwärzte" Akte hätte, bei der Mitarbeiterdaten, wie insbesondere der Name, die Büroanschrift, Telefonummer und e-mail Adresse erkennbar sind. Wie Sie aus der beigefügten Datei von meiner zweiten Akteneinsicht am 30.11.2022 erkennen können, wurden mir diese Informationen auf zahlreichen Schriftstücken erneut vorenthalten. (Beispiele sind zu finden auf: Seite: 2, 3, 4, 5, 6, , .....etc.) Auf Seite 6 ist zudem ein geschwärztes e-mail-Feld des Absenders ("von") handschriftlich ergänzt durch: "@hamburg-mitte.hamburg.de. Der geschwärzte Teil ist jedoch deutlich kürzer als die handschriftliche Ergänzung. Die handschriftlich ergänzte Mail-Adresse kann somit nicht die urspüngliche Adresse des Absenders gewesen sein. Diese Art der Veränderung einer Akte verwundert mich. Auch auf weiteren Schriftstücken in der Akte sind diese handschriftlichen Ergänzungen zu finden z.B. auf Seite 41, Seite 49, Seite 78. Auf Seite 20 ist ein Datum vom 30.5.2022 erkennbar, dieses Datum ist jedoch handschriftlich durchgestrichen. Es ist somit nicht klar, welches Datum das Orginaldokument hat. Zudem ist die Fusszeile geschwärzt. Auf Seite 39 sind die SVB/Senatsstellen geschwärzt. Auf Seite 81 wurde wesentlicher Inhalt einer Stellungnahme des Rechtsamtes des Bezirksamtes Hamburg-Mitte vom 27.4.2021 geschwärzt, bei dem es um die "Möglichkeit der Rechtsverletzung" geht und um die Zulässigkeit eines möglichen Widerspruchs. Hier kann der wesentliche Inhalt der Stellungnahme jedoch auf Grund der Schwärzung nicht nachvollzogen werden. Auf Seite 83 wurde erneut das Datum handschriftlich durchgestrichen. Zudem wurden die Teilnehmer einer Abstimmungsrunde unkenntlich gemacht. In der bisher einsehbaren Akte ist zu nicht finden, wie die zahlreich von Bürgern eingereichten Bedenken und Widersprüche (siehe z.B. S. 110 bis 112) in der Behörde inhaltlich studiert, ausgewertet, besprochen und bearbeitet wurden. Dies ist umso erstaunlicher, als andere Aspekte, welche für eine Entwidmung sprechen könnten, sehr intensiv und über viele Abstimmungsrunden erörtert wurden. Auf Seite 123 ist erkennbar, dass ein Mitarbeiter die eingegangenen Einwendungen am 31.8.2021 erhalten hatte und ein Termin zur Besprechung vorgeschlagen wird. Notizen zu diesem Termin oder zu den Einwendungen sind jedoch nicht in der Akte abgeheftet worden. Auf Seite 138 wird von einem Mitarbeiter am 2. 9.2021 schriftlich bestätigt: "Die Einwendungen werden im weiteren Verfahren berücksichtigt!". Auf Seite 139 wird vom gleichen Mitarbeiter weiter erklärt: "Von daher wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn wir schnellstmöglich ein Gespräch hierzu führen könnten, in die Sie mir den aktuellen Sachstand bzgl. Entwidmung schildern und wir gemeinsam die im Einspruchsformular angeführte Argumentation betrachten und einer "Realitätsprüfung" unterziehen." Zudem sollte die Pressestelle zu diesem Termin hinzugezogen werden. Die angekündigte Berücksichtigung und durchgeführte Realitätsprüfung in dem gewünschten Termin ist jedoch in der Akte (bislang) nicht zu finden und nicht dokumentiert. Der Inhalt des Termins und die "Art der Realitätsprüfung" ist von besonderer Bedeutung für das Verfahren. Die Akte ist hier unvollständig. Auf Seite 156 ist ein wesentliches Schreiben vom 26.8.2021 zu finden, dessen Urheber geschwärzt wurde. Der Urheber hat das Ziel, eine Argumentation für eine "sofortige Vollziehung" aufzuführen und beruft sich dabei auf "ein besonderes Interesse der Öffentlichkeit". Sodann erläutert er aber im Wesentlichen ökonomische Gründe des Baukonsortiums. Der Verfasser der Mail sollte erkennbar gemacht werden. Auf Seite 315 ist in einer Mail vom 20.89.2021 / 16:07 der Absender geschwärzt. Zudem wird explizit auf eine Anlage zu der Mail verwiesen: "Die Stellungnahme des Fachbereichs ist angefügt". Die oben erwähnte Stellungnahme ist jedoch in der Akte nicht enthalten. Die Akte ist somit in diesem Punkt eindeutig unvollständig. Die zugesagte Akteneinsicht wurde mir somit bis heute von Seiten der Behörde leider nicht gewährt. Ich möchte Sie deshalb bitten, zu ermöglichen, dass a) mir die Einsichtnahme bei einem dritten Termin gemäß Ihrer oben erwähnten rechtlichen Bewertung ungeschwärzt und vollständig ermöglicht wird, b) der voreilig von der Kasse.Hamnburg übermittelte Kostenbescheid (Vertragsgegenstand 7251000028178) vom 10.1.2023 bis zur vollständigen Gewährung der Einsicht gem. HmbTG storniert und ausgesetzt wird. c) die vorläufige Stornierung/Aussetzung mir kurzfristig per mail bestätigt wird. Besten Dank im Voraus << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
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Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage wg. Akteneinsicht Entwidmungsverfahren Neuer Pferdemarkt 34/35 (I3/1490/2022) [#245594]
Datum
19. Januar 2023 12:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht ist hier am 13.01.2023 eingegangen und wird nunmehr bearbeitet. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen, wir bitten um Ihr Verständnis. Sie erhalten unaufgefordert Nachricht. Im Übrigen wird die Einziehung der gegenständlichen Forderung bis auf Weiteres ausgesetzt. Auch hierüber erhalten Sie sodann unaufgefordert Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage wg. Akteneinsicht Entwidmungsverfahren Neuer Pferdemarkt 34/35 (I3/1490/2022) [#245…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage wg. Akteneinsicht Entwidmungsverfahren Neuer Pferdemarkt 34/35 (I3/1490/2022) [#245594]
Datum
14. Februar 2023 12:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> eine erneute Akteneinsicht wird derzeit vorbereitet. Die Akte muss vollständig neu erstellt werden. Dies wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen und wir bitten Sie diesbezüglich weiterhin um Geduld. Wir kommen unaufgefordert mit einem Termin auf Sie zu. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage wg. Akteneinsicht Entwidmungsverfahren Neuer Pferdemarkt 34/35 (I3/1490/2022) [#245594]
Datum
23. Februar 2023 15:45
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Können Sie mir bitte noch mitteilen bis zu welcher Frist mir die vollständige Akteneinsicht nunmehr ermöglicht wird. Besten Dank << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245594/
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AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage wg. Akteneinsicht Entwidmungsverfahren Neuer Pferdemarkt 34/35 (I3/149…
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Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
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Datum
27. Februar 2023 11:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die erneute Akteneinsicht soll voraussichtlich Ende März stattfinden. Wir werden uns Mitte März mit einem Terminvorschlag bei Ihnen melden. Bis dahin bitten wir weiterhin um Ihre Geduld. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
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Datum
25. März 2023 16:04
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bislang habe ich leider noch keiner Terminvorschlag erhalten. Würden Sie bitte so freundlich sein, mir bis Ende des Monats noch einen Termin vorzuschlagen und zu ermöglichen. Besten Dank im Voraus << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245594/
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Datum
31. März 2023 10:59
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Als Termin für eine erneute Akteneinsicht haben wir Donnerstag, den 20.04.23 in der Zeit von 13-16 Uhr vorgesehen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Ihnen dieser Termin zusagt. Sie erhalten dann unaufgefordert weitere Nachricht mit den für diesen Termin notwendigen weiteren Details. Im Folgenden erhalten Sie eine Rückmeldung auf die von Ihnen aufgeworfenen Rückfragen bzw. Einwendungen zur letzten Akteneinsicht. Der Übersichtlichkeit halber sind die Antworten entsprechend farblich markiert Ihrem Nachrichtverlauf hinzugefügt worden: mit Ihrem Widerspruchsbescheid vom 22.9.2022 unter Ziffer II. 2a teilten Sie mir u.a. mit, dass ich gem. § 4 (2) HmbTG das Recht auf Einsicht in eine "ungeschwärzte" Akte hätte, bei der Mitarbeiterdaten, wie insbesondere der Name, die Büroanschrift, Telefonnummer und e-mail Adresse erkennbar sind. Wie Sie aus der beigefügten Datei von meiner zweiten Akteneinsicht am 30.11.2022 erkennen können, wurden mir diese Informationen auf zahlreichen Schriftstücken erneut vorenthalten. (Beispiele sind zu finden auf: Seite: 2, 3, 4, 5, 6, , .....etc.) Es handelt sich hierbei u.a. um Bearbeiterdaten, die nicht unserem Haus angehören. Diese müssen über die Herausgabe ihrer Daten informiert werden und können Einwände gegen die Herausgabe vortragen. Dies hat einige Zeit in Anspruch genommen. Auf Seite 6 ist zudem ein geschwärztes e-mail-Feld des Absenders ("von") handschriftlich ergänzt durch: "@hamburg-mitte.hamburg.de. Der geschwärzte Teil ist jedoch deutlich kürzer als die handschriftliche Ergänzung. Die handschriftlich ergänzte Mail-Adresse kann somit nicht die ursprüngliche Adresse des Absenders gewesen sein. Diese Art der Veränderung einer Akte verwundert mich. Auch auf weiteren Schriftstücken in der Akte sind diese handschriftlichen Ergänzungen zu finden z.B. auf Seite 41, Seite 49, Seite 78. Es handelt sich um Bearbeiterdaten, welche nicht der BWI/BVM angehören (s.o.). Auf Seite 20 ist ein Datum vom 30.5.2022 erkennbar, dieses Datum ist jedoch handschriftlich durchgestrichen. Es ist somit nicht klar, welches Datum das Originaldokument hat. Zudem ist die Fußzeile geschwärzt. Das Dokument ist mit einem automatischen Datum versehen, laut Dokument ist der Stand der 10.03.2021. In der Fußzeile ist der Speicherort des Dokuments hinterlegt. Auf Seite 39 sind die SVB/Senatsstellen geschwärzt. Die geschwärzten Aussagen sind nicht Gegenstand des Entwidmungsverfahrens. Auf Seite 81 wurde wesentlicher Inhalt einer Stellungnahme des Rechtsamtes des Bezirksamtes Hamburg-Mitte vom 27.4.2021 geschwärzt, bei dem es um die "Möglichkeit der Rechtsverletzung" geht und um die Zulässigkeit eines möglichen Widerspruchs. Hier kann der wesentliche Inhalt der Stellungnahme jedoch auf Grund der Schwärzung nicht nachvollzogen werden. Bei der Schwärzung handelt es sich um eine Privatperson, personenbezogene und personenbeziehbare Daten wurden geschwärzt. Auf Seite 83 wurde erneut das Datum handschriftlich durchgestrichen. Zudem wurden die Teilnehmer einer Abstimmungsrunde unkenntlich gemacht. Das Dokument ist mit einem automatischen Datum versehen, allerdings mit einem Standdatum ergänzt (s.o.). Der Teilnehmerkreis unterfällt teilweise nicht dem HmbTG, so dass das Tatbestandsmerkmal "Bearbeiter" nicht erfüllt ist und die personenbezogenen Daten nicht herausgegeben werden können. In der bisher einsehbaren Akte ist zu nicht finden, wie die zahlreich von Bürgern eingereichten Bedenken und Widersprüche (siehe z.B. S. 110 bis 112) in der Behörde inhaltlich studiert, ausgewertet, besprochen und bearbeitet wurden. Dies ist umso erstaunlicher, als andere Aspekte, welche für eine Entwidmung sprechen könnten, sehr intensiv und über viele Abstimmungsrunden erörtert wurden. Derartige Einwendungen die Art und Weise der Entscheidungsfindung in der Sache oder die Aktenführung betreffend können nicht Gegenstand eines HmbTG-Antrages sein. Auf Seite 123 ist erkennbar, dass ein Mitarbeiter die eingegangenen Einwendungen am 31.8.2021 erhalten hatte und ein Termin zur Besprechung vorgeschlagen wird. Notizen zu diesem Termin oder zu den Einwendungen sind jedoch nicht in der Akte abgeheftet worden. Derartige Einwendungen die Art und Weise der Entscheidungsfindung in der Sache oder die Aktenführung betreffend können nicht Gegenstand eines HmbTG-Antrages sein. Auf Seite 138 wird von einem Mitarbeiter am 2. 9.2021 schriftlich bestätigt: "Die Einwendungen werden im weiteren Verfahren berücksichtigt!". Auf Seite 139 wird vom gleichen Mitarbeiter weiter erklärt: "Von daher wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn wir schnellstmöglich ein Gespräch hierzu führen könnten, in die Sie mir den aktuellen Sachstand bzgl. Entwidmung schildern und wir gemeinsam die im Einspruchsformular angeführte Argumentation betrachten und einer "Realitätsprüfung" unterziehen." Zudem sollte die Pressestelle zu diesem Termin hinzugezogen werden. Die angekündigte Berücksichtigung und durchgeführte Realitätsprüfung in dem gewünschten Termin ist jedoch in der Akte (bislang) nicht zu finden und nicht dokumentiert. Der Inhalt des Termins und die "Art der Realitätsprüfung" ist von besonderer Bedeutung für das Verfahren. Die Akte ist hier unvollständig. Derartige Einwendungen die Art und Weise der Entscheidungsfindung in der Sache oder die Aktenführung betreffend können nicht Gegenstand eines HmbTG-Antrages sein. Auf Seite 156 ist ein wesentliches Schreiben vom 26.8.2021 zu finden, dessen Urheber geschwärzt wurde. Der Urheber hat das Ziel, eine Argumentation für eine "sofortige Vollziehung" aufzuführen und beruft sich dabei auf "ein besonderes Interesse der Öffentlichkeit". Sodann erläutert er aber im Wesentlichen ökonomische Gründe des Baukonsortiums. Der Verfasser der Mail sollte erkennbar gemacht werden. Die Dienstelle ist ersichtlich, die personenbezogenen Daten des/der Bearbeiters/Bearbeiterin wurden geschwärzt (Berufung auf schutzwürdige Sicherheitsbelange des LIG). Auf Seite 315 ist in einer Mail vom 20.89.2021 / 16:07 der Absender geschwärzt. Zudem wird explizit auf eine Anlage zu der Mail verwiesen: "Die Stellungnahme des Fachbereichs ist angefügt". Die oben erwähnte Stellungnahme ist jedoch in der Akte nicht enthalten. Die Akte ist somit in diesem Punkt eindeutig unvollständig. Derartige Einwendungen die Art und Weise der Entscheidungsfindung in der Sache oder die Aktenführung betreffend können nicht Gegenstand eines HmbTG-Antrages sein. Bei der Schwärzung handelt es sich um Bearbeiterdaten anderer Behörden/Stellen, deren Herausgabe nunmehr geprüft worden ist. Die zugesagte Akteneinsicht wurde mir somit bis heute von Seiten der Behörde leider nicht gewährt. Ich möchte Sie deshalb bitten, zu ermöglichen, dass a) mir die Einsichtnahme bei einem dritten Termin gemäß Ihrer oben erwähnten rechtlichen Bewertung ungeschwärzt und vollständig ermöglicht wird, s.o. b) der voreilig von der Kasse Hamburg übermittelte Kostenbescheid (Vertragsgegenstand 7251000028178) vom 10.1.2023 bis zur vollständigen Gewährung der Einsicht gem. HmbTG storniert und ausgesetzt wird. Hierüber haben Sie bereits Nachricht erhalten. c) die vorläufige Stornierung/Aussetzung mir kurzfristig per mail bestätigt wird. Hierüber haben Sie bereits Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Datum
3. April 2023 13:52
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
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Guten Tag, vielen Dank, mit dem Terminvorschlag am 20.4.2023 13:00 bis 16:00 h bin ich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245594/