Entwurf Berliner MietenWoG vom 28. November 2013 - Berechnungen in der Begründung
1.Nach der Begründung zum MietenWoG basieren die Mietobergrenzen auf dem Mietspiegel 2013. Auch in diesem Mietspiegel findet sich für die einzelnen Erstbezugsfertigkeitskategorien eine erhebliche Spreizung (nach Lage, Größe und dem Mietwert erhöhenden und mindernden Merkmalen). Wie sind die dennoch einheitlichen Ausgangswerte je Alterskategorie konkret berechnet worden?
2. Die Begründung beziffert die Mindereinnahmen der Vermieter bis zum Auslaufen des MietenWoG mit ca. 2,5 Mrd. Euro.
a.In welchem Umfang beinhalten diese Mindereinnahmen die ohne das MietenWoG mögliche Mieterhöhung zur Anpassung an den Mietspiegel 2019 und künftige Mietspiegel?
b. In welchem Umfang entfallen, nach ihrer Schätzung, diese 2,5 Mrd. Euro auf Wohnungen
aa. mit einer Wohnfläche von mehr als 120 qm (ca. 17 % der Mietwohnungen in Berlin mit ca. 32% der Mietfläche) ?
bb. die an Mieter vermietet sind, bei denen die Miete nach § 22 SBG II oder sonstiger Grundsicherungsregelungen ganz oder zum Teil vom Sozialamt erstattet wird?
c. Wie berechnen die öffentlichen Wohnungsbauunternehmen Ihren Mietausfall? Bitte legen Sie die Berechnung offen.
3. Ist der Verwaltung bekannt, daß
a. es eine Reallohnsteigerung definitionsgemäß nur gegen kann, wenn die allgemeine Preissteigerung kleiner ist, als die Bruttolohnsteigerung?
b. in der allgemeinen Preissteigerung bereits die Mietsteigerungen (über den Warenkorb mit 23,75% gewichtet) mit enthalten sind und daher mathematisch die Mietsteigerungen bis 2019 doppelt abgezogen werden (einmal indem die Differenz zur Miete 2013 abgezogen wird, um auf den Ausgangswert zu kommen, ein zweites Mal indem die Preissteigerung von der Lohnsteigerung im Rahmen der Reallohnsteigerung abgezogen wird)?
c. das die tatsächliche Reallohnsteigerung bereits mit Ende Q2 höher ist, als die in der Begründung für 2019 insgesamt geschätzten 1,8 Prozentpunkte?
Anfrage eingeschlafen
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Datum6. Dezember 2019
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8. Januar 2020
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Kosten dieser Information:100,00 Euro
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