Entwurf des Bebauungsplans Bodelschwinghstraße/ Brunnentalstraße, Albstadt-Onstmettingen

Anfrage an: Stadt Albstadt

Den in den Amtlichen Bekanntmachung unter der Rubrik "Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften
Bodelschwinghstraße/ Brunnentalstraße, Albstadt-Onstmettingen" erwähnten Bebauungsplan & Umweltinformationen.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass nach LIFG/UIG eine Begründung nicht anzugeben, sowie ein Zeitfenster nicht einzuhalten ist, da Sie das in der oben genannten Bekanntmachung fordern.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
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Kevin Sieger
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den in de…
An Stadt Albstadt Details
Von
Kevin Sieger
Betreff
Entwurf des Bebauungsplans Bodelschwinghstraße/ Brunnentalstraße, Albstadt-Onstmettingen [#148001]
Datum
2. Juni 2019 01:15
An
Stadt Albstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den in den Amtlichen Bekanntmachung unter der Rubrik "Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Bodelschwinghstraße/ Brunnentalstraße, Albstadt-Onstmettingen" erwähnten Bebauungsplan & Umweltinformationen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass nach LIFG/UIG eine Begründung nicht anzugeben, sowie ein Zeitfenster nicht einzuhalten ist, da Sie das in der oben genannten Bekanntmachung fordern.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kevin Sieger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Sieger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Sieger

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Stadt Albstadt
Bebauungsplan "Bodelschwinghstraße/Brunnentalstraße" Sehr geehrter Herr Sieger, die Unterlagen zum Verf…
Von
Stadt Albstadt
Betreff
Bebauungsplan "Bodelschwinghstraße/Brunnentalstraße"
Datum
3. Juni 2019 11:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Sieger, die Unterlagen zum Verfahren des Bebauungsplanes "Bodelschwinghstraße / Brunnentalstraße", werden gemäß der amtlichen Bekanntmachung vom 11.06-26.07.2019 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für Jedermann zugänglich im Stadtplanungsamt im Technischen Rathaus in Albstadt-Tailfingen ausgehängt. Zusätzlich können Sie sich diese Unterlagen auch ab dem 11.06.2019 über die Internetseite der Stadt Albstadt in der Rubrik 'Öffentlichkeitsbeteiligung' ansehen. Gerne nehmen wir Ihre Stellungnahme dann bis zum 26.07.2019 entgegen und stehen Ihnen im Stadtplanungsamt für evtl. Fragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen