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Entwurf des Bundesumweltministeriums für eine Änderung des Atomgesetzes

- den Entwurf des Bundesumweltministeriums für eine Änderung des Atomgesetzes (http://taz.de/Zahlungen-an-AKW-Betreiber/!5499449/)
- den E-Mail-Verkehr zwischen dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium sowie dem Finanzministerium in dieser Angelegenheit
- eine Übersichtsliste der Interessenvertretern, die in dieser Angelegenheit um Stellungnahme gebeten worden

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Mai 2018
  • Frist
    5. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Entwurf …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entwurf des Bundesumweltministeriums für eine Änderung des Atomgesetzes [#29349]
Datum
1. Mai 2018 19:53
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Entwurf des Bundesumweltministeriums für eine Änderung des Atomgesetzes (http://taz.de/Zahlungen-an-AKW-Betreiber/!5499449/) - den E-Mail-Verkehr zwischen dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium sowie dem Finanzministerium in dieser Angelegenheit - eine Übersichtsliste der Interessenvertretern, die in dieser Angelegenheit um Stellungnahme gebeten worden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Bescheid Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt übermittle ich Ihnen den Bescheid auf Ihren Antrag vom 1. Mai 2018…
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt übermittle ich Ihnen den Bescheid auf Ihren Antrag vom 1. Mai 2018. Mit freundlichen Grüßen
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