Entwurf des Klimaschutzgesetzes in diversen Fassungen zum 21.09.2019
Antrag nach dem UIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) zum 21.09.2019 den Entwurf des Klimaschutzgesetzes in den Fassungen vom
- 01.02 (Anfang Februar)
- 28.02 (Ende Februar) [1]
- 27.05 (Einleitung in Ressortabstimmung) [1]
- 28.06 (letzte Sitzung vor Sommerpause) [3]
- 24.07 (Sondersitzung Vereidigung Kramp-Karrenbauer)
- 15.08 (heute)
- 31.08 (Ende August)
- 09.09 (erste Sitzung nach Sommerpause) [3]
- 13.09 (eine Woche vor Beschluss)
- 19.09 (einen Tag vor Beschluss)
- 20.09 (Beschluss Klimakabinett) [2]
in digitaler Form als eine PDF pro Fassung zu.
Das Klimaschutzgesetz befindet sich derzeit - laut öffentlicher Äußerungen der zuständigen Ministerin [1] - in der Ressortabstimmung und soll laut Regierungssprecher Seibert am 20.09.2019 im Kabinett verabschiedet werden [2]. Somit endet am 21.09 die gesetzgeberische Tätigkeit des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), weshalb die Nichteinschlägigkeit des UIG nach §2 Abs. 1a UIG ab diesem Tag entfällt und sich somit ein Auskunftsanspruch nach §3 Abs. 1 UIG ergibt. Unter Berufung auf eben diesen Auskunftsanspruch bitte ich um Zusendung der oben genannten Unterlagen.
So sich die Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes im Kabinett verzögern sollte, bitte ich Sie um Zusendung der angeforderten Unterlagen am Werktag nach dessen Verabschiedung im Kabinett.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich (nach dem 21.09.2019) zugänglich zu machen. Kann die vorgesehene Frist von einem Monat nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
[1] https://www.zeit.de/news/2019-05/27/umweltministerium-geht-bei-klimaschutzgesetz-in-offensive-190527-99-397811
[2] https://www.fr.de/politik/angela-merkel-afd-mann-attackiert-kanlerin-ohne-gnade-kanzlerin-wird-fuer-ihre-antwort-gefeiert-zr-12907351.html
[3] https://www.bundestag.de/parlament/plenum/sitzungskalender/bt2019-553914
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum15. August 2019
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17. September 2019
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