Entwurf des "Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte"

Anfrage an: Auswärtiges Amt

(Referenten)-Entwurf des "Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte", wie beschrieben unter http://www.spiegel.de/politik/deutschland/wirtschaft-und-menschenrechte-zu-hause-hui-im-ausland-pfui-a-1115045.html (aufgerufen am 6.10.2016)

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  • Datum
    6. Oktober 2016
  • Frist
    8. November 2016
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (Referenten)-Ent…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entwurf des "Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte" [#18007]
Datum
6. Oktober 2016 10:39
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(Referenten)-Entwurf des "Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte", wie beschrieben unter http://www.spiegel.de/politik/deutschland/wirtschaft-und-menschenrechte-zu-hause-hui-im-ausland-pfui-a-1115045.html (aufgerufen am 6.10.2016)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
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Von
Auswärtiges Amt
Betreff
=?iso-8859-1?Q?Ihre_Anfrage_nach_dem_Informationsfreiheitsgesetz_ (IFG);_E?= =?iso-8859-1?Q?ntwurf_ "Nationaler_Aktionsplan_f=FCr_Wirtschaft_und_Mensch?= =?iso-8859-1?Q?enrechte" ;_Vg._201-2016?=
Datum
11. Oktober 2016 12:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Vg. 201-2016 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Vg. 201-2016
Datum
4. November 2016 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Vg. 201-2016 [#18007] Sehr geehrt<< Anrede >…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Vg. 201-2016 [#18007]
Datum
7. November 2016 09:37
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Verstehe ich Sie richtig, dass die von einem anderen Ministerium im Rahmen der Ressortabstimmung übersandten Änderungsvorschläge im AA nicht Teil der Akte werden? Für eine kurze Rückmeldung wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 201-2016 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr S…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Vg. 201-2016
Datum
9. November 2016 12:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07.11.2016. Die Informationen, die Ihre Anfrage vom 6.10.2016 betreffen, sind nicht veraktet worden. Bei einer Vielzahl von Vorschlägen und Gegenvorschlägen, die häufig genug wiederum Gegenstand von Änderungen oder Widersprüchen sind, wird nicht jede Information zu den Akten genommen. Mit freundlichen Grüßen