Entwurf des neuen Polizeigesetzes

Entwurf des neuen Polizeigesetzes bzw. dessen Novellierung / Änderung.
Von dem Entwurf ist in diesem Artikel die Rede und er liegt anscheinend dem SWR vor:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/Plaene-fuer-ein-verschaerftes-Polizeigesetz-in-Baden-Wuerttemberg-Spaehsoftware-und-Bodycams-sollen-Polizei,polizeigesetz-verschaerfung-in-baden-wuerttemberg-100.html
Bitte den neues Stand übersenden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Oktober 2018
  • Frist
    24. November 2018
  • Ein:e Follower:in
Stefan Leibfarth
Stefan Leibfarth
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Entwurf des ne…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
Stefan Leibfarth
Betreff
Entwurf des neuen Polizeigesetzes [#34216]
Datum
25. Oktober 2018 17:34
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Entwurf des neuen Polizeigesetzes bzw. dessen Novellierung / Änderung. Von dem Entwurf ist in diesem Artikel die Rede und er liegt anscheinend dem SWR vor: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/Plaene-fuer-ein-verschaerftes-Polizeigesetz-in-Baden-Wuerttemberg-Spaehsoftware-und-Bodycams-sollen-Polizei,polizeigesetz-verschaerfung-in-baden-wuerttemberg-100.html Bitte den neues Stand übersenden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Leibfarth <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Leibfarth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Leibfarth
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Kein Nachrichtentext
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. Oktober 2018
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,7 MB
Stefan Leibfarth
Stefan Leibfarth
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Stefan Leibfarth
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Entwurf des neuen Polizeigesetzes“ [#34216] [#34216]
Datum
4. November 2018 11:29
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34216 Ist die Begründung des Ministeriums so von mir hin zu nehmen? Habe ich kein Recht auf die Herausgabe von diesem Ministerium, sofern ihnen das Dokument vor liegt (z.B. ihm Rahmen der Resortabstimmung)? Die Anfrage habe in parallel natürlich auch an das Innenministerium gestellt, aber noch keine Antwort erhalten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Stefan Leibfarth Anhänge: - 34216.pdf - 2018-10-29_1-scn_0001.pdf Anfragenr: 34216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Mit freundlichen Grüßen
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Entwurf des neuen Polizeigesetzes“ [#34216] [#34216]
Datum
4. November 2018 11:29
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Mit freundlichen Grüßen