Entwurf einer MBS für Strecke Köln Frankfurter Straße – Gummersbach oder Marienheide

- der Entwurf einer MBS für eine Elektrifizierung und den Ausbau der Strecke Köln Frankfurter Straße – Gummersbach oder Marienheide vor.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
Thorsten Koch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Zweckverband go.Rheinland Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
Entwurf einer MBS für Strecke Köln Frankfurter Straße – Gummersbach oder Marienheide [#185199]
Datum
23. April 2020 14:51
An
Zweckverband go.Rheinland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- der Entwurf einer MBS für eine Elektrifizierung und den Ausbau der Strecke Köln Frankfurter Straße – Gummersbach oder Marienheide vor.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 185199 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch
Zweckverband go.Rheinland
Ihre Nachrichten vom 23.04.2020 Sehr geehrter Herr Koch, vielen Dank für Ihre im Betreff genannten Nachrichten. I…
Von
Zweckverband go.Rheinland
Betreff
Ihre Nachrichten vom 23.04.2020
Datum
28. April 2020 09:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Koch, vielen Dank für Ihre im Betreff genannten Nachrichten. Ihrem Wunsch nach Zusendung der genannten Unterlagen können wir jedoch mit Verweis auf § 8 IFG NRW nicht nachkommen. Details zu Verträgen mit Dritten geben wir nicht nach außen. Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Koch
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Entwurf einer MBS für Strecke Köln Frankfurter Straße – Gummersbach oder Marienheide“ [#185199] [#185199]
Datum
28. April 2020 21:54
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es sich beim Entwurf nicht um Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gemäß §8 IFG NRW handelt. Darüber hinaus wird geschrieben "Details zu Verträgen mit Dritten geben wir nicht nach außen.". Der Entwurf ist gar kein gültiger Vertrag sondern eben einfach nur ein Entwurf. Diese beide Aspekte weshalb der Entwurf zugeschickt werden muss sind meiner Meinung sehr relevant. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anhänge: - 185199.pdf Anfragenr: 185199 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.04.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Entwurf einer MBS für Strecke Köln Frankfurter Straße – Gummersbach oder Marienheide“ [#185199] [#185199]
Datum
29. April 2020 07:24
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.04.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag Herrn Thorsten Kochs auf Informationszugang vom 23.4.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag Herrn Thorsten Kochs auf Informationszugang vom 23.4.2020
Datum
4. Mai 2020 12:09
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Thorsten Kochs auf Informationszugang vom 23.4.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.4-4015/20 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Koch hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang (https://fragdenstaat.de/anfrage/entwurf-einer-mbs-fur-strecke-koln-frankfurter-strae-gummersbach-oder-marienheide/) gestellt zu haben. Mit email vom 28.4.haben Sie seinen Antrag unter Hinweis auf § 8 IFG NRW abgelehnt; Details zu Verträgen mit Dritten würden nicht nach außen weitergegeben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Ausnahmetatbestände der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung nach § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Dabei orientiert sich die Anforderung an die Begründung an § 39 Abs. 1 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW), welcher aufgrund des § 1 VwVfG NRW unmittelbare Wirkung auch bei der Bescheidung von IFG-Anträgen entfaltet. Nach § 39 Abs. 1 Satz 2 VwVfG NRW sind in der Begründung "die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben". Die informationssuchende Person muss nachvollziehen können, warum der Zugang nicht gewährt werden soll. In Ihrem o.g. Bescheid ist eine solche Begründung nicht enthalten. Aus Ihrer email geht nicht hervor, welche konkreten Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Falle der Offenlegung des Vergleichs betroffen wären. Sollte der von Herrn Koch beantragte Entwurf tatsächlich schutzbedürftige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten, wäre vor der vollständigen Ablehnung des Antrags die Offenbarung durch entsprechende Schwärzungen etwaiger Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse durch Sie zu prüfen. Auch wird nicht deutlich, inwiefern ein berechtigtes Interesse an der weiteren Geheimhaltung vorliegt, also ob die Offenlegung der Information imstande wäre, den Wettbewerb zu schwächen oder den fremden Wettbewerb zu stärken: Inwieweit hat die Offenlegung der gewünschten Information eine Einflußnahmemöglichkeit auf den Wettbewerb? Schließlich geht aus Ihrer Antwort nicht hervor, inwieweit die Bekanntgabe der vom Antragsteller begehrten Information die Wettbewerbssituation Ihres Unternehmens bzw. das des Vertragspartners nachteilig im Sinne der Entstehung eines wirtschaftlichen Schadens beeinflussen könnte. Soweit Sie sich auf die Vertraulichkeit der mit Dritten getroffenen Vertragsdetails berufen, möchte ich darauf hinweisen, dass selbst eine Vertraulichkeitsvereinbarung den gesetzlichen Auskunftsanspruch aus § 4 Abs. 1 IFG NRW nicht auszuschließen vermag: "Ein schützenswertes Geheimhaltungsinteresse folgt insbesondere nicht aus der vertraglichen Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der Beklagten und der Beigeladenen. Das IFG NRW sieht einen derartigen Ausschlusstatbestand nicht vor. Anderenfalls hätten es die in § 2 IFG NRW<https://www.juris.testa-de.net/r3/document/jlr-InfFrGNWpP2/format/xsl/part/S?oi=B2xTM4wCSc&sourceP=%7B%22source%22%3A%22Link%22%7D> genannten Stellen in der Hand, den gesetzlich vorgeschriebenen Auskunftsanspruch - über die Ausnahmetatbestände hinaus - willkürlich einzuschränken. Dies stünde in evidentem Widerspruch zum Zweck des IFG NRW, die Transparenz behördlichen Handelns zu erhöhen und sicherzustellen.", so VG Düsseldorf vom 21.10.2019, 29 K 2845/18. Daher bitte ich Sie, erneut zu prüfen, ob die Voraussetzungen des Ausnahmetatbestands nach § 8 IFG NRW tatsächlich vorliegen. Falls dies zutrifft, wären Herrn Koch die Gründe konkret und nachvollziehbar darzulegen. Bei Nichtvorliegen eines Ausnahmetatbestands wäre hingegen der Informationszugang zu ermöglichen. Ich bitte daher um Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Rückantwort zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 23.4.2020 Antrag Herrn Thorsten Kochs auf Informationszugang vom 23.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 23.4.2020
Datum
6. Juli 2020 09:51
Status
Warte auf Antwort
Antrag Herrn Thorsten Kochs auf Informationszugang vom 23.4.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.4-4015/20 Mein Auskunftsersuchen vom 4.5.2020 Erinnerung ________________________________ Sehr geehrter Herr Mertens, sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich zu meinem oben benannten Schreiben bislang noch keine Antwort erhalten. Ich erinnere daher an die Erledigung. Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Koch
AW: Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 23.4.2020 [#185199] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Inform…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: Erinnerung: Antrag auf Informationszugang vom 23.4.2020 [#185199]
Datum
7. August 2020 19:03
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Entwurf einer MBS für Strecke Köln Frankfurter Straße – Gummersbach oder Marienheide“ vom 23.04.2020 (#185199) ist noch nicht erledigt. Gibt es Neuigkeiten zu meiner Anfrage? Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 185199 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Zweckverband go.Rheinland
AW: Antrag Herrn T. Ko* auf Informationszugang vom 23.4.2020 Mit freundlichen Grüßen i. A. Emil Mertens Datenschut…
Von
Zweckverband go.Rheinland
Betreff
AW: Antrag Herrn T. Ko* auf Informationszugang vom 23.4.2020
Datum
14. September 2020 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen i. A. Emil Mertens Datenschutzbeauftragter Nahverkehr Rheinland GmbH Tel: +49 221 20808-<tel:+4922120808>61 Fax: +49 221 20808-861 Datenschutz@nahverkehr-rheinland.de Nahverkehr Rheinland GmbH, Glockengasse 37-39, 50667 Köln, http://www.nvr.de<http://www.nvr.de/> Geschäftsführer: Dr. Norbert Reinkober – Heiko Sedlaczek – Michael Vogel Vorsitzender der Gesellschafterversammlung: Stephan Santelmann Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dierk Timm Amtsgericht Köln - HRB 62186 - St.-Nr. 215/5913/0778 - Sparkasse KölnBonn IBAN [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]* [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]* [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]<[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]>) [geschwärzt]; [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]<[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]; [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]> [geschwärzt]

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