Entwurf einer Satzung zur Regulierung von Medienintermediären (§§ 91-96 MStV)

Der Entwurf einer Satzung zur Konkretisierung der Bestimmungen für Medienintermediäre nach §§ 91-96 MStV, den die Medienanstalten laut heutigem Bericht von „Tagesspiegel Background“ diese Woche an ausgewählte Verbände und Unternehmen verschickt haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Dezember 2020
  • Frist
    12. Januar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entwurf einer Satzung zur Regulierung von Medienintermediären (§§ 91-96 MStV) [#205304]
Datum
8. Dezember 2020 21:56
An
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Der Entwurf einer Satzung zur Konkretisierung der Bestimmungen für Medienintermediäre nach §§ 91-96 MStV, den die Medienanstalten laut heutigem Bericht von „Tagesspiegel Background“ diese Woche an ausgewählte Verbände und Unternehmen verschickt haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205304/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Anfrage 205304 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 8. Dezember 2020, mit der Sie a…
Von
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Betreff
Anfrage 205304
Datum
10. Dezember 2020 17:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 8. Dezember 2020, mit der Sie auf Grundlage des Hamburgischen Transparenzgesetzes, um Zusendung des "Entwurfs einer Satzung zur Konkretisierung der Bestimmungen für Medienintermediäre nach § 91-96 MStV" bitten. Ich weise darauf hin, dass für die MA HSH das Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) gilt, sodass die Bewertung auf Grundlage dieses Gesetzes erfolgt. Bitte beachten Sie dies auch für ggf. zukünftige Anfragen. Die von Ihnen erbetene Auskunft kann ich erteilen. Sie finden den angefragten Satzungsentwurf als elektronisches Dokument (PDF) anbei. Da es sich um eine einfache Auskunft i.S. von § 13 Abs. 1 Nr. 1 IZG SH handelt ergeht die Bereitstellung der Informationen kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ergänzender Antrag wegen Stellungnahme Dreyer/Schulz [#205304] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre …
An Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ergänzender Antrag wegen Stellungnahme Dreyer/Schulz [#205304]
Datum
11. Dezember 2020 14:19
An
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre zügige Antwort und die Zusendung des Anhörungsentwurfs. Ergänzend beantrage ich die elektronische Zusendung der „Stellungnahme im Rahmen der medienanstalten-Konsultation zur Satzung zur Regulierung von Medienintermediären“ von Dr. Stephan Dreyer und Prof. Dr. Wolfgang Schulz, die laut folgender Webseite des Hans-Bredow-Instituts im August 2020 abgegeben worden ist: https://www.hans-bredow-institut.de/de/publikationen/stellungnahme-im-rahmen-der-medienanstalten-konsultation-zur-satzung-zur-regulierung-von-medienintermediaeren Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205304/
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
AW: Ergänzender Antrag wegen Stellungnahme Dreyer/Schulz [#205304] Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen erb…
Von
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Betreff
AW: Ergänzender Antrag wegen Stellungnahme Dreyer/Schulz [#205304]
Datum
17. Dezember 2020 20:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen erbetene Auskunft kann ich erteilen. Sie finden die angefragte Stellungnahme als elektronisches Dokument (PDF) anbei. Die Betroffenen i.S. des § 10 Nr. 2 IZG SH haben der Weitergabe der Stellungnahme durch die MA HSH zugestimmt. Da es sich um eine einfache Auskunft i.S. von § 13 Abs. 1 Nr. 1 IZG SH handelt ergeht die Bereitstellung der Informationen kostenfrei. Viele Grüße

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Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Medienanstalt Hamburg Schleswig Holstein - Ihre Anfrage 206777 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf …
Von
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)
Betreff
Medienanstalt Hamburg Schleswig Holstein - Ihre Anfrage 206777
Datum
8. Januar 2021 15:58
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
10,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 18. Dezember 2020, mit der Sie auf Grundlage des Informationszugangsgesetztes für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) um Mitteilung bitten, welche Einrichtungen oder Personen an der Konsultation der Medienanstalten zur Erstellung einer Satzung zur Regulierung von Medienintermediären teilgenommen haben. Zudem bitten Sie um Zusendung der von diesen jeweils ausgefüllten Fragebögen. Die von Ihnen erbetene Auskunft kann ich derzeit nicht erteilen. Die von Ihnen angeforderten Informationen sind zum einen urheberrechtlich geschützt. Damit ist Ihr Antrag möglicherweise nach § 10 Satz 1 Nr. 2 IZG-SH abzulehnen. Darüber hinaus könnten Interessen von Personen gem. § 10 Satz 1 Nr. 4 IZG-SH beeinträchtigt werden, da die beantragten Informationen im Rahmen der Konsultation ohne rechtliche Verpflichtung freiwillig den Medienanstalten zur Verfügung gestellt worden sind. Den Konsultationsteilnehmern ist zudem Vertraulichkeit zugesichert worden. Schließlich könnten bei Teilen der Konsultationsstellungnahmen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse i.S. von § 10 Nr. 3 IZG-SH betroffen sein. Vor diesem Hintergrund sind nach § 10 Satz 3 IZG-SH die Betroffenen vor der Entscheidung über die Offenbarung der durch § 10 Satz 1 Nr. 2, 3 und 4 IZG-SH geschützten Informationen vorab anzuhören. Im Falle der Stattgabe Ihres Antrags ist von der Kostenpflichtigkeit der Auskunft auszugehen. Da es sich um keine einfache Auskunft handelt, ist auf Grundlage der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) eine Gebühr zwischen 100 € und 500 € (Tarifstelle 1.2 oder 1.3) anzusetzen. Die Gebühr dürfte u.a. mit Blick auf die notwendige Beteiligung der zahlreichen Betroffenen im mittleren bis oberen Bereich des Kostenrahmens liegen. Daher wäre die Erteilung der Auskunft von der Mitteilung Ihrer zustellungsfähigen Adresse für den Gebührenbescheid oder dem vorherigen Eingang der Gebühr abhängig zu machen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen