Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Deutscher Bundestag Drucksache 19/23944)

Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen bzw. stellen mir die amtlichen Dokumente für die Entscheidungsgrundlage nach Informationsfreiheitsgesetz zu, gern per Mail.

1. Bedeutet das, dass Demonstrationen eine bestimmte Höchstanzahl als Teilnehmern unter-liegen? Sprich, wenn zu viele Leute einer Meinung sind und diese durch Demonstrationen ausdrücken möchten wird dies verboten?

„Gleichwohl können auch Versammlungen unter freiem Himmel durch eine begrenzte Auf-stellfläche oder die schiere Vielzahl von Teilnehmern die durchgehende Einhaltung von Min-destabständen erschweren oder verunmöglichen, so dass Auflagen bis zu Verboten sachgerecht sein können.“

2. Im Hinblick auf den neuen § 28a „Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“ bitte ich Sie um Übermittlung der klinischen Validierungsunter-lagen, dass die PCR-Tests ein sicherer Nachweis über eine vorliegende Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes darstellen. Das bedeutet, dass ein positiver PCR-Test au-tomatisch und verlässlich einer Erkrankung an CoVid-19 zu folge haben muss, wenn da-ran Einschränkungen des öffentlichen Lebens geknüpft werden. Auch bitte ich Sie mir mit-zuteilen, ob zusätzliche Parameter, wie der CT-Wert des jeweiligen Tests von der Bundes-regierung verbindlich festgelegt werden und wie hoch diese sind.

3. Auf welcher Grundlage erfolgt die Beurteilung der Effektivität der eingesetzten Maßnah-men zu Pandemiebekämpfung, wenn doch die bisherigen Verläufe der Infektionszahlen unabhängig in Steigung und Verlauf von den beschlossenen Maßnahmen erfolgten. So sind die Zahlen in Bayern besonders hoch, obwohl die Maßnahmen dort als streng ange-sehen werden können?

4. Wie erfolgt die bei Grundrechtseinschränkungen notwendige Güterabwägung zwischen den hier beschlossenen Maßnahmen und den daraus resultierenden Schäden an sozialen und wirtschaftlichen Folgen? Werden auch die gesundheitlichen Schäden berücksichtigt, welche durch die psychologischen Folgen der Maßnahmen entstehen, oder durch abge-sagte Operationen und zunehmenden häuslichen Gewalt (insbesondere bei Kindern in so-zial schwachen Familien)?

5. Ist mit der folgenden Formulierung im § 36 (8) ff. eine Impfpflicht impliziert?

(10) Die Bunderegierung wird, sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen,

1. dass die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 8 Satz 1 genannten Personen ver-pflichtet sind, gegenüber den Beförderern, gegenüber der zuständigen Behörde oder ge-genüber den diese Behörde nach Maßgabe des Absatzes 11 Satz 1 unterstützenden, mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden

a) einen Nachweis über die Erfüllung der in einer Rechtsverordnung nach Absatz 8 Satz 1 festgelegten Verpflichtung oder die Ersatzmitteilung nach Absatz 8 Satz 3 vorzulegen,
b) eine Impfdokumentation hinsichtlich der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit vorzulegen,
c) ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens der in Ab-satz 8 Satz 1 genannten Krankheit vorzulegen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. November 2020
  • Frist
    11. Dezember 2020
  • 9 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte beantworten S…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Deutscher Bundestag Drucksache 19/23944) [#203241]
Datum
9. November 2020 11:56
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen bzw. stellen mir die amtlichen Dokumente für die Entscheidungsgrundlage nach Informationsfreiheitsgesetz zu, gern per Mail. 1. Bedeutet das, dass Demonstrationen eine bestimmte Höchstanzahl als Teilnehmern unter-liegen? Sprich, wenn zu viele Leute einer Meinung sind und diese durch Demonstrationen ausdrücken möchten wird dies verboten? „Gleichwohl können auch Versammlungen unter freiem Himmel durch eine begrenzte Auf-stellfläche oder die schiere Vielzahl von Teilnehmern die durchgehende Einhaltung von Min-destabständen erschweren oder verunmöglichen, so dass Auflagen bis zu Verboten sachgerecht sein können.“ 2. Im Hinblick auf den neuen § 28a „Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“ bitte ich Sie um Übermittlung der klinischen Validierungsunter-lagen, dass die PCR-Tests ein sicherer Nachweis über eine vorliegende Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes darstellen. Das bedeutet, dass ein positiver PCR-Test au-tomatisch und verlässlich einer Erkrankung an CoVid-19 zu folge haben muss, wenn da-ran Einschränkungen des öffentlichen Lebens geknüpft werden. Auch bitte ich Sie mir mit-zuteilen, ob zusätzliche Parameter, wie der CT-Wert des jeweiligen Tests von der Bundes-regierung verbindlich festgelegt werden und wie hoch diese sind. 3. Auf welcher Grundlage erfolgt die Beurteilung der Effektivität der eingesetzten Maßnah-men zu Pandemiebekämpfung, wenn doch die bisherigen Verläufe der Infektionszahlen unabhängig in Steigung und Verlauf von den beschlossenen Maßnahmen erfolgten. So sind die Zahlen in Bayern besonders hoch, obwohl die Maßnahmen dort als streng ange-sehen werden können? 4. Wie erfolgt die bei Grundrechtseinschränkungen notwendige Güterabwägung zwischen den hier beschlossenen Maßnahmen und den daraus resultierenden Schäden an sozialen und wirtschaftlichen Folgen? Werden auch die gesundheitlichen Schäden berücksichtigt, welche durch die psychologischen Folgen der Maßnahmen entstehen, oder durch abge-sagte Operationen und zunehmenden häuslichen Gewalt (insbesondere bei Kindern in so-zial schwachen Familien)? 5. Ist mit der folgenden Formulierung im § 36 (8) ff. eine Impfpflicht impliziert? (10) Die Bunderegierung wird, sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen, 1. dass die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 8 Satz 1 genannten Personen ver-pflichtet sind, gegenüber den Beförderern, gegenüber der zuständigen Behörde oder ge-genüber den diese Behörde nach Maßgabe des Absatzes 11 Satz 1 unterstützenden, mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden a) einen Nachweis über die Erfüllung der in einer Rechtsverordnung nach Absatz 8 Satz 1 festgelegten Verpflichtung oder die Ersatzmitteilung nach Absatz 8 Satz 3 vorzulegen, b) eine Impfdokumentation hinsichtlich der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit vorzulegen, c) ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens der in Ab-satz 8 Satz 1 genannten Krankheit vorzulegen,
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203241 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203241/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte fern…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Deutscher Bundestag Drucksache 19/23944) [#203241]
Datum
11. November 2020 14:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministeriu…. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht zu Ihrer Anfrage Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Deutscher Bundestag Drucksache 19/23944) [#203241]
Datum
29. Dezember 2020 09:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Be…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht zu Ihrer Anfrage Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Deutscher Bundestag Drucksache 19/23944) [#203241]
Datum
11. Januar 2021 08:13
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Deutscher Bundestag Drucksache 19/23944)“ vom 09.11.2020 (#203241) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203241 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203241/