Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz

Den Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz, von dem die Süddeutsche Zeitung in folgendem Artikel berichtet: https://www.sueddeutsche.de/politik/finanzminister-lindner-entlastung-einkommensteuer-1.5636716

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde abgelehnt. Das BMF sieht seine vertrauensvollen Beratungen gefährdet.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Entwurf für e…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz [#256770]
Datum
9. August 2022 21:05
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz, von dem die Süddeutsche Zeitung in folgendem Artikel berichtet: https://www.sueddeutsche.de/politik/finanzminister-lindner-entlastung-einkommensteuer-1.5636716
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256770/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 9. August 2022 Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 9. August 2022
Datum
19. August 2022 12:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis und Beachtung. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 9. August 2022 [#256770] GZ: V B 5 - O 1319…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 9. August 2022 [#256770]
Datum
19. August 2022 22:18
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
GZ: V B 5 - O 1319/22/10249 DOK: 2022/0821037 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19. August. Meine Postadresse befindet sich am Ende dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256770/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfretheitsgesetz des Bundes (lFG); Entwurf für ein Inflationsausg1eichsgesetz Sehr [geschwärzt], mit …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfretheitsgesetz des Bundes (lFG); Entwurf für ein Inflationsausg1eichsgesetz
Datum
30. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,8 MB
Sehr [geschwärzt], mit E-Mail vom 9. August 2022 wendeten Sie sich über das Intemetportal www.fragdenstaat.de an das BMF und stellten nachfolgenden Antrag nach dem lFG: bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Entwurffür ein Jnflationsausgleichsgesetz, von dem die Süddeutsche Zeitung in folgendem Artikel berichtet: https://www.sueddeutsche. de/politik/finanzminister-lindner-entlastung-einkommensteuer-1.5636716". Über Ihren Antrag entscheide ich nach § 1 Absatz 1 Satz 1 lFG wie folgt: I. Ihren Antrag lehne ich ab. II. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung: Zu I. Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 lFG hat jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen ( 2 Nummer 1 lFG). Nach § 1 Absatz 2 lFG kann die Behörde Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Der Anspruch auf Informationszugang besteht jedoch nur die bei der Behörde vorliegenden Informationen bzw. Akten. Einen Anspruch auf Informationsbeschaffung vermittelt das lFG nicht. Ein Referentenentwurf zum „Inflationsausgleichsgesetz" ist von Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) noch nicht veröffentlicht worden, da die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung hierzu noch nicht abgeschlossen ist. Es handelt sich somit um ein laufendes Verfahren. Insoweit ist der Zugang zu diesen amtlichen Informationen gemäß § 4 lFG gegenwärtig ausgeschlossen. Darüber hinaus würde die Veröffentlichung der aktuell vorliegenden Materialien die laufenden vertrauensvollen Beratungen zu diesem Entwurf beeinträchtigen, weshalb der Zugang gegenwärtig auch gemäß § 3 Nummer 3b lFG ausgeschlossen ist. Es kann aktuell lediglich nur auf die Eckpunkte verwiesen werden (siehe https://www.bundesfinanzministerium.d...). Zu II. Der Bescheid ergeht gebührenfrei, da bei Ablehnung eines Antrages keine Gebühren erhoben werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Bundesministerium der Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin, Widerspruch erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]