Sehr
[geschwärzt],
mit E-Mail vom 9. August 2022 wendeten Sie sich über das Intemetportal
www.fragdenstaat.de an das BMF und stellten nachfolgenden Antrag nach dem lFG:
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Entwurffür ein Jnflationsausgleichsgesetz, von dem die Süddeutsche Zeitung in folgendem Artikel berichtet: https://www.sueddeutsche. de/politik/finanzminister-lindner-entlastung-einkommensteuer-1.5636716".
Über Ihren Antrag entscheide ich nach § 1 Absatz 1 Satz 1 lFG wie folgt:
I. Ihren Antrag lehne ich ab.
II. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei.
Begründung:
Zu I.
Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 lFG hat jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen ( 2 Nummer 1 lFG). Nach § 1 Absatz 2 lFG kann die Behörde Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Der Anspruch auf Informationszugang besteht jedoch nur die bei der Behörde vorliegenden Informationen bzw. Akten. Einen Anspruch auf Informationsbeschaffung vermittelt das lFG nicht.
Ein Referentenentwurf zum „Inflationsausgleichsgesetz" ist von Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) noch nicht veröffentlicht worden, da die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung hierzu noch nicht abgeschlossen ist. Es handelt sich somit um ein laufendes Verfahren. Insoweit ist der Zugang zu diesen amtlichen Informationen gemäß § 4 lFG gegenwärtig ausgeschlossen.
Darüber hinaus würde die Veröffentlichung der aktuell vorliegenden Materialien die laufenden vertrauensvollen Beratungen zu diesem Entwurf beeinträchtigen, weshalb der Zugang gegenwärtig auch gemäß § 3 Nummer 3b lFG ausgeschlossen ist.
Es kann aktuell lediglich nur auf die Eckpunkte verwiesen werden (siehe
https://www.bundesfinanzministerium.d...).
Zu II.
Der Bescheid ergeht gebührenfrei, da bei Ablehnung eines Antrages keine Gebühren erhoben werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Bundesministerium der Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin, Widerspruch erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt]
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Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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