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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Entwurf Klimaschutzgesetz

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Bundesministerium fürUmwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, IK III 2, 11055 Berlin ███ ███ ████ ███ ████ █ Simon Dietz ███████████████ Ihr Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen vom 28. Mai 2019 Az. IK III2 - 41005/0 Sehr geehrter HerrDietz, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28. Mai 2019, in der Sie um Zugang zu dem im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicher- heit vorliegenden Entwurf des Bundesklimaschutzgesetzes nach dem Um- weltinformationsgesetz (UIG), Verbraucherinformationsgesetz (VIG) und nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) baten, aufdieich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen istGrundlage füreine wirk- same Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument fürden Schutz von Natur und Umwelt. 1. Leider kann ich Ihrem Antrag aufZugang zu den von Ihnen gewünschten Umweltinformationen nicht entsprechen. Der Antrag muss daher abgelehnt werden. Hierfür sind folgende Gründe ausschlaggebend: Gem. $ 2 Abs. 1 Nr. 1S.2lit.a UIG und $ 2 Abs. 3 VIG istdas Bundesministerium fürUm- welt, Naturschutz und nukleare Sicherheit als oberste Bundesbehörde, so- weit und solange sie im Rahmen der Gesetzgebungtätig wird, keine infor- mationspflichtige Stelle. Damit besteht aufgrund der hier einschlägigen Be- reichsausnahmen des UIG und des VIG aktuellkein Anspruch aufZugang zu dem Entwurf des Bundesklimaschutzgesetzes. Auch aus dem IFG kann Zustell - und Lieferadresse: Stresemannstraße 128-130, Zufahrt über Erna-Berger-Straße, 10117 Berlin Besucheradresse: KöthenerStraße 2-3, 10963 Berlin Verkehrsanbindung: Haltestelle PotsdamerPlatz, S-/U-Bahn: S1, S2, S25, S26, U2, Bus: 200, M41, M48, M85 Berlin, & 5 o f ee
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AR Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Seite 2 sich kein Anspruch ergeben. Das IFGtritt gem. $ 1 Abs. 3 IFG hinter dem UIG und dem VIG zurück. I. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt gebühren- und auslagenfrei. Ich bedauere, Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung in Abschnitt I. kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruchist beim Bun- desministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Strese- mannstraße 128 - 130, 10117 Berlin, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftra Hinweise zum Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und An- schrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bear- beitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit $ 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewah- rung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Ge- meinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespei- chert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMU: www.bmu.de/datenschutz.
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