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Entwurf LEP 2030, Flächentausch Linslerfeld und Eurozone

ich habe erfahren, dass im zukünftigen LEP der Beschluss gefasst wurde das Vorranggebiet Landwirtschaft Linslerfeld mit dem Vorranggebiet Gewerbe im Bereich Eurozone (Überherrn) zu tauschen.
Wie groß sind die jeweiligen Flächen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Juli 2021
  • Frist
    11. August 2021
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich habe erfahren, dass …
An Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entwurf LEP 2030, Flächentausch Linslerfeld und Eurozone [#224669]
Datum
9. Juli 2021 14:29
An
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich habe erfahren, dass im zukünftigen LEP der Beschluss gefasst wurde das Vorranggebiet Landwirtschaft Linslerfeld mit dem Vorranggebiet Gewerbe im Bereich Eurozone (Überherrn) zu tauschen. Wie groß sind die jeweiligen Flächen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224669/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage nach dem SUIG vom 09.07.2021 teile ich Ihnen mit, dass dem Landesamt für U…
Von
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland
Betreff
WG: Entwurf LEP 2030, Flächentausch Linslerfeld und Eurozone [#224669]
Datum
12. Juli 2021 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,3 KB
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3,2 KB


Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage nach dem SUIG vom 09.07.2021 teile ich Ihnen mit, dass dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz zu Ihrer Anfrage keine Informationen vorliegen. Gem. § 4 Abs. 3 S. 2 SUIG verweise ich Sie daher zum einen an die Gemeinde Überherrn, sowie an das für die Landesplanung zuständige Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (OBB 11 Landesplanung, Bauleitplanung). Diese Auskunft ergeht gem. § 11 Abs. 1 S. 2 SUIG kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen