Entwurf zum rechtlich gesicherten Anspruch auf schnelles Internet

Der aktuelle Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 sieht vor, zum 1. Januar 2025 einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf Zugang zu schnellem Internet zu schaffen, der bis zur Mitte der aktuellen Legislaturperiode ausgestaltet werden soll. Wie ist der Stand dieses Gesetztesentwurfs? Liegt bereits ein Entwurf vor, übersenden Sie diesen bitte. Liegt noch kein Entwurf vor, bitte ich um Auskunft, wenn der Entwurf erstellt wird. Wird der Anspruch in ein bestehendes Gesetz aufgenommen und entsprechend erweitert oder wird ein komplett neues Gesetz geschaffen? Welche feststehenden Überlegungen gibt es bereits, die in den Entwurf eingebracht werden, z.B. Rechtsfolgen.

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  • Datum
    12. Februar 2019
  • Frist
    14. März 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der aktuelle Koa…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Entwurf zum rechtlich gesicherten Anspruch auf schnelles Internet [#57470]
Datum
12. Februar 2019 17:41
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der aktuelle Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 sieht vor, zum 1. Januar 2025 einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf Zugang zu schnellem Internet zu schaffen, der bis zur Mitte der aktuellen Legislaturperiode ausgestaltet werden soll. Wie ist der Stand dieses Gesetztesentwurfs? Liegt bereits ein Entwurf vor, übersenden Sie diesen bitte. Liegt noch kein Entwurf vor, bitte ich um Auskunft, wenn der Entwurf erstellt wird. Wird der Anspruch in ein bestehendes Gesetz aufgenommen und entsprechend erweitert oder wird ein komplett neues Gesetz geschaffen? Welche feststehenden Überlegungen gibt es bereits, die in den Entwurf eingebracht werden, z.B. Rechtsfolgen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 205/2019 Sehr geehrtAntragsteller…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 12. Februar 2019 - Entwurf zum rechtlich gesicherten Anspruch auf schnelles Internet [#57470]
Datum
15. Februar 2019 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 205/2019 Sehr geehrtAntragsteller/in mit nachstehender E-Mail bitten Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz um Informationen zum "Entwurf zum rechtlich gesicherten Anspruch auf schnelles Internet". Die erbetenen Informationen liegen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nicht vor. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Postanschrift: Invalidenstraße 44, 10115 Berlin; E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> für den von Ihnen angesprochenen Gesetzentwurf federführend zuständig. Mit freundlichen Grüßen