Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans lfd. Nr. 06/19, hier: Neukölln - Ostburger Weg/Neuhofer Straße

bzw. informieren Sie mich zu den folgenden Fragen:
1. Wie ist der Stand des Verfahrens zur Änderung des o. g. Flächennutzungsplans?
2. Wer hat welche schriftlichen und mündlichen Einwände im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Mai 2019 vorgebracht? Bitte übersenden Sie die entsprechenden Schriftstücke.
3. Wie sind die einzelnen Einwände gewichtet bzw. berücksichtigt worden?
4. Wann ist mit der Vorlage des geänderten Entwurfs im Senat zu rechnen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans lfd. Nr. 06/19, hier: Neukölln - Ostburger Weg/Neuhofer Straße [#174977]
Datum
22. Januar 2020 09:47
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bzw. informieren Sie mich zu den folgenden Fragen: 1. Wie ist der Stand des Verfahrens zur Änderung des o. g. Flächennutzungsplans? 2. Wer hat welche schriftlichen und mündlichen Einwände im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Mai 2019 vorgebracht? Bitte übersenden Sie die entsprechenden Schriftstücke. 3. Wie sind die einzelnen Einwände gewichtet bzw. berücksichtigt worden? 4. Wann ist mit der Vorlage des geänderten Entwurfs im Senat zu rechnen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174977 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174977 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Anfrage nach dem IFG und dem VIG zur Änderung des Flächennutzungsplans Berlin im Teilbereich Ostburger Weg / Neuho…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem IFG und dem VIG zur Änderung des Flächennutzungsplans Berlin im Teilbereich Ostburger Weg / Neuhofer Straße (Lfd.-Nr. 06/19)
Datum
27. Januar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen