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Entzug der Kassenzulassung für Dr. Barsar und doctor-medic Busche (BAVARIA)

Anfrage an: Bundesärztekammer

einen Bescheid oder ein sonstiges Dokument aus dem hervor geht, dass

1. Beide Ärzte nie eine Kassenzulassung für psychatrische Fachgutachten hätten erwerben dürfen.
2. Beide Ärzte unter Bildung einer kriminellen Vereinigung

gefälschte Gesundheitszeugnisse ausstellen, verarbeiten, decken, weiterleiten

und hierbei die

DSGVO

arglistig, absichtlich, grundlos

verletzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: einen Bescheid oder ein so…
An Bundesärztekammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entzug der Kassenzulassung für Dr. Barsar und doctor-medic Busche (BAVARIA) [#217909]
Datum
10. April 2021 01:31
An
Bundesärztekammer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
einen Bescheid oder ein sonstiges Dokument aus dem hervor geht, dass 1. Beide Ärzte nie eine Kassenzulassung für psychatrische Fachgutachten hätten erwerben dürfen. 2. Beide Ärzte unter Bildung einer kriminellen Vereinigung gefälschte Gesundheitszeugnisse ausstellen, verarbeiten, decken, weiterleiten und hierbei die DSGVO arglistig, absichtlich, grundlos verletzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217909/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesärztekammer
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.04.2021. Ihren Antrag stützen Sie auf § 1 Informations…
Von
Bundesärztekammer
Betreff
[EXTERN] Entzug der Kassenzulassung für Dr. Barsar und doctor-medic Busche (BAVARIA) [#217909]
Datum
16. April 2021 14:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.04.2021. Ihren Antrag stützen Sie auf § 1 Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Danach besteht ein Informationsanspruch gegenüber Behörden des Bundes, Bundesorganen und Bundeseinrichtungen, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Juristische Personen des Privatrechts stehen Behörden gleich, soweit sie von einer Behörde mit der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben beauftragt sind. Zunächst ist festzustellen, dass es sich bei der Bundesärztekammer weder um eine Behörde des Bundes noch um ein Bundesorgan oder eine Einrichtung des Bundes handelt. Die Bundesärztekammer ist die Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern und als privatrechtlicher Verein organisiert. Die Bundesärztekammer steht im vorliegenden Fall auch nicht einer Behörde gleich. Zwar nimmt die Bundesärztekammer auch öffentlich-rechtliche Aufgaben wahr. Dies gilt etwa für die Aufträge des Gesetzgebers, den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft in Richtlinien festzustellen. In der von Ihnen angesprochenen Angelegenheit wurde die Bundesärztekammer nicht vom Gesetzgeber beauftragt. Damit ist der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes nicht gegeben. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir von einer inhaltlichen Beantwortung Ihrer Anfrage absehen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.