ePatientenakte und/oder eGesundheitsakte (Terminservice- und Versorgungsgesetz) - gesetzliche Grundlagen - Was will das BMG?

Auf Ihrer Internetseite (Stand 18.09.2018)
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/terminservice-und-versorgungsgesetz.html#c13561

beschreibt Herr Spahn sein neuestes Vorhaben wie folgt:
"Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung" (Terminservice- und Versorgungsgesetz).

Darin heißt es:
"Schließlich werden die Krankenkassen verpflichtet, für ihre Versicherten

elektronische Gesundheitsakten"

bis spätestens 2021 anzulegen.

1) Ich bitte um Nennung (Verlinkung/Dokument) der gesetzlichen Grundlage für diese "elektronischen Gesundheitsakten".

Weiter unten auf der Seite heißt es

"So können Patienten künftig auf ihre Daten zugreifen
Krankenkassen müssen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine

elektronische Patientenakte (ePA)

zur Verfügung stellen und sie darüber informieren."

2) Ich bitte um Nennung (Verlinkung/Dokument) der gesetzlichen Grundlage für diese "elektronische Patientenakte (ePA)"

3) Patienten werden leider von vielen Seiten häufig verunsichert, weil Begrifflichkeiten verwendet werden, ohne ihre Bedeutung und Auswirkungen für den Patienten genau und laienverständlich zu erklären.
Können Sie mir bitte für den durchschnittlich gebildeten und durchschnittlich informierten Patienten alle Unterschiede zwischen

einer elektronischer Gesundheitsakte (kein Kürzel?)
und
einer elektronische Patientenakte (ePA)

aufführen bzw. entsprechende Dokumente zu senden?
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/terminservice-und-versorgungsgesetz.html#c13561

4) Anregung
Hinweise auf diese so wichtigen gesetzlichen Planungen bzw. Begriffe finden sich leider nicht auf Ihrer Seite.
Ich bitte um eine Ergänzung.

Im Glossar auf Ihrer Internetseite
finden sich weder unter E wie "elektronische"
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/e.html

noch unter "G" wie Gesundheitsakte
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/g.html

noch unter "P" wie Patientenakte entsprechende Einträge
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p.html
für die von Ihnen verwendeten Begriffe.

Diese Ergänzungen sollten doch schnell eingefügt sein?

Vielen Dank

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. September 2018
  • Frist
    20. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf Ihrer Intern…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ePatientenakte und/oder eGesundheitsakte (Terminservice- und Versorgungsgesetz) - gesetzliche Grundlagen - Was will das BMG? [#33547]
Datum
18. September 2018 09:12
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Ihrer Internetseite (Stand 18.09.2018) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/terminservice-und-versorgungsgesetz.html#c13561 beschreibt Herr Spahn sein neuestes Vorhaben wie folgt: "Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung" (Terminservice- und Versorgungsgesetz). Darin heißt es: "Schließlich werden die Krankenkassen verpflichtet, für ihre Versicherten elektronische Gesundheitsakten" bis spätestens 2021 anzulegen. 1) Ich bitte um Nennung (Verlinkung/Dokument) der gesetzlichen Grundlage für diese "elektronischen Gesundheitsakten". Weiter unten auf der Seite heißt es "So können Patienten künftig auf ihre Daten zugreifen Krankenkassen müssen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen und sie darüber informieren." 2) Ich bitte um Nennung (Verlinkung/Dokument) der gesetzlichen Grundlage für diese "elektronische Patientenakte (ePA)" 3) Patienten werden leider von vielen Seiten häufig verunsichert, weil Begrifflichkeiten verwendet werden, ohne ihre Bedeutung und Auswirkungen für den Patienten genau und laienverständlich zu erklären. Können Sie mir bitte für den durchschnittlich gebildeten und durchschnittlich informierten Patienten alle Unterschiede zwischen einer elektronischer Gesundheitsakte (kein Kürzel?) und einer elektronische Patientenakte (ePA) aufführen bzw. entsprechende Dokumente zu senden? https://www.bundesgesundheitsministerium.de/terminservice-und-versorgungsgesetz.html#c13561 4) Anregung Hinweise auf diese so wichtigen gesetzlichen Planungen bzw. Begriffe finden sich leider nicht auf Ihrer Seite. Ich bitte um eine Ergänzung. Im Glossar auf Ihrer Internetseite finden sich weder unter E wie "elektronische" https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/e.html noch unter "G" wie Gesundheitsakte https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/g.html noch unter "P" wie Patientenakte entsprechende Einträge https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p.html für die von Ihnen verwendeten Begriffe. Diese Ergänzungen sollten doch schnell eingefügt sein? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „ePatientenakte und/oder eGesundheitsakte (Term…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: ePatientenakte und/oder eGesundheitsakte (Terminservice- und Versorgungsgesetz) - gesetzliche Grundlagen - Was will das BMG? [#33547]
Datum
20. Oktober 2018 11:00
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „ePatientenakte und/oder eGesundheitsakte (Terminservice- und Versorgungsgesetz) - gesetzliche Grundlagen - Was will das BMG?“ vom 18.09.2018 (#33547) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33547 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „ePatientenakte und/oder eGesundheitsakte (Terminservice- und Versorgungsgesetz) - gesetzliche Grundlagen - Was will das BMG?“ [#33547] [#33547]
Datum
24. Oktober 2018 09:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33547 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33547 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: # 15-721/002 II#0292 Sehr geehrtAntra…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage »ePatientenakte und/oder eGesundheitsakte (Terminservice- und Versorgungsgesetz) - gesetzliche Grundlagen - Was will das BMG?« [#33547] # 15-721/002 II#0292
Datum
31. Oktober 2018 16:58
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: # 15-721/002 II#0292 Sehr geehrtAntragsteller/in das beigefügte Schreiben erhalten Sie ausschließlich in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie bei dieser Einfachen Anfrage, das Verfahren ohne Namensnennung weite…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage »ePatientenakte und/oder eGesundheitsakte (Terminservice- und Versorgungsgesetz) - gesetzliche Grundlagen - Was will das BMG?« [#33547] # 15-721/002 II#0292 [#33547]
Datum
8. November 2018 20:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie bei dieser Einfachen Anfrage, das Verfahren ohne Namensnennung weiterzuführen; so wie es auch andere Referate Ihres Hause praktizieren. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33547 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vermittlung bei Anfrage »ePatientenakte und/oder eGesundheitsakte (Terminservice- und Versorgungsgesetz) [#33547]…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »ePatientenakte und/oder eGesundheitsakte (Terminservice- und Versorgungsgesetz) [#33547] # 15-721/002 II#0292
Datum
16. November 2018 10:07
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-721/002 II#0292 Sehr geehrtAntragsteller/in das beigefügte Schreiben erhalten Sie ausschließlich in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei Anfrage »ePatientenakte und/oder eGesundheitsakte (Terminservice- und Versorgungsgesetz) [#33…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage »ePatientenakte und/oder eGesundheitsakte (Terminservice- und Versorgungsgesetz) [#33547] # 15-721/002 II#0292 [#33547]
Datum
21. November 2018 17:03
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, das BMG wurde mittels IFG-Portal über meine Anfrage vom 18.09.2018 informiert. Die Antwortfrist beträgt 4 Wochen. Bis zum 21.11.2018 hat das BMG weder reagiert noch geantwortet und somit gegen das IFG verstoßen. Für die Einhaltung und Durchsetzung des Gesetzes ist Ihre Behörde zuständig. Fristen können allerdings nur eingehalten werden, wenn der Fristbeginn bekannt ist. Aus diesem Grund halte ich zumindest die Mitteilung des Anfragedatums an das BMG für e r f o r d e r l i c h! Mit freundlichen Grüßen Senden Sie mir bitte Ihre aufgrund dieser Anfrage an das BMG gesandten Schreiben; personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Ihre Antwort vom 16.11.2018 Vermittlung bei Anfrage »ePatientenakte und/oder eGesundheitsakte (Terminservice- und Versorgungsgesetz) [#33547] auf meine Frage, ob Sie mit der Nennung Ihres Namens gegenüber der von Ihnen mit Ihrem Antrag auf Innformationszugang adressierten Behörde im Rahmen der Vermittlungsbemühungen der BfDI einverstanden sind, haben Sie die se Zustimmung nicht erteilt. Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, dass ich in diesem Falle die zuständige Behörde auf die konkrete Anfrage nicht ansprechen, sondern lediglich ein allgemeines Schreiben senden kann, in dem ich über die Pflichten öffentlicher Stellen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und die Möglichkeit einer Beratung durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit informiere. https://fragdenstaat.de/anfrage/epatientenakte-undoder-egesundheitsakte-terminservice-und-versorgungsgesetz-gesetzliche-grundlagen-was-will-das-bmg/#nachricht-108388 Anfragenr: 33547 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Gesundheit
Ihre E-Mail vom 18. September und 20. Oktober 2018 an das Bundesministerium für Gesundheit
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 18. September und 20. Oktober 2018 an das Bundesministerium für Gesundheit
Datum
22. November 2018 15:13
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vermittlung bei Anfrage »ePatientenakte und/oder eGesundheitsakte (Terminservice- und Versorgungsgesetz) 15-721/00…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »ePatientenakte und/oder eGesundheitsakte (Terminservice- und Versorgungsgesetz) 15-721/002 II#0292 # 15-721/002 II#0292
Datum
27. November 2018 16:04
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-721/002 II#0292 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Entsprechend meiner Informationspflicht über die Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO, füge ich als Anlage zu dieser E-Mail meine Datenschutzerklärung bei. Sollten Sie die Anlage nicht öffnen können, so lassen Sie mich dies bitte wissen, damit ich Ihnen die Datenschutzerklärung nachreichen kann. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Vermittlung bei Anfrage »ePatientenakte und/oder eGesundheitsakte (Terminservice- und Versorgungsgesetz) 15-72…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage »ePatientenakte und/oder eGesundheitsakte (Terminservice- und Versorgungsgesetz) 15-721/002 II#0292 # 15-721/002 II#0292 [#33547]
Datum
5. Dezember 2018 08:40
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider gehen Sie nur teilweise auf meine Fragen ein. Holen Sie dies fragenbezogen bitte nach und stellen Sie fehlende Informationen auf Ihrer Internetseite bitte zeitnah ein; für alle Versicherten, die im Mittelpunkt Ihrer Bemühungen stehen. Vielen Dank im Voraus 1) Die Patienten haben nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) jetzt schon die Möglichkeit, Einsicht in ihre Akten zu erhalten; sowohl in Papierform als auch elektronisch. Die sehr hohen Risiken einer Abfrage von einem unsicheren internetfähigen Gerät (PC, Smartphone, Tablet usw.) über das unsichere Internet und über unsichere Programme/APPS sind somit bei einer Abfrage vor Ort bei meinem Arzt des Vertrauens gemäß BGB §630g NICHT gegeben. § 630g Einsichtnahme in die Patientenakte (1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. § 811 ist entsprechend anzuwenden. (2) Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten. (3) Im Fall des Todes des Patienten stehen die Rechte aus den Absätzen 1 und 2 zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Interessen seinen Erben zu. Gleiches gilt für die nächsten Angehörigen des Patienten, soweit sie immaterielle Interessen geltend machen. Die Rechte sind ausgeschlossen, soweit der Einsichtnahme der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Patienten entgegensteht. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630g.html 2) Wenn die elektronische Gesundheitsakte (EGA) nach SGB 5 § 68 einen Nutzen für die Versicherten darstellen soll, warum wird dann auf Ihrer Internetseite nicht ausführlich über Chancen und Risiken informiert? 3) Die öffentlich-rechtlichen Krankenkassen sind zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Warum werden dann Pflichtbeiträge der Versicherten dazu verwendet, Doppelstrukturen bei privatwirtschaftlichen Konkurrenten zu finanzieren? Dies stellt m.E. eine UMLENKUNG DER VERSICHERTENBEITRÄGE zur Finanzierung renditeorientiert arbeitender EGA-Anbieter dar. 4) In welcher Weise wird die"Qualität und Wirtschaftlichkeit" bei öffentlich-rechtlichen Krankenkassen verbessert, wenn gesetzlich Versicherte bei privatwirtschaftlichen EGA-Anbietern ihre Daten freiwillig und kostenlos EINSPEISEN? 5) Senden Sie mir bitte Ihre behördlichen Vorgaben, die einen solchen "Erfahrungsaustausch" zwischen sich konkurrierenden Systemen vorschreiben. 6) Welchen Nutzen haben die finanzierenden öffentlich-rechtlichen Krankenkassen (eigentlich die Beitragszahler) von einer privatwirtschaftlichen elektronischen Gesundheitsakte? 7) Zitat: "Elektronische Patientenakten sollen die Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen erleichtern" Ich bitte um die Bereitstellung von Dokumenten/Links, dass das Fehlen bzw. eine fehlerhafte Kommunikation ursächlich für eine falsche bzw. schlechtere medizinische Behandlung darstellt. 7) "Die elektronische Patientenakte stellt das zentrale Instrument Verbesserung zur der medizinischen Behandlungsqualität dar, mit der auf Wunsch des Versicherten wichtige Daten Rahmen der medizinischen Versorgung einrichtungs- und sektorenübergreifend bereitgestellt werden können." Ich bitte um die Bereitstellung von Dokumenten/Links die belegen, dass es "der Wunsch der Patienten" ist, solche Akten umbedingt haben zu müssen. Ich bitte auch um die Bereitstellung der den o.g. Dokumenten/Links vorausgegangenen Datenerhebungen mit Nennung der Auftraggeber. Ich bitte um eine baldige und fragenbezogene Antwort; aus diesem Grunde habe ich die Fragen nummeriert. Mit freundlichem Gruß Anfragenr: 33547 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in