ePersonalausweis nur auf Smartphone - datenschutzrechtliche Überprüfung

1) Dokumente oder Links aus Ihrem Hause zu,

den im folgenden Artikel genannten aktuell vorangetriebenen Bestrebungen anderer Ministerien.
10 Jahre E-Perso: Online-Ausweis soll direkt aufs Smartphone kommen
https://www.heise.de/news/10-Jahre-E-Perso-Online-Ausweis-soll-direkt-aufs-Smartphone-kommen-4943088.html

2) Welche Rolle spielt die NICHT-überprüfbare Hardware bzw. Betriebssystemsoftware bei Ihrer datenschutzrechtlichen Überprüfung?

3) Gibt es ein Anrecht auf einen RFID-freien Personalausweis?
Bitte die gesetzliche Grundlage angeben.

4) Frühere Aussagen Ihrer Behörde bzw. der DSK lauteten sinngemäß,
- wenn RFID, dann muss die zunächst ausgeschaltet sein oder
zumindest deaktivierbar sein oder
zumindest eine RFID-Schutzhülle mitgeliefert werden.

Gelten diese Aussagen für den derzeit verteilten e-Perso immer noch bzw.
auf welcher Rechtsgrundlage kann man dies einfordern?

5) Sollten hierzu keine Dokumente vorliegen, so bitte ich Sie, den Inhalt dieser Anfrage
als Hinweis bzw. Beschwerde zu werten.
Teilen Sie mir dazu bitte das vergebene Aktenzeichen mit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. November 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Dokumente oder L…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ePersonalausweis nur auf Smartphone - datenschutzrechtliche Überprüfung [#202323]
Datum
2. November 2020 14:56
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Dokumente oder Links aus Ihrem Hause zu, den im folgenden Artikel genannten aktuell vorangetriebenen Bestrebungen anderer Ministerien. 10 Jahre E-Perso: Online-Ausweis soll direkt aufs Smartphone kommen https://www.heise.de/news/10-Jahre-E-Perso-Online-Ausweis-soll-direkt-aufs-Smartphone-kommen-4943088.html 2) Welche Rolle spielt die NICHT-überprüfbare Hardware bzw. Betriebssystemsoftware bei Ihrer datenschutzrechtlichen Überprüfung? 3) Gibt es ein Anrecht auf einen RFID-freien Personalausweis? Bitte die gesetzliche Grundlage angeben. 4) Frühere Aussagen Ihrer Behörde bzw. der DSK lauteten sinngemäß, - wenn RFID, dann muss die zunächst ausgeschaltet sein oder zumindest deaktivierbar sein oder zumindest eine RFID-Schutzhülle mitgeliefert werden. Gelten diese Aussagen für den derzeit verteilten e-Perso immer noch bzw. auf welcher Rechtsgrundlage kann man dies einfordern? 5) Sollten hierzu keine Dokumente vorliegen, so bitte ich Sie, den Inhalt dieser Anfrage als Hinweis bzw. Beschwerde zu werten. Teilen Sie mir dazu bitte das vergebene Aktenzeichen mit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202323 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202323/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-780/004 II#0608 Sehr geehrteAntrag…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: ePersonalausweis nur auf Smartphone - datenschutzrechtliche Überprüfung [#202323] # 25-780/004 II#0608
Datum
5. November 2020 07:21
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
670,0 KB
signature.asc
1,5 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-780/004 II#0608 Sehr geehrteAntragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/004 II#0608 Sehr Antragsteller/…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag - ePersonalausweis nur auf Smartphone - datenschutzrechtliche Überprüfung [#202323] # 25-780/004 II#0608
Datum
22. Februar 2021 10:30
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
487,7 KB
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1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/004 II#0608 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich mein Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bin mit der Unkenntlichmachung personenbezogener Daten einverstanden. Mit freu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag - ePersonalausweis nur auf Smartphone - datenschutzrechtliche Überprüfung [#202323] # 25-780/004 II#0608 [#202323]
Datum
22. Februar 2021 13:11
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bin mit der Unkenntlichmachung personenbezogener Daten einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202323 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202323/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/004 II#0608 Sehr Antragsteller/…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - "ePersonalausweis nur auf Smartphone - datenschutzrechtliche Überprüfung" 25-780/004 II#0608
Datum
15. Juli 2021 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
578,9 KB
458,9 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/004 II#0608 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich mein Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen