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ERAM-Schließung: Abdichtung des Nordfeldes

In "Endlager Morsleben - Nachweis der radiologischen Langzeitsicherheit für das verfüllte und verschlossene Endlager: eine Übersicht" http://www.bfs.de/de/endlager/endlager_morsleben/stilllegung/genehmigungsverfahren/905_00_V02.pdf wird auf Seite 44 ausgeführt:
"Eine belastbare hydraulische Abdichtung der Einlagerungsbereiche Nordfeld und Zentralteil von der Restgrube ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten mit vertretbarem Aufwand nicht möglich und - wie gezeigt werden wird - für die Langzeitsicherheit auch nicht notwendig."

Ich beantrage Akteneinsicht in alle Unterlagen, aus denen diese Argumentation für das Nordfeld hergeleitet worden ist. Dazu gehören insbesondere Unterlagen über mögliche Abdichtungen, die Schilderung der örtlichen Gegebenheiten, die diese Abdichtungen aufwändig machen würden, und die Abschätzung des Aufwandes, die solche Abdichtungen nicht vertretbar machen würden.

Ergebnis der Anfrage

Behandelt wurde diese Problematik erst in einer Studie vom 29.06.2012, die mir mit dem letzten Schreiben vom 20.08.2012 als Schwarzweiß-Scan zugeschickt wurde.

Die Studie hat 52 Seiten, die Datei einen Umfang von 24 MB. Sie kann über eine Email an kontakt@endlagerdialog.de angefordert werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juni 2012
  • Frist
    7. Juli 2012
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Ges…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ERAM-Schließung: Abdichtung des Nordfeldes
Datum
5. Juni 2012 12:55
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
In "Endlager Morsleben - Nachweis der radiologischen Langzeitsicherheit für das verfüllte und verschlossene Endlager: eine Übersicht" http://www.bfs.de/de/endlager/endlager_morsleben/stilllegung/genehmigungsverfahren/905_00_V02.pdf wird auf Seite 44 ausgeführt: "Eine belastbare hydraulische Abdichtung der Einlagerungsbereiche Nordfeld und Zentralteil von der Restgrube ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten mit vertretbarem Aufwand nicht möglich und - wie gezeigt werden wird - für die Langzeitsicherheit auch nicht notwendig." Ich beantrage Akteneinsicht in alle Unterlagen, aus denen diese Argumentation für das Nordfeld hergeleitet worden ist. Dazu gehören insbesondere Unterlagen über mögliche Abdichtungen, die Schilderung der örtlichen Gegebenheiten, die diese Abdichtungen aufwändig machen würden, und die Abschätzung des Aufwandes, die solche Abdichtungen nicht vertretbar machen würden.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Strahlenschutz
Eingangsbestätigung Az.: Z5-01003/2 2012#0011 Sehr geehrt<< Greeting >> Ihr Antrag auf Zugang zu Umw…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
11. Juni 2012 10:52
Status
Warte auf Antwort
Az.: Z5-01003/2 2012#0011 Sehr geehrt<< Greeting >> Ihr Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen über das Endlager Morsleben (Nordfeld) ist am 05.06.2012 im BfS eingegangen und wird derzeit bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Strahlenschutz
Az.: Z5-01003/2 2012#0011 Ihr Antrag gem. UIG vom 05.06.2012, ERAM-Schließung: Abdichtung des Nordfeldes Sehr …
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Re: Fwd:ERAM-Schließung: Abdichtung des Nordfeldes
Datum
20. Juni 2012 13:59
Status
Warte auf Antwort
Az.: Z5-01003/2 2012#0011 Ihr Antrag gem. UIG vom 05.06.2012, ERAM-Schließung: Abdichtung des Nordfeldes Sehr geehrt<< Greeting >> Ihr Antrag auf Zugang zu den von Ihnen benannten Umweltinformationen wird hier so zügig wie möglich bearbeitet. Leider ist es mir aufgrund des Umfangs der Unterlagen nicht möglich, die nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG vorgesehene Regelfrist von einem Monat für den Zugang zu den Informationen einzuhalten. Es gilt deshalb gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 UIG die Frist von zwei Monaten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Frau Wieduweit, zwar sind die gewünschten Informationen komplex, müssen aber spätestens seit der Ver…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Fwd:ERAM-Schließung: Abdichtung des Nordfeldes
Datum
5. Juli 2012 10:25
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Sehr geehrte Frau Wieduweit, zwar sind die gewünschten Informationen komplex, müssen aber spätestens seit der Verfassung der Studie im Jahre 2009 in aufbereiteter und verfügbarer Form in den Akten vorliegen. Denn nur so konnte solch eine Argumentation entwickelt werden. Ihrer Entscheidung zur Heranziehung von § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 UIG wird deshalb hiermit widersprochen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Strahlenschutz
Stilllegung Endlager Morsleben– Abdichtung des Nordfeldes Az.: 01003/2 2012#0011 Sehr geehrt<< Greeting >…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Stilllegung Endlager Morsleben– Abdichtung des Nordfeldes
Datum
19. Juli 2012 10:44
Status
Anfrage erfolgreich
Az.: 01003/2 2012#0011 Sehr geehrt<< Greeting >> zu der von Ihnen in Ihrem Antrag genannten Thematik „Stilllegung Endlager Morsleben – Abdichtung des Nordfeldes“ finden Sie in den folgenden Unterlagen entsprechende Informationen: 1) BGR: Szenarienanalyse – Geologische Langzeitbewertung und Ermittlung der Zuflussszenarien ohne technische Maßnahmen (P-067, siehe http://www.bfs.de/de/endlager/endlager_morsleben/stilllegung/genehmigungsverfahren/verfahrensunterlagen_eram.html, Nr. 8) 2) BGR: Gebirgsmechanische Beurteilung der Integrität der Salzbarriere in der Schachtanlage Bartensleben (P-099, siehe http://www.bfs.de/de/endlager/endlager_morsleben/stilllegung/genehmigungsverfahren/verfahrensunterlagen_eram. html, Nr. 22) 3) BfS: Verfüllen von Strecken mit hohen Anforderungen – Konzept- und Systembeschreibung (G-256) 4) BGR: Szenarienanalyse – Geowissenschaftliche Bewertung der Langzeitentwicklung sowie der Zufluss und Austrittsszenarien nach Verfüllung des Endlagers (P-132, siehe http://www.bfs.de/de/endlager/endlager_morsleben/stilllegung/genehmigungsverfahren/verfahrensunterlagen_eram.html, Nr. 30) 5) AF-Colenco AG: Endlager Morsleben - Sicherheitsanalyse für das verfüllte und verschlossene Endlager mit dem Programm PROSA (P-132, siehe http://www.bfs.de/de/endlager/endlager_morsleben/stilllegung/genehmigungsverfahren/verfahrensunterlagen_eram.html, Nr. 105) 6) AF-Colenco AG und BfS: Endlager Morsleben - Nachweis der radiologischen Langzeitsicherheit für das verfüllte und verschlossene Endlager: eine Übersicht (I-364, siehe http://www.bfs.de/de/endlager/endlager_morsleben/stilllegung/genehmigungsverfahren/verfahrensunterlagen_eram.html, sonstige Unterlagen) 7) DBE: Verfüllplan zur Stilllegung des ERAM nach vorgezogener Verfüllung von Grubenbauen des Zentralteils, Konzeptplanung (P-115, siehe http://www.bfs.de/de/endlager/endlager_morsleben/stilllegung/genehmigungsverfahren/verfahrensunterlagen_eram.html, Nr. 66) 8) DBE: Standsicherheits und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Grubenteil Nordfeld (P-234, siehe http://www.bfs.de/de/endlager/endlager_morsleben/stilllegung/genehmigungsverfahren/verfahrensunterlagen_eram.html, Nr. 78) 9) DBE: Standsicherheits und Integritätsnachweis des verfüllten Endlagers: Zentralteil Bartensleben (P-243, siehe http://www.bfs.de/de/endlager/endlager_morsleben/stilllegung/genehmigungsverfahren/verfahrensunterlagen_eram.html, Nr. 85) 10) GRS: Endlager Morsleben - Sicherheitsanalyse für das verfüllte und verschlossene Endlager mit dem Programmpaket EMOS Bartensleben (P-243, siehe http://www.bfs.de/de/endlager/endlager_morsleben/stilllegung/genehmigungsverfahren/verfahrensunterlagen_eram.html, Nr. 106) Mit Ausnahme der Unterlage 3) finden Sie die Dokumente im Internet unter dem genannten Link. Die Unterlage 3 habe ich als pdf-Datei beigefügt. Auf Anforderung der Planfeststellungsbehörde wird zur Zeit eine weitere Verfahrensunterlage erstellt, in der im Einzelnen dokumentiert ist, warum das Nordfeld nicht abgedichtet wird. Sobald diese Unterlage der Planfeststellungsbehörde vorliegt, werde ich mich wieder bei Ihnen melden. Ihren Antrag auf Zugang durch Akteneinsicht lehne ich ab. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Begründung: Nach dem Umweltinformationsgesetz kann die informationspflichtige Stelle, soweit Umweltinformationen der antragstellenden Person bereits auf andere, leicht zugängliche Art, insbesondere durch Verbreitung nach § 10 UIG, zur Verfügung stehen, die Person auf diese Art des Informationszugangs verweisen (§ 3 Abs. 2 Satz 4 UIG). Darüber hinaus darf, auch wenn eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragt wird, dieser auf eine andere Art eröffnet werden, insbesondere wenn es sich um einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand handeln würde (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 UIG). Der Zugang über das Internet sowie die Übermittlung einer elektronischen Kopie verringern den Verwaltungsaufwand in bedeutendem Maße und stellen die leicht zugänglichere Art des Informationszugangs dar. Aus diesem Grund verweise ich Sie auf diese Art des Zugangs. Kosten werden nicht erhoben (§ 12 Abs. 1 UIG i.V.m. Umweltinformationskostenverordnung (UIGKostV). _Rechtsbehelfsbelehrung_ Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesamt für Strahlenschutz, Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Strahlenschutz
Abdichtung Nordfeld
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Via
Briefpost
Betreff
Abdichtung Nordfeld
Datum
20. August 2012
Status
Anfrage erfolgreich
<< Anfragesteller:in >>
AW: Abdichtung Nordfeld Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 2…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abdichtung Nordfeld
Datum
12. September 2012 10:57
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 20.08.2012 mit Zeichen Z5-01003/2 2012#0011 und begründe das wie folgt: Wesentliche Umweltinformationen werden nicht zur Verfügung gestellt, obwohl sie vorhanden sind. Sie wurden aber durch die Anfertigung einer Schwarzweißkopie unkenntlich gemacht. Wesentliche Informationen stecken in den Farben der Abbildungen, auf die auch im Text Bezug genommen wird. Siehe z. B. S. 19, S. 22 etc. Weiterhin befinden sich in den Grafiken farbige Legenden, die zum Verständnis der Grafiken wichtig sind. Siehe z. B. S. 33, S. 34, S. 35 etc. Ich bitte Sie, mir die vorhandenen Umweltinformationen umgehend vollständig zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Strahlenschutz
Widerspruch vom 12.09.2012
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch vom 12.09.2012
Datum
18. September 2012
Status
Anfrage erfolgreich

Dokumente