Erarbeitete Maßnahmen zum Umgang mit Bauernprotesten 2024

- Dokumente mit Maßnahmen um mit den sogenannten Bauernprotesten aus Ende 2023/ Anfang 2024 umzugehen, wie z.B. Vorschläge für Allgemeinverfügungen, Anordnungen zur breiten Verteilung von Rettungskräften um im Notfall schnell vor Ort sein zu können, ...
Begründung: Sind ja ähnliche Bedingungen wie als Begründung genannt bei der Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 08. Juli 2023 mit Titel "Zu Versammlungen im Zusammenhang mit Straßenblockaden und Protestaktionen von Klimaaktivist*innen auf bestimmten Straßen".

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dokumente mit Maßnahmen um mit d…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erarbeitete Maßnahmen zum Umgang mit Bauernprotesten 2024 [#296612]
Datum
8. Januar 2024 17:04
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente mit Maßnahmen um mit den sogenannten Bauernprotesten aus Ende 2023/ Anfang 2024 umzugehen, wie z.B. Vorschläge für Allgemeinverfügungen, Anordnungen zur breiten Verteilung von Rettungskräften um im Notfall schnell vor Ort sein zu können, ... Begründung: Sind ja ähnliche Bedingungen wie als Begründung genannt bei der Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 08. Juli 2023 mit Titel "Zu Versammlungen im Zusammenhang mit Straßenblockaden und Protestaktionen von Klimaaktivist*innen auf bestimmten Straßen".
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296612 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296612/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!