Erarbeitete Maßnahmen zum Umgang mit Bauernprotesten 2024

- Dokumente mit Maßnahmen um mit den sogenannten Bauernprotesten aus Ende 2023/ Anfang 2024 umzugehen, wie z.B. Vorschläge für Allgemeinverfügungen, Anordnungen zur breiten Verteilung von Rettungskräften um im Notfall schnell vor Ort sein zu können, ...
Begründung: Sind ja ähnliche Bedingungen wie als Begründung genannt bei der Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 08. Juli 2023 mit Titel "Zu Versammlungen im Zusammenhang mit Straßenblockaden und Protestaktionen von Klimaaktivist*innen auf bestimmten Straßen".

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dokumente mit Maßnahmen um mit d…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
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Betreff
Erarbeitete Maßnahmen zum Umgang mit Bauernprotesten 2024 [#296612]
Datum
8. Januar 2024 17:04
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente mit Maßnahmen um mit den sogenannten Bauernprotesten aus Ende 2023/ Anfang 2024 umzugehen, wie z.B. Vorschläge für Allgemeinverfügungen, Anordnungen zur breiten Verteilung von Rettungskräften um im Notfall schnell vor Ort sein zu können, ... Begründung: Sind ja ähnliche Bedingungen wie als Begründung genannt bei der Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 08. Juli 2023 mit Titel "Zu Versammlungen im Zusammenhang mit Straßenblockaden und Protestaktionen von Klimaaktivist*innen auf bestimmten Straßen".
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296612 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296612/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erarbeitete Maßnahmen zum Umgang mit Bauernprotesten 2024“ vom 08.…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erarbeitete Maßnahmen zum Umgang mit Bauernprotesten 2024 [#296612]
Datum
29. April 2024 14:05
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erarbeitete Maßnahmen zum Umgang mit Bauernprotesten 2024“ vom 08.01.2024 (#296612) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 80 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> zur unten stehenden Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass die LHS Stu…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: WG: AW: Erarbeitete Maßnahmen zum Umgang mit Bauernprotesten 2024 [#296612]
Datum
29. April 2024 16:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zur unten stehenden Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass die LHS Stuttgart weder Allgemeinverfügungen erlassen hat noch sonstige Anordnungen zum Einsatz von Rettungskräften. "Dokumente mit Maßnahmen um mit den sogenannten Bauernprotesten aus Ende 2023/ Anfang 2024 umzugehen, wie z.B. Vorschläge für Allgemeinverfügungen, Anordnungen zur breiten Verteilung von Rettungskräften um im Notfall schnell vor Ort sein zu können, ... > Begründung: Sind ja ähnliche Bedingungen wie als Begründung genannt bei der Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 08. Juli 2023 mit Titel "Zu Versammlungen im Zusammenhang mit Straßenblockaden und Protestaktionen von Klimaaktivist*innen auf bestimmten Straßen"." Freundliche Grüße