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Erbitte Einblick in die VRS-Studie "Experten bescheinigen Überlastung des Nahverkehrs im Rheinland"

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ende Juni veröffentlichte der Verkehrsverbund Rhein-Sieg eine Pressemeldung mit dem Titel "Experten bescheinigen Überlastung des Nahverkehrs im Rheinland", welche über eine Studie unter Leitung von Jutta Henninger von der WVI Prof. Dr. Wermuth Verkehrsforschung und Infrastrukturplanung GmbH (Braunschweig) in Zusammenarbeit mit dem Kasseler Professor Carsten Sommer vom Institut für Verkehrswesen berichtete. Siehe: https://www.vrs.de/presse/presseartikel/presse/experten-bescheinigen-ueberlastung-des-nahverkehrs-im-rheinland.html
Hiermit bitte ich Sie, mir die dort erwähnte Studie auf dem Postweg zukommen zu lassen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. November 2019
  • Frist
    13. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr [geschwärzt], Ende Juni veröffentlichte der …
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erbitte Einblick in die VRS-Studie "Experten bescheinigen Überlastung des Nahverkehrs im Rheinland" [#170228]
Datum
11. November 2019 14:20
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr [geschwärzt], Ende Juni veröffentlichte der Verkehrsverbund Rhein-Sieg eine Pressemeldung mit dem Titel "Experten bescheinigen Überlastung des Nahverkehrs im Rheinland", welche über eine Studie unter Leitung von Jutta Henninger von der WVI Prof. Dr. Wermuth Verkehrsforschung und Infrastrukturplanung GmbH (Braunschweig) in Zusammenarbeit mit dem Kasseler Professor Carsten Sommer vom Institut für Verkehrswesen berichtete. Siehe: https://www.vrs.de/presse/presseartikel/presse/experten-bescheinigen-ueberlastung-des-nahverkehrs-im-rheinland.html Hiermit bitte ich Sie, mir die dort erwähnte Studie auf dem Postweg zukommen zu lassen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ei…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
22. November 2019 11:56
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
444,9 KB
image001.jpg
5,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Antwortschreiben auf Ihre E-Mail vom 11. November 2019 mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen