Erbpachtvertrag Neuer Pferdemarkt 34 / 35

Den Vertrag der Finanzbehörde mit der Baugemeinschaft Paulihaus GmbH & Co KG über die Bestellung eines Erbbaurechts für 60 Jahren zur Neubebauung und Nutzung des Grundstücks << Adresse entfernt >>/35. Sollte der Vertrag bisher noch nicht beurkundet sein, möchte ich Sie bitten, mir bzw. der Öffentlichkeit die aktuelle Entwurfsversion zuzgänglich zu machen und mitzuteilen, wann mit einer Unterzeichnung zu rechnen ist.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. November 2020
  • Frist
    11. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erbpachtvertrag << Adresse entfernt >> / 35 [#203132]
Datum
7. November 2020 16:03
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Den Vertrag der Finanzbehörde mit der Baugemeinschaft Paulihaus GmbH & Co KG über die Bestellung eines Erbbaurechts für 60 Jahren zur Neubebauung und Nutzung des Grundstücks << Adresse entfernt >>/35. Sollte der Vertrag bisher noch nicht beurkundet sein, möchte ich Sie bitten, mir bzw. der Öffentlichkeit die aktuelle Entwurfsversion zuzgänglich zu machen und mitzuteilen, wann mit einer Unterzeichnung zu rechnen ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203132 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203132/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 07.11.2020 auf Informationszugang nach dem Hmb…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
HmbTG-Antrag Erbpachtvertrag << Adresse entfernt >> / 35
Datum
10. November 2020 10:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 07.11.2020 auf Informationszugang nach dem HmbTG ist mit gleichem Datum im Transparenzportal der Finanzbehörde Hamburg eingegangen. Für die Bearbeitung ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zuständig. In Ihrem Antrag begehren Sie: Den Vertrag der Finanzbehörde mit der Baugemeinschaft Paulihaus GmbH & Co KG über die Bestellung eines Erbbaurechts für 60 Jahren zur Neubebauung und Nutzung des Grundstücks << Adresse entfernt >>/35. Sollte der Vertrag bisher noch nicht beurkundet sein, möchte ich Sie bitten, mir bzw. der Öffentlichkeit die aktuelle Entwurfsversion zuzgänglich zu machen und mitzuteilen, wann mit einer Unterzeichnung zu rechnen ist. Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Wir werden hiernach unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Wir möchten bereits jetzt auf § 13 Abs. 6 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der "Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)" vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456), in den jeweils geltenden Fassungen, erhoben werden. Über die Höhe der Gebühr ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der genannten Gebührenordnung und deren Anlage zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen für das Zugänglichmachen von Informationen zwischen 15,- und 500,- Euro liegt. Eine anteilige Gebühr kann auch dann erhoben werden, wenn die Auskunft nur teilweise erteilt und im Übrigen abgelehnt wird. Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden, wenn fest steht, welche Schritte zur umfassenden Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich waren. Mit freundlichen Grüßen
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in die einmonatige Bescheidungsfrist für Ihre Anfrage läuft am nächsten Montag, den 07.…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
WG: HmbTG-Antrag Erbpachtvertrag << Adresse entfernt >> / 35
Datum
3. Dezember 2020 06:44
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in die einmonatige Bescheidungsfrist für Ihre Anfrage läuft am nächsten Montag, den 07.12.2020, ab. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der zu sichtenden Unterlagen und der notwendigen (bereits laufenden) Abstimmung mit dem Erbbauberechtigten im Hinblick auf evtl. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie der abschließenden intensiven rechtlichen Prüfung im LIG, hält der LIG die Verlängerung der Frist nach § 13 Abs. 5 HmbTG auf zwei Monate (= 07.01.2021) für erforderlich. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Mir ist allerdings die genannte umfangreiche Prüfung…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: HmbTG-Antrag Erbpachtvertrag << Adresse entfernt >> / 35 [#203132]
Datum
19. Dezember 2020 18:55
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Mir ist allerdings die genannte umfangreiche Prüfung Ihrerseits im Zusammenhang mit meiner Anfrage nicht ganz schlüssig. Ich erbitte die Veröffentlichung des Erbpachtvertrages Neuer Pferdemarkt 34-35 bzw. die Bereitstellung des aktuellen Entwurfs dieses Vertrages mit neuestem Stand der Vertragsbedingungen. Diesen müssten Sie mir doch zur Verfügung stellen können? Ich habe diese Anfrage bei FragDenStaat nicht nur in eigener Betroffenheit gestellt. Wie Sie wissen, sind die Existenz meines Betriebes und die Arbeitsplätze meiner Mitarbeiterinnen bedroht. Genauso, wie die Existenz der ältesten Mieterpartei bedroht ist, die des Tonstudio Rekorders. Obwohl das Tonstudio ein ungleich härteres Schicksal trifft, seitdem die Betreiber schon 2019 ihre Räume verloren. Ich habe diese Anfrage auch deshalb über FragDenStaat gestellt, weil ich der Überzeugung bin, dass in einer modernen und aufgeklärten Gesellschaft (mindestens betroffene) Anwohner*innen und Gewerbetreibende das Recht haben, zu erfahren, zu welchen Bedingungen die Stadt Hamburg städtisches Grundstück für 60 Jahre (in ihrer Nachbarschaft) verpachtet bzw. zu welchen Bedingungen diese 60 Jahre Erbpacht derzeit dem Baukonsortium in Aussicht gestellt wird. Sie können dabei gerne jegliche Namensnennungen im Vertragsentwurf - ob Privatperson oder Unternehmensfirmierung - schwärzen. Dieser Aufwand sollte nicht all zu groß sein. Ansonsten sollten meiner Rechtsauffassung zufolge, sämtliche Vertragsbedingungen dieser geplanten Erbpacht, und seien sie auch erst noch im Entwurfsstadium, sie sollten der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Denn dieser Vertrag wird schließlich auch im Auftrag und zum Wohle aller Hamburgerinnnen und Hamburger geschlossen. Oder gibt es etwas in dem Vertrag, das ein Recht hätte, vor der Allgemeinheit verborgen zu bleiben? Das Persönlichkeitsrecht wäre durch die Schwärzung geschützt. Das Eigentumsrecht ist durch die schützende und darin transparente Öffentliche Hand auch nicht in Gefahr. Somit erschließt sich mir derzeit nicht, was Sie bezüglich meiner Anfrage zeitaufwändig prüfen müssen. Gleichwohl, und das ist mir wichtig zu betonen, möchte ich Sie in keinem Fall drängen, diesen Pachtvertrag vorschnell abzuschließen. Es beruhigt mich, dass Sie den Vertrag genaustens prüfen. Sollten Sie dafür noch Zeit benötigen, verstehe ich das vollkommen. An dieser Stelle frage ich mich, ob Sie das Schicksal der derzeitigen Mieter*innen am Neuen Pferdemarkt in Ihrem Vertrag berücksichtigen? Finden unsere Betriebe Erwähnung in Ihrem Vertrag? Die Feuerstein St. Pauli GmbH sowie das Tonstudio Rekorder würden sich über eine Gesprächseinladung vom Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen zu einem Austausch in diesem Zusammenhang sehr freuen. Somit verbleibe ich mit hoffnungsvoller Geduld und Zuversicht. Ich wünsche Ihnen schöne Festtage. Bleiben Sie gesund. Mit freundliche Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203132 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203132/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Mir ist allerdings die genannte umfangreiche Prüfung…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: HmbTG-Antrag Erbpachtvertrag << Adresse entfernt >> / 35 [#203132]
Datum
19. Dezember 2020 18:59
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Mir ist allerdings die genannte umfangreiche Prüfung Ihrerseits im Zusammenhang mit meiner Anfrage nicht ganz schlüssig. Ich erbitte die Veröffentlichung des Erbpachtvertrages Neuer Pferdemarkt 34-35 bzw. die Bereitstellung des aktuellen Entwurfs dieses Vertrages mit neuestem Stand der Vertragsbedingungen. Diesen müssten Sie mir doch zur Verfügung stellen können? Ich habe diese Anfrage bei FragDenStaat nicht nur in eigener Betroffenheit gestellt. Wie Sie wissen, sind die Existenz meines Betriebes und die Arbeitsplätze meiner Mitarbeiterinnen bedroht. Genauso, wie die Existenz der ältesten Mieterpartei bedroht ist, die des Tonstudio Rekorders. Obwohl das Tonstudio ein ungleich härteres Schicksal trifft, seitdem die Betreiber schon 2019 ihre Räume verloren. Ich habe diese Anfrage auch deshalb über FragDenStaat gestellt, weil ich der Überzeugung bin, dass in einer modernen und aufgeklärten Gesellschaft (mindestens betroffene) Anwohner*innen und Gewerbetreibende das Recht haben, zu erfahren, zu welchen Bedingungen die Stadt Hamburg städtisches Grundstück für 60 Jahre (in ihrer Nachbarschaft) verpachtet bzw. zu welchen Bedingungen diese 60 Jahre Erbpacht derzeit dem Baukonsortium in Aussicht gestellt wird. Sie können dabei gerne jegliche Namensnennungen im Vertragsentwurf - ob Privatperson oder Unternehmensfirmierung - schwärzen. Dieser Aufwand sollte nicht all zu groß sein. Ansonsten sollten meiner Rechtsauffassung zufolge, sämtliche Vertragsbedingungen dieser geplanten Erbpacht, und seien sie auch erst noch im Entwurfsstadium, sie sollten der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Denn dieser Vertrag wird schließlich auch im Auftrag und zum Wohle aller Hamburgerinnnen und Hamburger geschlossen. Oder gibt es etwas in dem Vertrag, das ein Recht hätte, vor der Allgemeinheit verborgen zu bleiben? Das Persönlichkeitsrecht wäre durch die Schwärzung geschützt. Das Eigentumsrecht ist durch die schützende und darin transparente Öffentliche Hand auch nicht in Gefahr. Somit erschließt sich mir derzeit nicht, was Sie bezüglich meiner Anfrage zeitaufwändig prüfen müssen. Gleichwohl, und das ist mir wichtig zu betonen, möchte ich Sie in keinem Fall drängen, diesen Pachtvertrag vorschnell abzuschließen. Es beruhigt mich, dass Sie den Vertrag genaustens prüfen. Sollten Sie dafür noch Zeit benötigen, verstehe ich das vollkommen. An dieser Stelle frage ich mich, ob Sie das Schicksal der derzeitigen Mieter*innen am Neuen Pferdemarkt in Ihrem Vertrag berücksichtigen? Finden unsere Betriebe Erwähnung in Ihrem Vertrag? Die Feuerstein St. Pauli GmbH sowie das Tonstudio Rekorder würden sich über eine Gesprächseinladung vom Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen zu einem Austausch in diesem Zusammenhang sehr freuen. Somit verbleibe ich mit hoffnungsvoller Geduld und Zuversicht. Ich wünsche Ihnen schöne Festtage. Bleiben Sie gesund. Mit freundliche Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203132 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203132/
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Die zeitintensive Bearbeitung von Anträgen nach dem Hm…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]-AW: WG: HmbTG-Antrag Erbpachtvertrag << Adresse entfernt >> / 35 [#203132]
Datum
29. Dezember 2020 10:23
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Die zeitintensive Bearbeitung von Anträgen nach dem HmbTG erfordert – wie ich bereits in meiner Mail vom 03.12.2020 (s.u.) ausführte - nicht nur Schwärzungen aufgrund personenbezogener Daten im bereits beurkundeten Erbbaurechtsvertrag, sondern auch die Prüfung evtl. zu schwärzender Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Vertragspartners, die entsprechend dem HmbTG vom LIG geprüft und mit dem Vertragspartner (und dessen Rechtsbeistand) abgestimmt werden müssen. Diese Prüfungen laufen derzeit. Die anderen (ehemaligen und zukünftigen) Mieter stehen – nach meinen Informationen – in engem Austausch mit den Erbbauberechtigten. Mit freundlichem Gruß

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in der Bescheid ist heute per Postzustellungsurkunde an Sie abgesandt worden. Aufgrund …
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: WG: HmbTG-Antrag Erbpachtvertrag << Adresse entfernt >> / 35 [#203132]
Datum
6. Januar 2021 07:21
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in der Bescheid ist heute per Postzustellungsurkunde an Sie abgesandt worden. Aufgrund des Umfangs der Vertragsunterlagen erhalten Sie diese mit gesondertem Briefumschlag, der auch schon an Sie versendet wurde. Mit freundlichem Gruß