Erdgasimporte aus Russland

können Sie mir bitte etwas detaillierte Angeben zur der von Ihnen angegeben Reduzierung des Anteils russischen Erdgases machen. Laut Ihren Veröffentlichungen ist der Anteil in den letzten Monaten von 55% auf 35% gesunken.
Gleichzeitig weist die Bundesnetzagentur:
- einen nahezu gleichbleibenden Import russischen Ergases
- eine Füllung der Gasspeicher welcher in etwa den Verläufen der Vorjahre entspricht
- sowie einen insgesamt gesunkenen Gasverbrauch in D aus.
Aus diesen Fakten würde ich schließen, dass der Anteil russischen Erdgases mindestens konstant geblieben ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2022
  • Frist
    11. Juni 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: können Sie mir bi…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erdgasimporte aus Russland [#248619]
Datum
9. Mai 2022 19:50
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
können Sie mir bitte etwas detaillierte Angeben zur der von Ihnen angegeben Reduzierung des Anteils russischen Erdgases machen. Laut Ihren Veröffentlichungen ist der Anteil in den letzten Monaten von 55% auf 35% gesunken. Gleichzeitig weist die Bundesnetzagentur: - einen nahezu gleichbleibenden Import russischen Ergases - eine Füllung der Gasspeicher welcher in etwa den Verläufen der Vorjahre entspricht - sowie einen insgesamt gesunkenen Gasverbrauch in D aus. Aus diesen Fakten würde ich schließen, dass der Anteil russischen Erdgases mindestens konstant geblieben ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248619 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248619/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erdgasimporte aus Russland“ vom 09.05.2022 (#2…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erdgasimporte aus Russland [#248619]
Datum
11. Juni 2022 08:26
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erdgasimporte aus Russland“ vom 09.05.2022 (#248619) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erdgasimporte aus Russland“ vom 09.05.2022 (#2…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erdgasimporte aus Russland [#248619]
Datum
11. Juni 2022 08:26
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erdgasimporte aus Russland“ vom 09.05.2022 (#248619) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09. Mai 2022 und Ihre Erinnerung. Das …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Erdgasimporte aus Russland [#248619]
Datum
14. Juni 2022 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09. Mai 2022 und Ihre Erinnerung. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem – unter Umständen kostenpflichtigen – förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Wir gehen davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage handelt, die wir ohne förmlichen Bescheid wie folgt beantworten können: Das BMWK hat sich bei seinen Angaben auf Daten des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bezogen, danach beträgt aktuell der Anteil russischen Erdgases an den Importen rd. 35,5 % (Juni 2021 rd. 64,1%). Dieser Rückgang spiegelt sich wieder in den Verbrauchszahlen, so ist der Erdgasverbrauch im Vergleich zum Vorjahr um rd. 10 % gesunken. Ersetzt wurden die russischen Erdgasmengen in 2022 durch eine starke Zunahme von LNG-Importen aus den westlichen LNG-Terminals in Belgien, Frankreich, den Niederlanden und teilweise auch aus Großbritannien. Parallel dazu sind die Pipeline-Lieferungen aus Norwegen und den Niederlanden gleichgeblieben. Damit steht derzeit auch ausreichend Erdgas für die Befüllung der Speicher zur Verfügung. Die bereits ein Niveau von 54,2% erreicht haben. Es ist richtig, dass seit Ende letzten Jahres die russischen Importe per Pipeline (über die Nord Stream 1 und das ukr. Gastransitsystem nach Waidhaus) auf einem relativ konstanten Niveau liegen. Dies spiegeln die Lastflussangaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) auch wieder. Hierbei ist aber zu beachten, dass ein größerer Teil der importierten russischen, aber auch norwegischen Erdgasmengen wieder in Nachbarstaaten (u.a. Österreich, Polen, Dänemark, Schweiz, Tschechien) exportiert werden. Deutschland ist dabei nur ein Transitland für Gas. Eine Aufteilung der Exportmengen liegt dem BMWK bzw. der BNetzA nicht vor. Mit freundlichen Grüßen