ereignisunabhängige Aufnahmen TESLA Fahrzeuge

Anfrage an: Polizei Berlin

Vorbemerkung des Fragestellers:
Das Berliner LKA ST 23 hat mit einem Rundschreiben die Zufahrt für Fahrzeuge der Marke TESLA auf Liegenschaften des LKA und des Polizeipräsidiums verboten.
Siehe dazu mehrere Pressemeldungen u.a.:
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/06/tesla-verbot-berlin-polizei.html
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berliner-polizei-laesst-tesla-autos-nicht-mehr-in-ihre-dienststellen-rein-li.239129
https://www.tagesspiegel.de/berlin/sicherheitsrelevante-gefaehrdung-durch-e-autos-berliner-polizei-erteilt-tesla-hausverbot-wegen-waechter-modus/28447072.html

Unter anderem begründet die LKA Sicherheit dies mit folgendem
Zitat: Am 5.1.2022 [...] auf einen Fernsehbeitrag des ZDF aufmerksam gemacht, wonach sämtliche Fahrzeugmodelle des Herstellers Tesla permanent ereignisunabhängige Videoaufzeichnungen des gesamten Fahrzeugumfeldes anfertigen und diese Aufnahmen ausleiten. Diese Aufnahmen werden auf im Ausland (Niederlande) befindlichen Servern der Firma Tesla dauerhaft gespeichert.

Bitte beantworten Sie folgende Fragen:
1. Liegt der Polizei/dem LKA die Berichterstattung des ZDF, auf deren Grundlage die Anordnung des LKA ST 23 erfolgte, im Original vor?
Wenn ja:
1.0.1. Welchen Zeitstempel trägt der Bericht?
1.0.2. Wurde die Berichterstattung verifiziert?
Wenn ja:
1.0.2.0.1. Durch welche Dienststelle
1.0.2.0.2. Mit welchem Ergebnis
Wenn nein:
1.0.2.1. Warum nicht?

Im Falle einer Verneinung der vorhergehenden Fragen:
1.1. Wie kommt es zur Anweisung des LKA ST 23?

2. Ist im Zuge der Beurteilung der Datenlage eine Konsultation mit
2.0.1. dem Hersteller
2.0.2. der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
2.0.3. welchen weiteren Institutionen
erfolgt?
Wenn ja:
2.1. Mit welchem Ergebnis? (Bitte zu jedem Punkt einzeln)
Wenn nein:
2.2. Warum nicht?

3. Bitte benennen Sie die Anzahl der Fahrzeuge des Herstellers TESLA
3.1. welche im Besitz der Polizei Berlin
3.2. durch Mitarbeitende im Besitz
von der Anordnung betroffen sind

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Juni 2022
  • Frist
    29. Juli 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ereignisunabhängige Aufnahmen TESLA Fahrzeuge [#252107]
Datum
25. Juni 2022 15:48
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorbemerkung des Fragestellers: Das Berliner LKA ST 23 hat mit einem Rundschreiben die Zufahrt für Fahrzeuge der Marke TESLA auf Liegenschaften des LKA und des Polizeipräsidiums verboten. Siehe dazu mehrere Pressemeldungen u.a.: https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/06/tesla-verbot-berlin-polizei.html https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berliner-polizei-laesst-tesla-autos-nicht-mehr-in-ihre-dienststellen-rein-li.239129 https://www.tagesspiegel.de/berlin/sicherheitsrelevante-gefaehrdung-durch-e-autos-berliner-polizei-erteilt-tesla-hausverbot-wegen-waechter-modus/28447072.html Unter anderem begründet die LKA Sicherheit dies mit folgendem Zitat: Am 5.1.2022 [...] auf einen Fernsehbeitrag des ZDF aufmerksam gemacht, wonach sämtliche Fahrzeugmodelle des Herstellers Tesla permanent ereignisunabhängige Videoaufzeichnungen des gesamten Fahrzeugumfeldes anfertigen und diese Aufnahmen ausleiten. Diese Aufnahmen werden auf im Ausland (Niederlande) befindlichen Servern der Firma Tesla dauerhaft gespeichert. Bitte beantworten Sie folgende Fragen: 1. Liegt der Polizei/dem LKA die Berichterstattung des ZDF, auf deren Grundlage die Anordnung des LKA ST 23 erfolgte, im Original vor? Wenn ja: 1.0.1. Welchen Zeitstempel trägt der Bericht? 1.0.2. Wurde die Berichterstattung verifiziert? Wenn ja: 1.0.2.0.1. Durch welche Dienststelle 1.0.2.0.2. Mit welchem Ergebnis Wenn nein: 1.0.2.1. Warum nicht? Im Falle einer Verneinung der vorhergehenden Fragen: 1.1. Wie kommt es zur Anweisung des LKA ST 23? 2. Ist im Zuge der Beurteilung der Datenlage eine Konsultation mit 2.0.1. dem Hersteller 2.0.2. der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit 2.0.3. welchen weiteren Institutionen erfolgt? Wenn ja: 2.1. Mit welchem Ergebnis? (Bitte zu jedem Punkt einzeln) Wenn nein: 2.2. Warum nicht? 3. Bitte benennen Sie die Anzahl der Fahrzeuge des Herstellers TESLA 3.1. welche im Besitz der Polizei Berlin 3.2. durch Mitarbeitende im Besitz von der Anordnung betroffen sind
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252107/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer nachstehenden E-Mail vom 25.Juni 2022 berufen Sie sich auf das…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] ereignisunabhängige Aufnahmen TESLA Fahrzeuge [#252107]
Datum
27. Juni 2022 15:35
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer nachstehenden E-Mail vom 25.Juni 2022 berufen Sie sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und begehren die Beantwortung von Fragen und bitten zudem um Stellungnahmen. Nach § 3 Abs. 1 IFG hat jeder Mensch das Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten Akten. Ihre Bitte um Stellungnahme und Fragestellungen stellen keinen Antrag auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft dar. Der Anwendungsbereich des IFG ist somit vorliegend nicht eröffnet. Ich habe Ihre Anfrage als Bürgeranfrage gewertet und an den zuständigen Bereich der Polizei Berlin weitergeleitet. Sie erhalten von dort unaufgefordert eine Antwort/Benachrichtigung. Sollten zu Punkt 3 Informationen vorliegen habe ich den Bereich gebeten dies entsprechend in einem Antwortschreiben an Sie zu übermitteln. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
Polizei Berlin
AW: 2022/06/0255 - A LKA Sicherheit - Ereignisunabhängige Aufnahmen TESLA Fahrzeuge [#252107] ; IFG Anfrage Sehr &…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: 2022/06/0255 - A LKA Sicherheit - Ereignisunabhängige Aufnahmen TESLA Fahrzeuge [#252107] ; IFG Anfrage
Datum
4. Juli 2022 09:35
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> entgegen Ihrer Annahme, ist die am 22. Juni 2022 versandte Information über die Zufahrtsregelung zu Liegenschaften des LKA und des Polizeipräsidiums für Fahrzeuge mit videografischer Umfeldüberwachung im Vorgriff auf eine abschließende behördenweite, auf die jeweilige Liegenschaft individuell abgestimmte Regelungslage, mittlerweile ausgesetzt. Ein generelles Einfahrverbot für bestimmte Fahrzeuge inklusive der explizit benannten Firma Tesla besteht bei der Polizei Berlin aktuell nicht. Eine Konkretisierung geeigneter Sicherungsmaßnhamen befindet sich derzeit - auch unter Berücksichtigung der fortwährenden Entwicklung der IT in Kraftfahrzeugen im Allgemeinen - in der Erarbeitung. Angesichts dieser neuen Faktenlage gehe ich daher davon aus, dass die Beantwortung Ihres Fragenkataloges obsolet ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 2022/06/0255 - A LKA Sicherheit - Ereignisunabhängige Aufnahmen TESLA Fahrzeuge [#252107] ; IFG Anfrage [#2521…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2022/06/0255 - A LKA Sicherheit - Ereignisunabhängige Aufnahmen TESLA Fahrzeuge [#252107] ; IFG Anfrage [#252107]
Datum
7. Juli 2022 11:19
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 4. Juli 2022. Soweit Sie schreiben, es handele sich nur um eine Annahme, ist die Berichterstattung dazu doch etwas anders gelagert. Die Anordnung hat, zugunsten einer bevorstehenden Neuregelung keine Gültigkeit mehr. Der Vorgang ist abgeschlossen. Die vorliegenden Fragen beziehen sich nicht auf aktuelle oder zukünftige Vorgänge. Von daher sind die Fragen nicht als obsolet anzusehen. Vor dem Hintergrund, das von Kenntnisnahme bis zur Aussprache des "Verbot der Zufahrt von Fahrzeugen der Marke Tesla in Liegenschaften des LKA und des Polizeipräsidiums" mehrere Monate vergingen, ist davon auszugehen das dieser Maßnahme eine ausführliche Abwägung voraus ging. Die einfachen Fragen 1 und 2 beziehen sich nur auf das Material des Senders ZDF und der Konsultation der in dieser Frage Beteiligten. Diese Verfahren sind für diesen Vorgang abgeschlossen. Die Öffentlichkeit ist, auch wegen der sehr detailgetreuen medialen Berichterstattung, hinsichtlich der getroffenen Aussagen nicht nur verunsichert, sondern zugleich Betroffene im Sinne der Datenschutzrechtlichen Regularien. Ich sehe mit der Beantwortung meiner Fragen auch eine präventive Maßnahme der Sensibilisierung. Für den Punkt 3.2. wird aufgrund der Aufhebung der Anordnung Verzicht erklärt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252107/
Polizei Berlin
WG: [extern] AW: 2022/06/0255 - A LKA Sicherheit - Ereignisunabhängige Aufnahmen TESLA Fahrzeuge [#252107] ; IFG A…
Von
Polizei Berlin
Betreff
WG: [extern] AW: 2022/06/0255 - A LKA Sicherheit - Ereignisunabhängige Aufnahmen TESLA Fahrzeuge [#252107] ; IFG Anfrage [#252107]
Datum
19. Juli 2022 13:09
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Mail vom 07.07.2022 kann ich Ihnen nur mitteilen, dass weitere Stellungnahmen zu diesem Themenkomplex derzeit nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: [extern] AW: 2022/06/0255 - A LKA Sicherheit - Ereignisunabhängige Aufnahmen TESLA Fahrzeuge [#252107] ; I…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [extern] AW: 2022/06/0255 - A LKA Sicherheit - Ereignisunabhängige Aufnahmen TESLA Fahrzeuge [#252107] ; IFG Anfrage [#252107]
Datum
19. Juli 2022 13:42
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um die elektronische Übermittlung des Ablehnungsbescheides. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252107/
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: [extern] AW: 2022/06/0255 - A LKA Sicherheit - Ereignisunabhängige Aufnahmen TESLA Fahrzeuge [#252107] ; I…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [extern] AW: 2022/06/0255 - A LKA Sicherheit - Ereignisunabhängige Aufnahmen TESLA Fahrzeuge [#252107] ; IFG Anfrage [#252107]
Datum
30. Juli 2022 10:29
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „ereignisunabhängige Aufnahmen TESLA Fahrzeuge“ vom 25.06.2022 (#252107) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Ich verweise auf meine Nachricht vom 19. Juli 2022 und bitte um Auskunft, wann mit einer Bescheidung zu rechnen ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Polizei Berlin
AW: [extern] AW: WG: [extern] AW: 2022/06/0255 - A LKA Sicherheit - Ereignisunabhängige Aufnahmen TESLA Fahrzeuge …
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: WG: [extern] AW: 2022/06/0255 - A LKA Sicherheit - Ereignisunabhängige Aufnahmen TESLA Fahrzeuge [#252107] ; IFG Anfrage [#252107]
Datum
3. August 2022 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
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2,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> krankheitsbedingt ist eine Beantwortung Ihrer Mail erst jetzt möglich. Ihre bisher in den Emails gestellten Fragen zum Thema Tesla sind durch die Rücknahme alle Maßnahmen nicht beantwortungsfähig. Auch werden Ihre Fragen nicht als Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gewertet, somit kann auch kein Ablehnungsbescheid übersendet werden. Mit freundlichen Grüßen