Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte
<< Anrede >>
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
Warum erfährt man nichts von den Studien, die zu den verschiedenen Medikamenten mit denen momentan COVOD-19 behandelt wird, gemacht werden? In der momentanen Situation ist es doch sowohl für Wissenschaftler / Ärzte als auch für die Bevölkerung wichtig zu wissen, wie der Stand der Forschung ist! Warum ist man hier so zögerlich? Es sind doch teilweise Medikamente, die schon alle unbedenklichkeitstests durchlaufen haben. Warum kann man die nicht einfach einsetzen. Wenn sie nicht helfen hat man nichts verloren, wenn doch, dann umso besser...
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Michael Rehm
Anfragenr: 183915
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