Erfassung von Antibiotika in ambulanten OP-Einrichtungen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

in der Bekanntmachung "Festlegung der Daten zu Art und Umfang des Antibiotikaverbrauchs in Krankenhäusern nach § 23 Abs. 4 Satz 2 IfSG" (DOI 10.1007/s00103-013-1780-8) sind Einrichtungen für ambulantes Operieren nicht berücksichtigt. Es sei geplant "eine, den besonderen Bedingungen der Einrichtungen für ambulantes Operieren angepasste Vorlage zu erarbeiten." Ist dies schon erfolgt? Wenn nicht, welche Nennergröße soll anstatt der Patiententage verwendet werden?
Vielen Dank!

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Dezember 2023
  • Frist
    10. Januar 2024
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Carsten Staehly
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in der Bekanntmachung "Festlegun…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Carsten Staehly
Betreff
Erfassung von Antibiotika in ambulanten OP-Einrichtungen [#294437]
Datum
8. Dezember 2023 11:50
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in der Bekanntmachung "Festlegung der Daten zu Art und Umfang des Antibiotikaverbrauchs in Krankenhäusern nach § 23 Abs. 4 Satz 2 IfSG" (DOI 10.1007/s00103-013-1780-8) sind Einrichtungen für ambulantes Operieren nicht berücksichtigt. Es sei geplant "eine, den besonderen Bedingungen der Einrichtungen für ambulantes Operieren angepasste Vorlage zu erarbeiten." Ist dies schon erfolgt? Wenn nicht, welche Nennergröße soll anstatt der Patiententage verwendet werden? Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Carsten Staehly Anfragenr: 294437 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294437/ Postanschrift Carsten Staehly << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Carsten Staehly
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 08.12.2023 [#294437] Sehr geehrter Herr Staehly, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 08.12.2023 [#294437]
Datum
14. Dezember 2023 14:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Staehly, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 08.12.2023, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0005#0102 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Carsten Staehly
AW: Ihre Anfrage vom 08.12.2023 [#294437] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erfassung von Antibiotik…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Carsten Staehly
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 08.12.2023 [#294437]
Datum
10. Januar 2024 08:24
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erfassung von Antibiotika in ambulanten OP-Einrichtungen“ vom 08.12.2023 (#294437) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Carsten Staehly

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Carsten Staehly
AW: Ihre Anfrage vom 08.12.2023 [#294437] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erfassung von Antibiotik…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Carsten Staehly
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 08.12.2023 [#294437]
Datum
26. Februar 2024 09:19
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erfassung von Antibiotika in ambulanten OP-Einrichtungen“ vom 08.12.2023 (#294437) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 48 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Carsten Staehly