Erfassung von Antibiotika in ambulanten OP-Einrichtungen
Anfrage an:
Robert Koch-Institut
in der Bekanntmachung "Festlegung der Daten zu Art und Umfang des Antibiotikaverbrauchs in Krankenhäusern nach § 23 Abs. 4 Satz 2 IfSG" (DOI 10.1007/s00103-013-1780-8) sind Einrichtungen für ambulantes Operieren nicht berücksichtigt. Es sei geplant "eine, den besonderen Bedingungen der Einrichtungen für ambulantes Operieren angepasste Vorlage zu erarbeiten." Ist dies schon erfolgt? Wenn nicht, welche Nennergröße soll anstatt der Patiententage verwendet werden?
Vielen Dank!
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Datum8. Dezember 2023
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10. Januar 2024
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