Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)
sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind,
sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind
und zwar zu folgendem Vorgang:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich im Internet recherchieren konnte, hat der Biologe und Ampelograph Andreas Jung an einem vom Bund finanzierten Forschungsprojetkt zum Thema "Erfassung von Rebengenetischen Ressourcen in Deutschland" gearbeitet. Ich habe privates Interesse an den Ergebnissen dieses Forschungsprojektes, konnte aber weder ein Exemplar erhalten, noch Informationen bekommen, wo ich ein Exemplar erhalten könnte. Vielleicht können Sie mir da weiterhelfen.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen,
Es sieht so aus, als wäre diese Ausarbeitung online verfügbar und nach googlem des Titels auffindbar:
http://www.traubenshow.de/index.php?o...