Erfassung von Wahlergebnissen

zur Bundestagswahl 2017 wird im Bereich der LH München erstmals ein IT-System zur Erfassung der Wahlergebnisse in den Stimmlokalen eingesetzt. Dabei handelt es sich um ein Web-basiertes System dessen Server frei aus dem Internet erreichbar ist und der Zugriff über SSL-Zertifikate, Username und Passwort gesichert ist.

Da die Erhebung der Wahlergebnisse der zentrale Ort der Ergebnisaufstellung ist, ist dort besondere Zuverlässigkeit notwendig (vergleiche auch BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 03. März 2009
- 2 BvC 3/07 - Rn. (1-163) "wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung [müssen] vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.") Ich bitte daher um zur Verfügungstellung der Quelltexte, der Systemdokumentation und Sicherheitskonzepte der eingesetzten Software.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. September 2017
  • Frist
    17. Oktober 2017
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Johannes Schlüter
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
Johannes Schlüter
Betreff
Erfassung von Wahlergebnissen [#24588]
Datum
13. September 2017 11:51
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
zur Bundestagswahl 2017 wird im Bereich der LH München erstmals ein IT-System zur Erfassung der Wahlergebnisse in den Stimmlokalen eingesetzt. Dabei handelt es sich um ein Web-basiertes System dessen Server frei aus dem Internet erreichbar ist und der Zugriff über SSL-Zertifikate, Username und Passwort gesichert ist. Da die Erhebung der Wahlergebnisse der zentrale Ort der Ergebnisaufstellung ist, ist dort besondere Zuverlässigkeit notwendig (vergleiche auch BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 03. März 2009 - 2 BvC 3/07 - Rn. (1-163) "wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung [müssen] vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.") Ich bitte daher um zur Verfügungstellung der Quelltexte, der Systemdokumentation und Sicherheitskonzepte der eingesetzten Software.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Johannes Schlüter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Schlüter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Schlüter
Stadtverwaltung München
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiter…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Erfassung von Wahlergebnissen [#24588]
Datum
14. September 2017 16:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Bescheid
Von
Stadtverwaltung München
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
4. Oktober 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
20171007_202430.jpg
2,5 MB
20171007_202455.jpg
3,0 MB
20171007_202515.jpg
2,4 MB

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrter Schlüter, da wir Ihrem o.g. Antrag nicht entsprechen können, erhalten Sie einen rechtsmittelfähige…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Erfassung von Wahlergebnissen [#24588]
Datum
5. Oktober 2017 10:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Schlüter, da wir Ihrem o.g. Antrag nicht entsprechen können, erhalten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid der Landeshauptstadt München. Dieser wird Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugestellt.