Erfolge gegen Lohndumping

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in zwei Urteilen vom 07.11.2014 Ihren Klagen gegen RA Thomas Lange wegen Lohndumpings stattgegeben.

Im Internet liegen keine Volltextentscheidungen vor.

Bitte übersenden sie mir die Urteile 6 Sa 1148/14 und 6 Sa 1149/14 als pdf per mail.

Ergebnis der Anfrage

Urteile fallen nach Einschätzung des Datenschutzbeauftragten als amtliche Dokumente unter das Informationsfreiheitsgesetz.

Im vorliegenden Fall wurden Volltexte zweier Entscheidungen des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg angefragt, die in keiner öffentlich zugängigen Datenbank erfasst waren.

Der Geschäftsführer des Jobcenter Oberspreewald-Lausitz verweigerte zunächst die Herausgabe, war aber auf weitere Erinnerung und nach Einschaltung des Datenschautzbeauftragten zur Herausgabe bereit.

Die Entscheidungen selbst sollen hier nicht kommentiert werden.

Die Entscheidungsgründe geben aber möglicherweise Hinweise auf die Argumentation bei Wertersatzklagen gegen rechtswidrige Arbeitsgelegenheiten (1-€-Jobs, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen).

Zur rechtlichen Bewertung von AGHs als sittenwidrige Löhne hat sich der Bundesrechnungshof mehrfach positioniert.
http://www.beispielklagen.de/IFG006.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. November 2014
  • Frist
    19. Dezember 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Landesarbeit…
An Jobcenter Oberspreewald-Lausitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erfolge gegen Lohndumping [#8002]
Datum
16. November 2014 23:35
An
Jobcenter Oberspreewald-Lausitz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in zwei Urteilen vom 07.11.2014 Ihren Klagen gegen RA Thomas Lange wegen Lohndumpings stattgegeben. Im Internet liegen keine Volltextentscheidungen vor. Bitte übersenden sie mir die Urteile 6 Sa 1148/14 und 6 Sa 1149/14 als pdf per mail.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Oberspreewald-Lausitz
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die 2 Urteile des Landesarbeitsgerichtes liegen hier noch nicht vor. Im Übri…
Von
Jobcenter Oberspreewald-Lausitz
Betreff
Datum
17. November 2014 14:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die 2 Urteile des Landesarbeitsgerichtes liegen hier noch nicht vor. Im Übrigen können Sie diese bei dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg anfordern. Eine Übersendung durch das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz wird daher nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#8002] Sehr geehrt<< Anrede >> das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes…
An Jobcenter Oberspreewald-Lausitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#8002]
Datum
18. November 2014 22:09
An
Jobcenter Oberspreewald-Lausitz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) vom 05.09.2005 und auch das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) vom 10. März 1998 des Landes Brandenburg sichern mir verlässlich das Recht auf Informationsfreiheit zu. Dabei bleibt es mir als Antragsteller ganz allein vorbehalten, an welche Adresse ich meine Anfrage richte. Entscheidend ist allein, dass die gewünschten Informationen bei der Behörde vorliegen. Gerichtsentscheidungen sind zweifelsfrei den „Akten im Sinne des Informationsgesetzes“ zuzurechnen. Aus diesem Grund wiederhole ich meinen Antrag. Als klageführende Behörde wird Ihnen als Erster, vielleicht als einzigem die Volltextentscheidung zugesandt werden. Sollten Sie an Ihrer Entscheidung mir mein Recht auf Informationsfreiheit vorenthalten zu wollen festhalten, werden ich die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, sowie die Datenschutzbeauftragte des Bundes über Ihre Entscheidung in Kenntnis setzen. Es bleibt Ihre Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 8002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: [#8002] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Erfolge gegen Lohndumping…
An Jobcenter Oberspreewald-Lausitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: [#8002]
Datum
21. Dezember 2014 15:14
An
Jobcenter Oberspreewald-Lausitz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Erfolge gegen Lohndumping" vom 16.11.2014 (#8002) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 8002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. D…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Erfolge gegen Lohndumping" [#8002]
Datum
9. Januar 2015 23:28
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8002 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil die angeforderten Dokumente beim Jobcenter Oberspreewald-Lausitz zweifelsfrei vorliegen und eine Volltextveröffentlichung im Internet nicht verfügbar ist. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Januar 2015 11:39
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
76,8 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Jobcenter Oberspreewald-Lausitz
Urteile 6 Sa 1148/14 und 6 Sa 1149/14
Von
Jobcenter Oberspreewald-Lausitz
Via
Briefpost
Betreff
Urteile 6 Sa 1148/14 und 6 Sa 1149/14
Datum
5. Februar 2015
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Urteile 6 Sa 1148/14 und 6 Sa 1149/14 [#8002] Sehr geehrt<< Anrede >> der Geschäftsführer des Jo…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Urteile 6 Sa 1148/14 und 6 Sa 1149/14 [#8002]
Datum
9. Februar 2015 14:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> der Geschäftsführer des Jobcenter Oberspreewald-Lausitz ist Ihrer Eingabe gefolgt und hat mir die begehrten Urteile inzwischen übersandt. Dafür bedanke ich mich auch bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>