Erfolgsquote in Verwaltungsverfahren gegen "Rechtsextremisten"

1.) Wie häufig hat das Polizeipräsidium Dortmund in den Jahren 2012 bis 2020 in Verwaltungsgerichtsverfahren gegen sog. "Rechtsextremisten" gewonnen bzw. hat verloren?

2.) Wie häufig hat das Polizeipräsidium Dortmund in den Jahren 2012 bis 2020 in Verwaltungsgerichtsverfahren gegen die Partei DIE RECHTE gewonnen bzw. hat verloren?

3.) Wie häufig hat das Polizeipräsidium Dortmund in den Jahren 2012 bis 2020 in Verwaltungsgerichtsverfahren gegen die Partei NPD gewonnen bzw. hat verloren?

4.) Wieviele Kosten sind dem Steuerzahler durch die Rechtsstreitigkeiten zur Frage 1 entstanden?

5.) Wieviele Kosten sind dem Steuerzahler durch die Rechtsstreitigkeiten zur Frage 2 entstanden?

6.) Wieviele Kosten sind dem Steuerzahler durch die Rechtsstreitigkeiten zur Frage 3 entstanden?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2020
  • Frist
    10. Juni 2020
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Markus Walter
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
Markus Walter
Betreff
Erfolgsquote in Verwaltungsverfahren gegen "Rechtsextremisten" [#186237]
Datum
8. Mai 2020 14:00
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Wie häufig hat das Polizeipräsidium Dortmund in den Jahren 2012 bis 2020 in Verwaltungsgerichtsverfahren gegen sog. "Rechtsextremisten" gewonnen bzw. hat verloren? 2.) Wie häufig hat das Polizeipräsidium Dortmund in den Jahren 2012 bis 2020 in Verwaltungsgerichtsverfahren gegen die Partei DIE RECHTE gewonnen bzw. hat verloren? 3.) Wie häufig hat das Polizeipräsidium Dortmund in den Jahren 2012 bis 2020 in Verwaltungsgerichtsverfahren gegen die Partei NPD gewonnen bzw. hat verloren? 4.) Wieviele Kosten sind dem Steuerzahler durch die Rechtsstreitigkeiten zur Frage 1 entstanden? 5.) Wieviele Kosten sind dem Steuerzahler durch die Rechtsstreitigkeiten zur Frage 2 entstanden? 6.) Wieviele Kosten sind dem Steuerzahler durch die Rechtsstreitigkeiten zur Frage 3 entstanden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Markus Walter Anfragenr: 186237 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186237
Mit freundlichen Grüßen Markus Walter
Polizeipräsidium Dortmund
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Ihre E-Mail vom 08.05.2020 an das P…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
Erfolgsquote in Verwaltungsverfahren gegen "Rechtsextremisten" [#186237]
Datum
19. Mai 2020 14:43
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Ihre E-Mail vom 08.05.2020 an das Polizeipräsidium Dortmund. Sehr geehrter Herr Walter, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 08.05.2020 nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Prüfung Ihres Antrages habe ich hier im Hause am 08.05.2020 eingeleitet. Das Ergebnis der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, sobald mir die benötigten Informationen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Dortmund
Sehr geehrter Herr Walter, im Anhang befindet sich die Antwort zu Ihrer Anfrage vom 08.05.2020, "Erfolgsquot…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
Erfolgsquote in Verwaltungsverfahren gegen "Rechtsextremisten"
Datum
5. Juni 2020 10:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Walter, im Anhang befindet sich die Antwort zu Ihrer Anfrage vom 08.05.2020, "Erfolgsquote in Verwaltungsverfahren gegen "Rechtsextremisten" des Polizeipräsidiums Dortmund. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
Markus Walter
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antworten! Allerdings stellt sich mir eine Verständni…
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
Markus Walter
Betreff
AW: Erfolgsquote in Verwaltungsverfahren gegen "Rechtsextremisten" [#186237]
Datum
5. Juni 2020 13:57
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antworten! Allerdings stellt sich mir eine Verständnisfrage auf, wie genau definiert sich das Ergebnis "Sonstige (anderweitig erledigt oder laufend)"? Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Markus Walter Anfragenr: 186237 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186237

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Polizeipräsidium Dortmund
Sehr geehrter Herr Walter, hier die Antwort auf Ihre Verständnisfrage, "Wie genau definiert sich das Ergebn…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
Erfolgsquote in Verwaltungsverfahren gegen "Rechtsextremisten"-Verständnisfrage
Datum
23. Juni 2020 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Walter, hier die Antwort auf Ihre Verständnisfrage, "Wie genau definiert sich das Ergebnis "Sonstige (anderweitig erledigt oder laufend)?" Zur weiteren Erläuterung teile ich Ihnen mit, dass in Verwaltungsstreitverfahren Erledigung im Sinne von § 161 Verwaltungsgerichtsordnung -VwGO- eintreten kann. Dafür gibt es in Abhängigkeit von der Klageart unterschiedliche Gründe. Mit freundlichen Grüßen