Erforderliche Dreifachimpfung ab Oktober 2022
Alle Unterlagen, Forscungsergebnisse und Studien, die es rechtfertigen bereits zum heutigen Zeitpunkt den vollständigen Corona-Impfschutz im Oktober bereits heute nur durch eine Dreifachimpfung zu definieren. Vor dem Hintergrund der bereits heute nicht wirksamen Impfungen, auch geboosterte Menshcne erkranken mit den unterschiedlichsten Verlaufsformen an Corona, steht die Frage welche konkreten Erkenntnisse dem BMG vorliegen einen solchen Gesetzesentwurf wie in der BT-Drs. 20/952 vorzulegen.
Zitat"§ 22a
Impf-, Genesenen- und Testnachweis bei COVID-19; COVID-19-Zertifikate; Verordnungsermächtigung
(1) Ein Impfnachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines vollständigen Impfschutzes
gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer
Sprache in verkörperter oder digitaler Form. Ein vollständiger Impfschutz gegen das Coronavirus SARS-
CoV-2 liegt vor, wenn
1. die zugrunde liegenden Einzelimpfungen
a) mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff oder mit verschiedenen von der
Europäischen Union zugelassenen Impfstoffen erfolgt sind oder
b) mit weiteren Impfstoffen nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 4 erfolgt sind,
2. insgesamt drei Einzelimpfungen erfolgt sind und
3. die letzte Einzelimpfung mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt ist. "
Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich von Titerbestimmungen bei Genesenen zum Zeitpunkt des Gesetzesentwurfes vor (Auswertungen von IgG sagen: Sie sind entweder geimpft oder genesen" und wer zeichnet im RKI verantwortlich, dass entsprechende Untersuchungen nicht durchgeführt und /oder zeitnah ausgewertet werden ?
Information nicht vorhanden
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Datum15. März 2022
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20. April 2022
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