Erforderlichkeit - Anforderung - Nutzung - Speicherung biometrischer Daten


Biometrische Daten (Fingerabdruck, biometrisches Foto, etc.) dürfen nach meinem Kenntnisstand nur von hoheitlich tätigen Behörden zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben angefordert, genutzt und gespeichert werden.

1) Senden Sie mir bitte eine Auflistung aller Behörden oder juristischen Personen, die über biometrische Daten verfügen dürfen.

2) Welche gesetzliche Grundlage regelt, wer dies darf und was diese mit den biometrischen Daten machen dürfen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. März 2015
  • Frist
    25. April 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Biometrische Da…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Erforderlichkeit - Anforderung - Nutzung - Speicherung biometrischer Daten [#8962]
Datum
24. März 2015 18:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Biometrische Daten (Fingerabdruck, biometrisches Foto, etc.) dürfen nach meinem Kenntnisstand nur von hoheitlich tätigen Behörden zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben angefordert, genutzt und gespeichert werden. 1) Senden Sie mir bitte eine Auflistung aller Behörden oder juristischen Personen, die über biometrische Daten verfügen dürfen. 2) Welche gesetzliche Grundlage regelt, wer dies darf und was diese mit den biometrischen Daten machen dürfen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Erforderlichkeit - Anforderung - Nutzung …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Erforderlichkeit - Anforderung - Nutzung - Speicherung biometrischer Daten [#8962]
Datum
25. April 2015 13:59
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Erforderlichkeit - Anforderung - Nutzung - Speicherung biometrischer Daten" vom 24.03.2015 (#8962) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit GeschZ.: IX-710/001 II#0490 Sehr geehrtAnt…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Erforderlichkeit - Anforderung - Nutzung - Speicherung biometrischer Daten [#8962]
Datum
27. April 2015 10:28
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit GeschZ.: IX-710/001 II#0490 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist eingegangen und wird bearbeitet. Auf Grund hausinterner Konsultationen wird die Beantwortung allerdings noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte dies zu entschuldigen und werde schnellstmöglich wieder auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen

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Ihre IFG-Anfrage vom 24.03.15 (fragdenstaat.de #8962) Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 24.03.15 (fragdenstaat.de #8962)
Datum
29. April 2015 15:45
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
197,6 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit GeschZ.: IX-710/001 II#0490 Sehr geehrtAntragsteller/in das im im Anhang befindliche Dokumente übersende ich mit Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen