Erfüllung Ihrer Pflicht zu Veröffentlichungen aus Drucksache 19/351

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch eine Anfrage der Linken (Drucksache 19/351, 22.03.16, https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2016-03-23_Drs-19-351_b1a5a.pdf) bin ich auf eine Liste an Verträgen gestoßen, die gemäß BremIFG veröffentlicht hätten sein müssen. Diese Veröffentlichungspflicht unterblieb damals in einer Vielzahl der Fälle. Auch heutzutage ist es mir nicht möglich die Verträge online im Transparenzportal des Landes Bremen zu finden. Ich bitte daher um eine genaue Verlinkung der Verträge, die sie aus der Liste nachträglich veröffentlicht haben. Möglicherweise finde ich diese schlicht nur nicht.

Sollten Sie dieser gesetzlichen Pflicht weiterhin nicht nachgekommen sein, so bitte ich darum dies unverzüglich nachzuholen und mir ein konkretes Datum zu nennen, wann ich diese Verträge in den nächsten zwei Wochen online im Transparenzportal einsehen kann.

Ich erspare mir das Stellen von Anträgen gemäß BremIFG, da hierzu eine gesetzliche Veröffentlichungspflicht Ihrerseits besteht und ich daher keine individuelle Antragstellung tätigen möchte. Bitte senden Sie mir zudem eine Empfangsbestätigung sowie Antwort per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. September 2017
  • Frist
    24. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, durch eine Anfrage der Linken (Drucksache 19/351, 22.03.16, https://www.bremische-…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erfüllung Ihrer Pflicht zu Veröffentlichungen aus Drucksache 19/351 [#24660]
Datum
21. September 2017 01:30
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, durch eine Anfrage der Linken (Drucksache 19/351, 22.03.16, https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2016-03-23_Drs-19-351_b1a5a.pdf) bin ich auf eine Liste an Verträgen gestoßen, die gemäß BremIFG veröffentlicht hätten sein müssen. Diese Veröffentlichungspflicht unterblieb damals in einer Vielzahl der Fälle. Auch heutzutage ist es mir nicht möglich die Verträge online im Transparenzportal des Landes Bremen zu finden. Ich bitte daher um eine genaue Verlinkung der Verträge, die sie aus der Liste nachträglich veröffentlicht haben. Möglicherweise finde ich diese schlicht nur nicht. Sollten Sie dieser gesetzlichen Pflicht weiterhin nicht nachgekommen sein, so bitte ich darum dies unverzüglich nachzuholen und mir ein konkretes Datum zu nennen, wann ich diese Verträge in den nächsten zwei Wochen online im Transparenzportal einsehen kann. Ich erspare mir das Stellen von Anträgen gemäß BremIFG, da hierzu eine gesetzliche Veröffentlichungspflicht Ihrerseits besteht und ich daher keine individuelle Antragstellung tätigen möchte. Bitte senden Sie mir zudem eine Empfangsbestätigung sowie Antwort per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in wie ich Ihnen bereits in meiner Mail vom 12.4.2017 mitgeteilt habe, ist die Stelle der…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: Erfüllung Ihrer Pflicht zu Veröffentlichungen aus Drucksache 19/351 [#24660]
Datum
21. September 2017 11:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wie ich Ihnen bereits in meiner Mail vom 12.4.2017 mitgeteilt habe, ist die Stelle der IFG-Beauftragten in unserer Behörde besetzt worden und unser Ressort ist dabei eine Bestandsaufnahme zu machen. Der Prozess zur Umsetzung ist hier im Hause inzwischen gut angelaufen. Da insbesondere zu den Verträgen eine Drittbeteiligung notwendig ist, dauert der Umsetzungsprozess zur Veröffentlichung der Verträge länger. Rechtliche Aspekte zu den Verträgen sind vorab zu klären, da die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schwärzen sind. Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld und Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Die aktuelle Situation ist mir durchaus bewus…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Erfüllung Ihrer Pflicht zu Veröffentlichungen aus Drucksache 19/351 [#24660]
Datum
21. September 2017 12:22
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Die aktuelle Situation ist mir durchaus bewusst. Es geht hierbei jedoch um Verträge aus 2015. Die Versäumnis zur Veröffentlichung ist Ihrer Behörde mindestens seit dem 22.03.2016 bekannt. Dies war vor 1 1/2 Jahren. Inwieweit ist es also möglich, dass Ihre Behörde zumindest diese Verträge nicht veröffentlicht hat, obwohl die Pflicht hierzu schriftlich dokumentiert wurde und entsprechend Zeit hatte? Eine Beteiligung Dritter oder das Klären von Rechtsfragen bedarf nicht ansatzweise so viel Zeit. Zumindest nicht bei dieser Anzahl an Verträgen. Das Ermitteln, dass diese Verträge fehlen, funktionierte zumindest, auch wenn die Liste unvollständig ist. Ich bitte also um Erklärung Ihrerseits. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24660 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage bereits an die zuständigen Fachreferate weitergeleitet und um K…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: AW: Erfüllung Ihrer Pflicht zu Veröffentlichungen aus Drucksache 19/351 [#24660]
Datum
25. September 2017 10:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage bereits an die zuständigen Fachreferate weitergeleitet und um Klärung gebeten. Sobald ich eine Rückmeldung erhalten habe, werde ich Sie informieren. Ich bitte daher noch um etwas Geduld und Verständnis. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 21.09.2017 kann ich Ihnen nach Rücksprache mit dem Bremischen H…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: Erfüllung Ihrer Pflicht zu Veröffentlichungen aus Drucksache 19/351
Datum
19. Oktober 2017 12:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 21.09.2017 kann ich Ihnen nach Rücksprache mit dem Bremischen Hafenamt zum Eintrag in der Liste der Verträge bezüglich der Lotsenversetzung Bremerhaven folgendes mitteilen: Die Bekanntmachung der Vergabe des Lotsenversetzdienstes ist am 26.11.2015 unter eNotice - Bekanntmachung verbebener Aufträge - veröffentlicht worden. Einen zu veröffentlichen Vertrag gibt es nicht, da die Verpflichtungen und Anforderungen in der Leistungsbeschreibung, im Angebot und im Rahmenauftrag festgelegt sind. Die Ausschreibung ist unter folgendem Link zu finden: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=4&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwi5os3twcLWAhXPLVAKHXpoBN4QFgg_MAM&url=https%3A%2F%2Fausschreibungen-deutschland.de%2F228536_Lotzenversetzdienst_2015-2018_in_Bremerhaven_2015_Bremerhaven&usg=AFQjCNG72W9ip_YzH0-wuo6EoGavgACA8Q Damit ist SWAH der Veröffentlichungspflicht zu diesem Vorgang nach dem BremIFG nachgekommen. Für die anderen beiden Verträge aus der unten genannten Liste, laufen die Verfahren der Drittbeteiligung. Diese sind noch nicht ganz abgeschlossen, so dass ich Sie um etwas Geduld bitte. Ich werde mich hierzu bei Ihnen melden, sobald diese abgeschlossen sind. Mit freundlichen Grüßen
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 21.09.2017 aus der Anfrage der Linken (Drucksache 19/351, 22.03…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
WG: Erfüllung Ihrer Pflicht zu Veröffentlichungen aus Drucksache 19/351
Datum
8. November 2017 13:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 21.09.2017 aus der Anfrage der Linken (Drucksache 19/351, 22.03.16, https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2016-03-23_Drs-19-351_b1a5a.pdf) zu der Liste an Verträgen, die gemäß BremIFG veröffentlicht hätten sein müssen, kann ich Ihnen mitteilen, dass das Drittbeteiligungsverfahren für den zweiten Vertrag "Gutachterauftrag über Einrichtung eines Wagniskapitalfonds" abgeschlossen ist und der Vertrag unter dem Titel: " Nachtragsangebot Ex-Ante-Bewertung SWAH EFRE 2014-2020 " in den nächsten Tagen im Transparenzportal veröffentlicht wird. Beim dritten genannten Vertrag aus dem Ressort Wirtschaft läuft das Verfahren noch. Sobald ich die Dokumente erhalten habe, werde ich sie umgehend informieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte mich hiermit zwischenzeitlich für Ihre zuverlässige und gründliche…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Erfüllung Ihrer Pflicht zu Veröffentlichungen aus Drucksache 19/351 [#24660]
Datum
8. November 2017 13:15
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte mich hiermit zwischenzeitlich für Ihre zuverlässige und gründliche Arbeitsweise bedanken! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24660 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich kam nun dazu mir das Nachtragsangebot mit dem Titel "Nachtragsangebo…
An Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Erfüllung Ihrer Pflicht zu Veröffentlichungen aus Drucksache 19/351 [#24660]
Datum
25. November 2017 14:11
An
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich kam nun dazu mir das Nachtragsangebot mit dem Titel "Nachtragsangebot Ex-Ante-Bewertung SWAH EFRE 2014-2020" im Transparenzportal anzusehen. In dem Dokument ist sehr viel geschwärzt. Daher habe ich Rückfragen dazu: 1. Welche ausführlichen Begründungen liegen den jeweiligen Schwärzungen zugrunde? 2. Wer hat diese Schwärzungen getätigt: Ihre Behörde oder die Gegenseite? 2.1 Wenn die Schwärzungen nicht durch Ihre Behörde getätigt worden sind, wurden diese auf Angemessenheit und Rechtmäßigkeit von Ihrer Behörde überprüft? Vielen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24660 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Rückfragen an das Fachreferat mit der Bitte um Beantwortung weitergelei…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
AW: AW: WG: Erfüllung Ihrer Pflicht zu Veröffentlichungen aus Drucksache 19/351 [#24660]
Datum
27. November 2017 14:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Rückfragen an das Fachreferat mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 21.09.2017 aus der Anfrage der Linken (Drucksache 19/351, 22.…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
WG: Erfüllung Ihrer Pflicht zu Veröffentlichungen aus Drucksache 19/351
Datum
5. Dezember 2017 08:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 21.09.2017 aus der Anfrage der Linken (Drucksache 19/351, 22.03.16, https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2016-03-23_Drs-19-351_b1a5a.pdf) zu der Liste an Verträgen, die gemäß BremIFG veröffentlicht hätten sein müssen, kann ich Ihnen mitteilen, dass das Drittbeteiligungsverfahren für den dritten Vertrag "Weiterentwicklung des ESF Monitoring Systems" abgeschlossen ist und der Vertrag unter dem Titel: " Vertrag Weiterentwicklung Monitoring System Beleglisten " in den nächsten Tagen im Transparenzportal veröffentlicht wird. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage hat zwischenzeitlichen einige Grundsatzfragen aufgeworfen und ist nun zu…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
WG: AW: WG: Erfüllung Ihrer Pflicht zu Veröffentlichungen aus Drucksache 19/351 [#24660]
Datum
12. Dezember 2017 17:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage hat zwischenzeitlichen einige Grundsatzfragen aufgeworfen und ist nun zur Bearbeitung bei mir gelandet. Leider komme ich daher und aufgrund einer sehr hohen Arbeitsbelastung erst jetzt dazu, auf Ihre Anfrage zu antworten. Die Antworten finden Sie weiter unten direkt unter Ihren Fragen. Mit freundlichen Grüßen

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Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Ihre Anfrage v. 25.11.2017_ Ihr Az. "Anfragenr: 24660" Sehr geehrtAntragsteller/in am 25.11.2017 habe…
Von
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Betreff
Ihre Anfrage v. 25.11.2017_ Ihr Az. "Anfragenr: 24660"
Datum
18. Dezember 2017 09:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in am 25.11.2017 haben Sie unten stehende Rückfragen zu einem nach § 11 des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes (BremIFG) veröffentlichten Dokument, das den vollständigen Titel Ex-Ante-Bewertung von Finanzierungsinstrumenten im Rahmen des EFRE-Programms im Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" im Land Bremen 2014-2020: Vollständige Prüfung für den Wagniskapitalfonds. Nachtragsangebot an den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen der Freien Hansestadt Bremen trägt, gestellt. Ihre Rückfrage ist dem Rechtsreferat der Behörde zur Beantwortung übertragen worden. Gerne möchten wir Ihnen hiermit eine Antwort auf Ihre E-Mail vom 25.11.2017 zukommen lassen. Wie aus einem Blick in § 11 Absatz 4 Satz 1 BremIFG ersichtlich wird, sind die zur Veröffentlichung nach § 11 BremIFG bestimmten Informationen ohne Angaben von personenbezogenen Daten und Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen allgemein zugänglich zu machen. Soweit in den nach § 11 BremIFG veröffentlichen Dokumenten Schwärzungen enthalten sind, wird daher davon auszugehen sein, dass es sich dabei um personenbezogene Daten und/oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse handelt und dies von den Beteiligten (Behörden und, sofern der Sache nach vorhanden, weitere Dritte wie Vertragspartner) selbstredend zuvor geprüft worden ist. Sofern Sie nun Auskünfte zu dem oben bezeichneten Dokument erlangen möchten, möchte ich Sie auf Ihr Antragsrecht nach § 7 BremIFG verweisen; eine entsprechende Antragstellung wäre jedoch hierfür erforderlich. Hierzu im Einzelnen: Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 BremIFG wird der Zugang zu amtlichen Informationen auf formlosen Antrag gewährt. Der Antrag muss nach § 7 Absatz 1 Satz 2 BremIFG hinreichend bestimmt sein. Betrifft der Antrag personenbezogene Daten Dritter im Sinne des § 5 Absatz 1 und 2 BremIFG und/oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Dritter oder den Schutz geistigen Eigentums nach § 6 BremIFG, so muss der Antrag ergänzend gemäß § 7 Absatz 2 Satz 3 BremIFG begründet werden. Eine Information des zuständigen Fachreferats der Behörde zu Ihren Rückfragen habe ich vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen