Erfüllungsbewertung der Roten Linien des BSI durch die Microsoft Sovereign Cloud (MSSC)

Den BSI-Prüfbericht "Erfüllungsbewertung der Roten Linien des BSI durch die Microsoft Sovereign Cloud (MSSC)" aus dem Oktober 2020.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Oktober 2021
  • Frist
    13. November 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den BSI-Prüfberic…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erfüllungsbewertung der Roten Linien des BSI durch die Microsoft Sovereign Cloud (MSSC) [#230880]
Datum
10. Oktober 2021 11:17
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den BSI-Prüfbericht "Erfüllungsbewertung der Roten Linien des BSI durch die Microsoft Sovereign Cloud (MSSC)" aus dem Oktober 2020.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230880 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230880/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 10.10.2021 beim Bundesamt fü…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Erfüllungsbewertung der Roten Linien des BSI durch die Microsoft Sovereign Cloud (MSSC) [#230880]
Datum
13. Oktober 2021 08:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist am 10.10.2021 beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingegangen. Für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags bitte ich um Übermittlung einer zustellungsfähigen Anschrift oder Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse. Die weiteren Kontaktdaten werden benötigt, um eine ordnungsgemäße Bekanntgabe der Entscheidung an Sie persönlich sicherstellen zu können. Ich verweise insoweit auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln – Az.: 13 K 1189/20 – vom 18.03.2021. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit übersende ich ihnen die entsprechende persönliche Mailadresse. Mit freund…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erfüllungsbewertung der Roten Linien des BSI durch die Microsoft Sovereign Cloud (MSSC) [#230880]
Datum
13. Oktober 2021 08:44
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit übersende ich ihnen die entsprechende persönliche Mailadresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230880 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230880/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bescheid Die Anfrage wurde mit der Begründung VS- nur für den internen Dienstgebrauch abgelehnt.
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
2. November 2021
Status
Warte auf Antwort
Die Anfrage wurde mit der Begründung VS- nur für den internen Dienstgebrauch abgelehnt.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Erfüllungsbewertung der Roten Linien des BSI durch die Microsoft Sovereign Cloud (MSSC)“ [#230880]
Datum
3. November 2021 08:53
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/230880/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Information auf Basis § 3 Nr 4. IFG nicht heraus gegeben wurde. Der zugrunde liegende Sachverhalt, dass es sich hier um eine Verschlusssache handelt, lässt sich in Anbetracht der angefragten Information aus meiner Sicht nicht plausibel argumentieren. Es wird in der Argumentation des BSI nicht plausibel dar gelegt, in welchen Punkten das veröffentlichen des Dokuments die Interessen der Bundesrepublik Deutschland tangiert, was einer Veröffentlichung entgegen stehen würde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 230880.pdf - 2021-11-02_1-20211102_bescheid_erfullungsbewertung.pdf Anfragenr: 230880 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230880/
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Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. November 2021 10:51
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Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. Januar 2022 10:38
Status
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Erfüllungsbewertung der Roten Linien des BSI durch die Microsoft …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Erfüllungsbewertung der Roten Linien des BSI durch die Microsoft Sovereign Cloud (MSSC)“ [#230880] # 25-725/005 II#0615 [#230880]
Datum
1. Februar 2022 20:07
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Vermittlung der Anfrage. Ich kann die Argumentation in ihren Grundsätzen nachvollziehen, bezweifle aber dass der gesamte Inhalt des Dokuments vertraulich ist. Ich bitte daher zu prüfen, ob das Dokument in einer geschwärzten Fassung herausgegeben werden kann. Ich bitte auch zu prüfen inwieweit die in diesen Belangen von Seiten des BSI vertretene Auffassung sich in diesem Sachverhalt äußert. Ich bitte auch zu prüfen, inwieweit hier das Konzept der "security by obscurity" verfolgt wird, dass in der IT-Sicherheit heute zu weiten Teilen keine Anwendung mehr findet. Dieses Konzept bedeutet, dass die Sicherheit eines IT-Systems von der Unkenntnis der Funktionsweise durch den Angreifer abhängt. Da dieses Prämisse heutzutage nicht sicher gestellt werden kann gehen die aktuellen Betrachtungen hin zu der Auffassung, dass ein System sicher sein muss, obwohl ein potentieller Angreifer dessen Funktionsweise kennt. In dieser Betrachtungsweise ist die Sicherheit des Systems daher nicht mehr an die Kenntnis oder Unkenntnis von Dokumenten gebunden, sondern wird durch etablierte und geprüfte Sicherheitskonzepte sichergestellt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230880 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230880/
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Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. Februar 2022 09:10
Status
Anfrage abgeschlossen

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AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Erfüllungsbewertung der Roten Linien des BSI durch die Microsoft …
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AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Erfüllungsbewertung der Roten Linien des BSI durch die Microsoft Sovereign Cloud (MSSC)“ [#230880]; 25-725/005 II#0615 [#230880]
Datum
15. Februar 2022 11:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung und Einschätzung. Einen Widerspruch gegen die Entscheidung habe ich nicht eingelegt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230880 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230880/
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. März 2022 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen

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AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Erfüllungsbewertung der Roten Linien des BSI durch die Microsoft …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Erfüllungsbewertung der Roten Linien des BSI durch die Microsoft Sovereign Cloud (MSSC)“ [#230880] # IFG-725/005 II#0615 [#230880]
Datum
18. März 2022 14:47
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Lieber Antragsteller/in vielen Dank für ihre Bemühungen und ihre Betätigung in dem Vermittlungsverfahren. Das Verfahren, kann jetzt gerne zu den Akten gelegt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230880 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230880/