Ergänzende Tätigkeiten zum Einsatz von Palantir-Software

Anfrage an: Landeskriminalamt NRW

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut dem Artikel "NRW-Polizei: Knapp 40 Millionen Euro für umstrittene Palantir-Software" [1] des WDRs wurden im Rahmen des Einsatzes von Software der Firma Palantir "13 Millionen Euro 'für ergänzende Tätigkeiten anderer Unternehmen ausgegeben'".
Ich bitte um eine Auflistung aller Unternehmen, mit denen in diesem Rahmen Verträge abgeschlossen wurden.

[1] https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/nrw-polizei-datenbank-software-palantir-kosten-100.html

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. September 2022
  • Frist
    29. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, laut dem Artikel &…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ergänzende Tätigkeiten zum Einsatz von Palantir-Software [#259759]
Datum
27. September 2022 19:28
An
Landeskriminalamt NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, laut dem Artikel "NRW-Polizei: Knapp 40 Millionen Euro für umstrittene Palantir-Software" [1] des WDRs wurden im Rahmen des Einsatzes von Software der Firma Palantir "13 Millionen Euro 'für ergänzende Tätigkeiten anderer Unternehmen ausgegeben'". Ich bitte um eine Auflistung aller Unternehmen, mit denen in diesem Rahmen Verträge abgeschlossen wurden. [1] https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/nrw-polizei-datenbank-software-palantir-kosten-100.html Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259759/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ergänzende Tätigkeiten zum Einsatz von Palanti…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ergänzende Tätigkeiten zum Einsatz von Palantir-Software [#259759]
Datum
29. Oktober 2022 09:36
An
Landeskriminalamt NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ergänzende Tätigkeiten zum Einsatz von Palantir-Software“ vom 27.09.2022 (#259759) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landeskriminalamt NRW
LKA NRW DSB ZA4-57.03.01-765/22 An Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> &…
Von
Landeskriminalamt NRW
Betreff
Anfrage nach dem IFG NRW: Ergänzende Tätigkeiten zum Einsatz von Palantir-Software [#259759]
Datum
18. November 2022 15:46
Status
Warte auf Antwort
LKA NRW DSB ZA4-57.03.01-765/22 An Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Sehr << Antragsteller:in >> analog Ihres Antrags (Anfrage -Nr.: 259761) beabsichtige ich eine Prüfung und Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vorzunehmen. Durch den unmittelbaren Sachzusammenhang zu Ihrem Antrag Nr. 259759 zu der v. g. Anfrage ist deren Bearbeitung nur durch eine gemeinsame Bewertung möglich. Daher wird sich meine Stellungnahme folglich zusammenfassend auf Ihre beiden Anfragen beziehen. Folglich wird sich entgegen meiner bisherigen Einschätzung vom 29.10.2022 (zu Anfrage Nr. 259761) mein Bescheid entsprechend verzögern. Ich bitte dies zu entschuldigen und um Ihr Verständnis. Nach derzeitiger Einschätzung wird mein v. g. Bescheid bis Ende November 2022 erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ergänzende Tätigkeiten zum Einsatz von Palantir-Software“ vom 27.0…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG NRW: Ergänzende Tätigkeiten zum Einsatz von Palantir-Software [#259759]
Datum
19. Dezember 2022 16:13
An
Landeskriminalamt NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ergänzende Tätigkeiten zum Einsatz von Palantir-Software“ vom 27.09.2022 (#259759) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 52 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landeskriminalamt NRW
LKA NRW DSB ZA4-57.03.01-765/22 An Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> &…
Von
Landeskriminalamt NRW
Betreff
Anfrage nach dem IFG NRW: Ergänzende Tätigkeiten zum Einsatz von Palantir-Software [#259759]
Datum
22. Dezember 2022 07:51
Status
Anfrage abgeschlossen
LKA NRW DSB ZA4-57.03.01-765/22 An Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Sehr << Antragsteller:in >> unter Hinweis auf meinen Zwischenbescheid vom 18.11.2022 verzögerte sich meine nachfolgende Bereitstellung der Information aufgrund Ihrer parallelen Anfrage in der gleichen Thematik (Anfrage Nr. 259761). Ich bitte dies zu entschuldigen und um Ihr Verständnis. Bezugnehmend auf Ihre Frage einer Auflistung der Unternehmen, mit denen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Softwarelösung der Fa. Palantir Verträge abgeschlossen wurden, verweise ich auf nachfolgende Aufzählung: 1. Fa. Palantir Deutschland GmbH 2. Fa. Umlaut Communications GmbH Mit freundlichen Grüßen