Ergänzende Auskünfte zum Jahresabschluss des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ)

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bezugnehmend auf meine vorherige IFG-Anfrage vom 15.04.2015 betreffs der Jahresabschlüsse des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), bitte ich Sie hiermit um weiterführende Unterlagen zu verschiedenen Punkten der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) auf den Jahren 2011-2013.

Im Einzelnen bitte ich um die Übersendung von Dokumenten aus denen für die folgenden Punkte der GuV sowohl der Zuschussgeber,Lizenznehmer, Dienstleistungs- oder Warenempfänger als auch die
Höhe des Erlöses hervorgeht:

- Punkt 1.3: Erträge aus Zuschüssen - Andere Zuschussgeber
- Punkt 2.1: Erlöse und andere Erträge - Erlöse aus Forschung, Entwicklung...
- Punkt 2.2: Erlöse und andere Erträge - Erlöse aus Lizenzen und Know-how-Verträgen
- Punkt 2.3: Erlöse und andere Erträge - Erlöse aus Projektförderungen
- Punkt 2.4: Erlöse und andere Erträge - Erlöse aus Infrastrukturleistungen...

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. September 2015
  • Frist
    16. Oktober 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Bezugnehmend auf meine vorherige IFG-Anfrage vom 15.…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ergänzende Auskünfte zum Jahresabschluss des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) [#11325]
Datum
13. September 2015 21:41
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Bezugnehmend auf meine vorherige IFG-Anfrage vom 15.04.2015 betreffs der Jahresabschlüsse des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), bitte ich Sie hiermit um weiterführende Unterlagen zu verschiedenen Punkten der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) auf den Jahren 2011-2013. Im Einzelnen bitte ich um die Übersendung von Dokumenten aus denen für die folgenden Punkte der GuV sowohl der Zuschussgeber,Lizenznehmer, Dienstleistungs- oder Warenempfänger als auch die Höhe des Erlöses hervorgeht: - Punkt 1.3: Erträge aus Zuschüssen - Andere Zuschussgeber - Punkt 2.1: Erlöse und andere Erträge - Erlöse aus Forschung, Entwicklung... - Punkt 2.2: Erlöse und andere Erträge - Erlöse aus Lizenzen und Know-how-Verträgen - Punkt 2.3: Erlöse und andere Erträge - Erlöse aus Projektförderungen - Punkt 2.4: Erlöse und andere Erträge - Erlöse aus Infrastrukturleistungen... Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Anliegen wird derzeit hier im BMBF abschließend geprüft. Ich werde Sie über das…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
IFG-Antrag: Ergänzende Auskünfte zum Jahresabschluss des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) [#11325]; hier: Zwischenbescheid
Datum
16. Oktober 2015 16:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Anliegen wird derzeit hier im BMBF abschließend geprüft. Ich werde Sie über das Ergebnis zeitnah informieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich möchte mich hiermit nach dem Stand meiner Informationsfreiheitsanfrage &q…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag: Ergänzende Auskünfte zum Jahresabschluss des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) [#11325]; hier: Zwischenbescheid [#11325]
Datum
22. November 2015 18:42
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich möchte mich hiermit nach dem Stand meiner Informationsfreiheitsanfrage "Ergänzende Auskünfte zum Jahresabschluss des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ)" vom 13.09.2015 (#11325) erkundigen. In Ihrer Antwort vom 16.10.2015 hatten Sie geschrieben, dass sich die Anfrage bei Ihnen aktuell noch in der Prüfung befindet. Da die Beantwortungsfrist mittlerweile mehr als einen Monat überschritten ist, wollte ich nun erneut nachfragen wie der aktuelle Bearbeitungsstand ist. Besten Dank und viele Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
DKFZ; hier: Ihre Anfragen gem IFG vom 13.September 2015 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre elektron…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
DKFZ; hier: Ihre Anfragen gem IFG vom 13.September 2015
Datum
14. Dezember 2015 16:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre elektronischen Anfragen vom 13. September 2015 über den Webservice https://fragdenstaat.de. Hierzu erteile ich den nachstehenden Bescheid: Ihr Antrag bezüglich der Übersendung von Dokumenten aus denen für die folgenden Punkte der GuV sowohl der Zuschussgeber, Lizenznehmer, Dienstleistungs- oder Warenempfänger als auch die Höhe des Erlöses hervorgeht, wird abgelehnt. Ganz generell handelt es sich bei den von Ihnen begehrten Informationen in dieser Detailtiefe und den gewählten Kreis um Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnisse gemäß § 6 S. 2 IFG, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UIG und § 3 S. 1 Nr. 2 c) VIG. Die Informationen wären grundsätzlich geeignet, für Mitbewerber wertvolle Informationen für Vertragsverhandlungen zu generieren. Hierauf kommt es im vorliegenden Fall aber bereits gar nicht an, da die von Ihnen begehrten Informationen in dieser Detailtiefe hier nicht vorliegen. Der Anspruch nach dem IFG ist an sich allein auf vorhandene Informationen bezogen, es handelt sich nicht um einen Anspruch auf Informationskreation. Gleiches gilt für den Anspruch nach dem UIG gemäß § 2 Abs. 4UIG und auch nach dem VIG. Hinsichtlich des VIG ist bereits dessen Anwendungsbereich nach § 1 VIG nicht eröffnet. Ihr Antrag bezüglich der Übersendung aller Unterlagen bezüglich der im Juli 2015 erfolgten Neubesetzung der Position des wissenschaftlichen Stiftungsvorstands des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg, insbesondere des Schriftverkehrs zwischen dem BMBF und dem Kuratorium des DKFZ, des Schriftverkehrs zwischen dem BMBF und dem Stiftungsvorstand des DKFZ, des Schriftverkehrs zwischen dem BMBF und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) des Landes Baden-Württemberg wird abgelehnt. Allen voran ist das diesbezügliche Verfahren zur Neubesetzung noch nicht abgeschlossen. Insofern ist bereits der Ausnahmetatbestand des § 4 Abs. 1 S.1 IFG erfüllt, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt und der Erfolg der Entscheidung durch eine vorherige Offenlegung gefährdet werden würde. Darüber hinaus ist der Ausnahmetatbestand des § 5 Abs. 1 S. 1 IFG gegeben, da es sich bei der Kommunikation zum Findungsverfahren um personenbezogene Daten handelt und Ihr begehrtes Interesse nach einer Abwägung nicht das Interesse der Bewerber auf Vertraulichkeit ihrer persönlichen Daten, sowie ihrer Beurteilung durch die Gremien, überwiegt. Der Anwendungsbereich des UIG und des VIG ist in dieser Frage nicht eröffnet. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei; seine Übermittlung erfolgt auf Antrag des Antragstellers ausschließlich elektronisch an die von ihm benannte E-Mail-Adresse und ist ohne Unterschrift gültig. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Kapelle Ufer 1, 10117 Berlin einzulegen. Mit freundlichen Grüßen