Ergänzende Auskünfte zum Jahresabschluss des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bezugnehmend auf meine vorherige IFG-Anfrage vom 15.04.2015 betreffs der Jahresabschlüsse des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), bitte ich Sie hiermit um weiterführende Unterlagen zu verschiedenen Punkten der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) auf den Jahren 2011-2013.
Im Einzelnen bitte ich um die Übersendung von Dokumenten aus denen für die folgenden Punkte der GuV sowohl der Zuschussgeber,Lizenznehmer, Dienstleistungs- oder Warenempfänger als auch die
Höhe des Erlöses hervorgeht:
- Punkt 1.3: Erträge aus Zuschüssen - Andere Zuschussgeber
- Punkt 2.1: Erlöse und andere Erträge - Erlöse aus Forschung, Entwicklung...
- Punkt 2.2: Erlöse und andere Erträge - Erlöse aus Lizenzen und Know-how-Verträgen
- Punkt 2.3: Erlöse und andere Erträge - Erlöse aus Projektförderungen
- Punkt 2.4: Erlöse und andere Erträge - Erlöse aus Infrastrukturleistungen...
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage abgelehnt
-
Datum13. September 2015
-
16. Oktober 2015
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!