Ergänzende Geschäftsordnung der Kreispolizeibehörde Paderborn

- Die ergänzende Geschäftsordnung der Behördenleitung der Kreispolizeibehörde Paderborn in elektronischer Form, die entsprechend § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Februar 2020
  • Frist
    28. März 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ergänzende Geschäftsordnung der Kreispolizeibehörde Paderborn [#181393]
Datum
26. Februar 2020 11:37
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die ergänzende Geschäftsordnung der Behördenleitung der Kreispolizeibehörde Paderborn in elektronischer Form, die entsprechend § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181393 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181393 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 26. Februar 2020 - Az. 432-30.01 Antragste…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 26. Februar 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in
Datum
18. März 2020 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
13,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) begehrten Sie die ergänzende Geschäftsordnung der Kreispolizeibehörde Paderborn. Der in § 4 Abs. 1 IFG NRW niedergelegte Informationsanspruch erstreckt sich auf tatsächliche, bei der jeweiligen angefragten Stelle -hier dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen- vorhandenen amtlichen Informationen. Eine Informationsbeschaffungspflicht bei anderen Behörden ist hingegen nicht gegeben. Dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen liegen die von Ihnen beantragten Informationen nicht vor. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 26. Februar 2020 - Az. 432-30.01 Antra…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 26. Februar 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#181393]
Datum
18. März 2020 11:14
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in das Innenministerium hat keinerlei Information über besondere Dienstanweisungen der Kreispolizeibehörde Paderborn? Das kann ich nicht wirklich glauben. Oder wurden keine besonderen Dienstanweisungen erlassen? Laut Aktenplan verfügt das Innenministerium über diese Informationen: Punkt 58 "Organisation der Polizei" - Unterpunkt 08 "Kreispolizeibehörden, Organisationsvorschriften" - Unterpunkt 04 "Geschäftsordnung" https://www.im.nrw/sites/default/files/media/document/file/Aktenplan_zur_Veroeffentlichung_im_Internet_-_Stand_08.03.2017.pdf Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181393 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181393
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Nachfrage vom 18. März 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#181393] Sehr geehrteAntragsteller/in der Akt…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Nachfrage vom 18. März 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#181393]
Datum
30. März 2020 17:20
Status
image001.png
13,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in der Aktenplan gilt für den gesamten Geschäftsbereich der Polizei und bildet den organisatorischen Rahmen für die Ablage von Dokumenten. Er wird somit von den jeweiligen Kreispolizeibehörden angewendet und umfasst daher alle Aufgaben des Geschäftsbereichs der Polizei. Dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen liegt eine ergänzende Geschäftsordnung der Kreispolizeibehörde Paderborn nicht vor. Insofern verweise ich auf meine E-Mail vom 18. März 2020. Freundliche Grüße

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AW: Ihre Nachfrage vom 18. März 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#181393] Sehr geehrteAntragsteller/in Ich …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachfrage vom 18. März 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#181393]
Datum
30. März 2020 17:27
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich danke Ihnen für die schnelle Antwort! Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181393 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181393