Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatungsstellen

Aus unterschiedliche Quellen ist uns zugetragen wurden, dass im BMAS eine Stelle existieren soll, die damit beschäftigt sein soll, die Aktivitäten der EUTBs im gesamten Bundesgebiet beobachtet und dann Informationen an die gsub weiterleitet, die dann Maßnahmen gegen diese Beratungsstelle einleitet. Daher möchte ich Einblick in alle Unterlagen, die das Verhältnis zwischen BMAS und gsub betreffen, soweit eine solche Stelle existieren sollte, möchte ich Einischt in deren Unterlagen bekommen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus unterschiedliche Quell…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatungsstellen [#215091]
Datum
14. März 2021 13:50
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus unterschiedliche Quellen ist uns zugetragen wurden, dass im BMAS eine Stelle existieren soll, die damit beschäftigt sein soll, die Aktivitäten der EUTBs im gesamten Bundesgebiet beobachtet und dann Informationen an die gsub weiterleitet, die dann Maßnahmen gegen diese Beratungsstelle einleitet. Daher möchte ich Einblick in alle Unterlagen, die das Verhältnis zwischen BMAS und gsub betreffen, soweit eine solche Stelle existieren sollte, möchte ich Einischt in deren Unterlagen bekommen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215091/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehen…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SOR Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatungsstellen [#215091]
Datum
15. März 2021 08:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatungsstellen…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SOR Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatungsstellen [#215091]
Datum
17. April 2021 10:17
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatungsstellen“ vom 14.03.2021 (#215091) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215091/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) - Ihre Anfrage vom 14. März 2021 Sehr Antragsteller/in es hat uns…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) - Ihre Anfrage vom 14. März 2021
Datum
20. April 2021 07:34
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
805,5 KB
Sehr Antragsteller/in es hat uns Ihre Nachricht erreicht, dass unsere Antwort auf Ihre Anfrage vom 14. März 2021 Sie noch nicht erreicht hat. Diese befindet sich auf dem Postweg und müsste Ihnen in diesen Tagen zugehen. Um Sie vorab zu informieren, finden Sie den entsprechenden Bescheid daher im Anhang dieser E-Mail samt weiterer Unterlage. Das Original befindet sich auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen