Ergebnis der Evaluation des Probelaufs mobiler Videotechnik zur anlassbezogenen Datenerhebung an ausgewählten kriminalitätsbelasteten Orten für den Zeitraum von sechs Monaten
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Bericht "Ergebnis der Evaluation des Probelaufs mobiler Videotechnik zur anlassbezogenen Datenerhebung an ausgewählten kriminalitätsbelasteten Orten für den Zeitraum von sechs Monaten" wie in der BZ vom 20. August 2018 [1] referenziert und in der Vorschau auf Twitter durch den Autor des Artikels veröffentlicht [2].
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
[1] https://www.bz-berlin.de/berlin/mobile-videoueberwachung-in-berlin-im-test-gescheitert
[2] https://twitter.com/Reporter_Flash/status/1031598043328589824
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
-
Datum23. August 2018
-
25. September 2018
-
Kosten dieser Information:60,00 Euro
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!