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Ergebnis des Normenscreenings

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Das Ergebnis des Normenscreenings, am besten eine Liste der aufgefundenen Normen, auf das StS Statzkowski in der 71. Sitzung des Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit am 25. April 2016 (TOP 3) Bezug genommen hat.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2016
  • Frist
    28. Dezember 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgende…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ergebnis des Normenscreenings [#19288]
Datum
24. November 2016 20:06
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Ergebnis des Normenscreenings, am besten eine Liste der aufgefundenen Normen, auf das StS Statzkowski in der 71. Sitzung des Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit am 25. April 2016 (TOP 3) Bezug genommen hat. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Ihre Anfrage zum "Normenscreening Berliner Rechtsvorschriften" Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben um…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihre Anfrage zum "Normenscreening Berliner Rechtsvorschriften"
Datum
25. November 2016 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben um folgende Informationen gebeten: „Das Ergebnis des Normenscreenings, am besten eine Liste der aufgefundenen Normen, auf das StS Statzkowski in der 71. Sitzung des Ausschuss für Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit am 25. April 2016 (TOP 3) Bezug genommen hat.“ Anbei finden Sie die Listen der zur Änderung vorgesehenen Berliner Rechtsnormen (Gesetze und Rechtsverordnungen), auf die Herr StS Statzkowski sich bezogen hatte. In der Zwischenzeit sind einige Änderungsvorschläge aus den Senatsverwaltungen noch hinzugekommen. Dazu eine Erklärung zu den bei den Prüfungen verwandten Kategorien der Formanforderungen, die Sie in den Tabellen wiederfinden. Ferner füge ich eine Darstellung der Untersuchungsergebnisse im Überblick bei. Ein Gesetzentwurf zur Anpassung der Formanforderungen in zahlreichen Berliner Gesetzen konnte wegen der kurz bevorstehenden Wahlen zum Abgeordnetenhaus nicht mehr in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Nach der Konstituierung des neuen Senats wird das Verfahren wieder aufgenommen werden. Sobald die Änderungen in den Gesetzen durch das Parlament verabschiedet werden, werden die Formanforderungen in den Rechtsverordnungen durch den Senat in Angriff genommen werden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.