Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gemäß Aussagen der Stadt Saarbrücken mir gegenüber, werden die Gehweganlagen in regelmäßigen Abständen durch Mitarbeiter der Stadt Saarbrücken, oder durch Sie beauftragte Unternehmen, auf Zustand und Gefährdungen überprüft.
Bitte senden Sie mir zu den Gehwegeanlagen im Knappenweg 66125 Saarbrücken Dudweiler das Ergebnis/die Bewertung der letzten Überprüfung und das Datum der letzten Prüfung zu.
Besten Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.
Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schütz
Anfragenr: 218127
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Christian Schütz
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