Ergebnisniederschriften der KMK im Jahr 2016

- Ergebnisniederschriften des Plenums der KMK im Jahr 2016

Ergebnis der Anfrage

Die angefragten Infos können eingesehen werden, dies ist aber nur persönlich und vor Ort in Bonn möglich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2017
  • Frist
    28. April 2017
  • Ein:e Follower:in
Jim Martens
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Details
Von
Jim Martens
Betreff
Ergebnisniederschriften der KMK im Jahr 2016 [#20801]
Datum
27. März 2017 10:59
An
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Ergebnisniederschriften des Plenums der KMK im Jahr 2016
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jim Martens

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Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Sehr geehrter Herr Martens, im Auftrag von Frau Hüllenhagen-Dimski, Referatsleiterin für Konferenz- und Präsidium…
Von
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Betreff
Antw: Wtrlt: Ergebnisniederschriften der KMK im Jahr 2016 [#20801]
Datum
29. März 2017 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Martens, im Auftrag von Frau Hüllenhagen-Dimski, Referatsleiterin für Konferenz- und Präsidiumsangelegenheiten im Sekretariat der Kultusministerkonferenz, danke ich Ihnen für Ihre Anfrage. Gerne können Sie die Ergebnisniederschriften des Plenums der KMK aus dem Jahr 2016 einsehen, bitte aber um Verständnis dafür, dass dies nur vor Ort in Bonn geschehen kann. Gerne können Sie Frau Hüllenhagen-Dimski in der Angelegenheit kontaktieren (Telefon: 0228-501-615). Sofern Sie nach Bonn kommen möchten, darf ich Sie bitten, mit mir einen Termin zu vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen