Ergebnisprotokoll der unabhängigen Jury «zur Wahrung der Staatsferne» bei «Förderung des unabhängigen Journalismus» mit 2,3 Millionen Euro

Das im Betreff genannte Ergebnisprotokoll der Jury, insbesondere auch mit Angabe der von der Jury abgelehnten Projekte, mit den jeweiligen Begründungen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das im Betreff ge…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ergebnisprotokoll der unabhängigen Jury «zur Wahrung der Staatsferne» bei «Förderung des unabhängigen Journalismus» mit 2,3 Millionen Euro [#256773]
Datum
9. August 2022 22:23
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das im Betreff genannte Ergebnisprotokoll der Jury, insbesondere auch mit Angabe der von der Jury abgelehnten Projekte, mit den jeweiligen Begründungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256773/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
K 11 - 13002/22#41 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. August 2022, in de…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
AW: Ergebnisprotokoll der unabhängigen Jury «zur Wahrung der Staatsferne» bei «Förderung des unabhängigen Journalismus» mit 2,3 Millionen Euro [#256773]
Datum
12. August 2022 10:53
Status
Warte auf Antwort
K 11 - 13002/22#41 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. August 2022, in der Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zu dem Ergebnisprotokoll der unabhängigen Jury «zur Wahrung der Staatsferne» bei «Förderung des unabhängigen Journalismus» mit 2,3 Millionen Euro wünschen. Dabei sind Sie insbesondere auch an der Angabe der von der Jury abgelehnten Projekte, mit den jeweiligen Begründungen., interessiert. Ihr Antrag wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - 13002/22#41 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifg... einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie vielen Dank für Ihre freundliche Zwischennachricht sowie insbesondere de…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ergebnisprotokoll der unabhängigen Jury «zur Wahrung der Staatsferne» bei «Förderung des unabhängigen Journalismus» mit 2,3 Millionen Euro [#256773]
Datum
12. August 2022 13:35
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie vielen Dank für Ihre freundliche Zwischennachricht sowie insbesondere den Hinweis auf mögliche Gebühren. Da mir bekannt ist, dass die Ankündigung von Gebühren bei vielen staatlichen Institutionen oft und gern ein probater Vorwand zur Abwürgung von IFG-Anträgen ist, bitte ich Sie ausdrücklich um Folgendes: BITTE BEANTWORTEN SIE MEINEN ANTRAG LEDIGLICH IN EINER SOLCH VERWALTUNGSAUFWANDSEINGESCHRÄNKTEN FORM, DASS KEINE GEBÜHREN ANFALLEN. Anderenfalls reicht mir ein Hinweis auf die Gebührenhöhe (die ich nicht zu begleichen beabsichtige) als Grund für eine (teilweise) Nichtbearbeitung zu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256773/

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersende ich Ihnen das von Ihnen auf der Grundlage des Inform…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ergebnisprotokoll der unabhängigen Jury «zur Wahrung der Staatsferne» bei «Förderung des unabhängigen Journalismus» mit 2,3 Millionen Euro [#256773]
Datum
7. September 2022 07:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersende ich Ihnen das von Ihnen auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) erbetene Ergebnisprotokoll der unabhängigen Jury «zur Wahrung der Staatsferne» bei «Förderung des unabhängigen Journalismus» mit 2,3 Millionen Euro. Ihrem Antrag auf Informationen zu den von der Jury abgelehnten Projekten können wir nicht entsprechen. Dem steht zum einen der in § 5 Abs.1 Satz 1 IFG festgelegte Schutz personenbezogener Daten entgegen, nach dem der Zugang zu personenbezogenen Daten nur gewährt werden darf, wenn der Dritte eingewilligt hat oder Ihr Informationsinteresse überwiegt. Das Förderverfahren ist entsprechend den Grundsätzen der Datenminimierung ausgestaltet, sodass die Antragsteller bei der Antragstellung nicht in die Veröffentlichung ihrer Daten eingewilligt haben. Gründe für ein Überwiegen Ihres Informationsinteresses sind von Ihnen weder dargelegt noch ersichtlich. Zum anderen steht Ihrem Antrag § 3 Nr. 1 g) Var. 2 IFG entgegen. Danach besteht kein Anspruch auf Informationszugang, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren haben kann. Die nicht berücksichtigten Antragstellerinnen und Antragsteller müssten bei einer Veröffentlichung ihrer Daten und der Begründungen für die Nichtberücksichtigung ihres Antrages mit einem möglichen Ansehensverlust rechnen, welcher sich auch schädlich auf ihre Projekte und weitere Finanzierungsmöglichkeiten auswirken könnte. Dadurch würde ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Darüber hinaus sind die Informationen über die abgelehnten Projekte nach § 3 Nr. 4 Var. 1 IFG geschützt, denn es werden Informationen begehrt, die aufgrund einer Rechtsvorschrift der Geheimhaltung unterliegen. Nach 7.3. der Fördergrundsätze sind die Sitzungen der Jury nicht öffentlich. Von der Jury getroffene Entscheidungen werden grundsätzlich öffentlich nicht begründet. Diese Regelungen dienen dem Schutz sowohl der Antragsteller:innen als auch der Jury: Damit soll zum einen sichergestellt werden, dass die Jury in einem offenen Austausch und unbefangen ihre fachliche Einschätzung treffen kann. Dieser Zustand wäre nicht gewährleistet, wenn die Juror:innen mit der Veröffentlichung ihrer fachlichen Einschätzungen rechnen müssten. Zum anderen dient die Regelung den Interessen der Antragsteller:innen und dem Gebot eines fairen Verfahrens (s.o.). Daher waren im Ergebnisprotokoll zwei Namen neben den nicht berücksichtigten Antragstellerinnen zu schwärzen, da sich aus den Namen der Jurymitglieder, die sich an dieser Stelle für befangen erklärt hat, Rückschlüsse auf die nicht geförderten Antragsteller:innen ziehen ließen. Die Auskunft ist gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch erhoben werden (§ 9 Abs. 4 IFG, § 68 VwGO). Der Widerspruch ist zu erheben bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Postanschrift: Postfach 17 02 90, 53108 Bonn, Hausanschrift: Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn Mit freundlichen Grüßen