Ergebnisrechnung 2014

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Anlagen zur Vorlage N/IX/2015/0141 ("Ergebnisrechnung 2014").

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor; die Vorlage ist öffentlich, die Anlage jedoch nicht über das Bürgerinformationssystem zu beziehen.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. März 2016
  • Frist
    22. April 2016
  • Kosten dieser Information:
    47,00 Euro
  • 2 Follower:innen
Christian Volmering
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Details
Von
Christian Volmering
Betreff
Ergebnisrechnung 2014 [#16066]
Datum
19. März 2016 19:16
An
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anlagen zur Vorlage N/IX/2015/0141 ("Ergebnisrechnung 2014"). Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor; die Vorlage ist öffentlich, die Anlage jedoch nicht über das Bürgerinformationssystem zu beziehen. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Christian Volmering <<E-Mail-Adresse>>
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Sehr geehrter Herr Volmering, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage gemäß § 5 Absatz 2 IFG NRW. Sie b…
Von
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Betreff
Verbundetat 2016 [#16065] sowie Ergebnisrechnung 2014 [#16066]
Datum
23. März 2016 11:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Volmering, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage gemäß § 5 Absatz 2 IFG NRW. Sie beantragen Zugang zu den Anlagen der: Vorlage N/IX/2015/0141 ("Ergebnisrechnung 2014") Vorlage N/IX/2016/0170 ("Verbundetat 2016 (endgültig)"). Aufgrund von satzungsgemäßen und vertraglichen Regelungen haben wir die in den von Ihnen angeforderten Unterlagen enthaltenen Daten vertraulich zu behandeln, da diese schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Verkehrsunternehmen enthalten. Derzeit fragen wir bei den betroffenen Verkehrsunternehmen an, ob wir die Daten dennoch herausgeben dürfen. Bitte beachten Sie, dass Verwaltungsgebühren durch die Bearbeitung Ihrer Anfrage entstehen werden. Die ersten Rückmeldungen der Verkehrsunternehmen sind bereits eingegangen und es ist absehbar, dass die Daten aufbereitet werden müssen. Wie hoch der tatsächliche Aufwand sein wird, ist noch nicht abzusehen, daher kann derzeit noch keine Aussage über die Höhe der Kosten erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Sehr geehrter Herr Volmering, wie in unserer E-Mail vom 23.3.16 geschrieben, haben wir bei den betroffenen Verkeh…
Von
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Betreff
Gebühren für Ihre Anfrage Verbundetat 2016 [#16065] sowie Ergebnisrechnung 2014 [#16066]
Datum
13. April 2016 08:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Volmering, wie in unserer E-Mail vom 23.3.16 geschrieben, haben wir bei den betroffenen Verkehrsunternehmen angefragt, ob wir die angefragten Daten herausgeben dürfen. Grund war, dass die angeforderten Unterlagen schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Verkehrsunternehmen enthalten. Mittlerweile sind die Rückmeldungen eingegangen. Die meisten Unternehmen gestatten es nicht die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dessen muss ein Teil der Daten geschwärzt werden, wodurch bei der VRR AöR Arbeitsaufwand entsteht. Die Gebühren hierfür betragen 47€. Sollten Sie weiterhin die Anfrage aufrechterhalten, werden wir die Unterlagen entsprechend aufbereiten. Hierzu bitte ich um eine kurze Rückmeldung. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Christian Volmering
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir bitte erläutern, welche schützenswerten Betriebs- und Geschäftsgehe…
An Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Details
Von
Christian Volmering
Betreff
AW: Gebühren für Ihre Anfrage Verbundetat 2016 [#16065] sowie Ergebnisrechnung 2014 [#16066]
Datum
13. April 2016 13:32
An
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir bitte erläutern, welche schützenswerten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen eine Schwärzung rechtfertigen und welche Unternehmen von einer solchen Schwärzung betroffen wären? Mit freundlichen Grüßen Christian Volmering Anfragenr: 16066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Christian Volmering
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir bitte erläutern, wie sich die Gebührenfestsetzung zusammensetzt und…
An Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Details
Von
Christian Volmering
Betreff
AW: AW: Gebühren für Ihre Anfrage Verbundetat 2016 [#16065] sowie Ergebnisrechnung 2014 [#16066]
Datum
13. April 2016 13:38
An
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir bitte erläutern, wie sich die Gebührenfestsetzung zusammensetzt und auf welcher Grundlage des Gebührentarifs sie erfolgt. Mit freundlichen Grüßen Christian Volmering Anfragenr: 16066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Sehr geehrter Herr Volmering, gemäß § 11 Abs. 1 IFG NRW i.V.m. § 1 VerwGebO IFG NRW i.V.m. der Anlage der Verwalt…
Von
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Betreff
AW: AW: Gebühren für Ihre Anfrage Verbundetat 2016 [#16065] sowie Ergebnisrechnung 2014 [#16066]
Datum
14. April 2016 09:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Volmering, gemäß § 11 Abs. 1 IFG NRW i.V.m. § 1 VerwGebO IFG NRW i.V.m. der Anlage der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW werden für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Punkt 1.3.2 der o.g. Anlage. Danach können bei umfangreichem Verwaltungsaufwand Gebühren in Höhe von 10 - 500 € erhoben werden. Gerne erläutere ich Ihnen den von uns genannten Betrag: Für das Aufbereiten der Unterlagen planen wir drei Arbeitsstunden ein. Für diese Tätigkeit wird kalkulatorisch die Entgeltstufe 3 Erfahrungsstufe 1 des TVÖD angesetzt. Dies entspricht einem Bruttolohn von 2.012,46€ bei durchschnittlich 169,57 Arbeitsstunden. Der Arbeitgeberbeitrag beträgt zudem 32% des Bruttolohnes, sodass ein kalkulatorischer Stundenlohn in Höhe von 15,67€ angesetzt wird. Damit ergibt sich die gerundete Summe von 47 € (15,67€*3). Mit freundlichen Grüßen
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Sehr geehrter Herr Volmering, die Anlagen beinhalten: Anlage 1 Darstellung der Betriebsleistung sowie Finanzierun…
Von
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Betreff
AW: Gebühren für Ihre Anfrage Verbundetat 2016 [#16065] sowie Ergebnisrechnung 2014 [#16066]
Datum
18. April 2016 14:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Volmering, die Anlagen beinhalten: Anlage 1 Darstellung der Betriebsleistung sowie Finanzierungsbeträge je Verkehrsunternehmen und Gebietskörperschaft. Anlage 2 Darstellung der Unternehmensdaten: Detaillierte Darstellung der Aufwendungen und Erträge Die STOAG GmbH hat die Freigabe Ihrer Daten der Anlage 1 gestattet. Alle anderen Daten werden geschwärzt. Die Verkehrsunternehmen haben ein berechtigtes Interesse daran, die unternehmensindividuellen Daten zu schützen. Im Zuge von geplanten Direktvergaben besteht für interessierte Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, eigenwirtschaftliche Konkurrenzanträge zu stellen. Es ist daher für Unternehmen existenziell wichtig, dass detaillierte individuelle Unternehmensinformationen, wie sie in den VRR-Abrechnungen dargestellt werden, absolut vertraulich behandelt und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Mit freundlichen Grüßen
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Sehr geehrter Herr Volmering, auf unsere Schreiben vom 14. sowie 18. April 2016 haben Sie nicht reagiert. Wie möc…
Von
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Betreff
Warte auf Antwort: Ihre Anfrage Verbundetat 2016 [#16065] sowie Ergebnisrechnung 2014 [#16066]
Datum
26. April 2016 08:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Volmering, auf unsere Schreiben vom 14. sowie 18. April 2016 haben Sie nicht reagiert. Wie möchten Sie mit der Anfrage weiter verfahren? Mit freundlichen Grüßen
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Vielen Dank für Ihre E-Mail, ich bin ab dem 22. August wieder im Büro, dann stehe ich gerne wieder für Ihre Anfra…
Von
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Betreff
Automatische Antwort: Warte auf Antwort: Ihre Anfrage Verbundetat 2016 [#16065] sowie Ergebnisrechnung 2014 [#16066]
Datum
11. August 2016 14:41
Status
Vielen Dank für Ihre E-Mail, ich bin ab dem 22. August wieder im Büro, dann stehe ich gerne wieder für Ihre Anfrage zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihre e-Mail nicht weitergeleitet wird. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Weber (-322) Mit freundlichen Grüßen
Christian Volmering
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, die Kosten werden übernommen. Mit freundliche…
An Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Details
Von
Christian Volmering
Betreff
AW: Warte auf Antwort: Ihre Anfrage Verbundetat 2016 [#16065] sowie Ergebnisrechnung 2014 [#16066]
Datum
11. August 2016 14:41
An
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, die Kosten werden übernommen. Mit freundlichen Grüßen Christian Volmering Anfragenr: 16066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Sehr geehrter Herr Volmering, hiermit erhalten Sie die angefragten, aufbereiteten Anlagen zu den Vorlagen N/IX/20…
Von
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Betreff
AW: Warte auf Antwort: Ihre Anfrage Verbundetat 2016 [#16065] sowie Ergebnisrechnung 2014 [#16066]
Datum
29. August 2016 09:52
Status
Sehr geehrter Herr Volmering, hiermit erhalten Sie die angefragten, aufbereiteten Anlagen zu den Vorlagen N/IX/2016/0170 ("Verbundetat 2016 (endgültig)") sowie N/IX/2015/0141 ("Ergebnisrechnung 2014"). Teilen Sie mir bitte die Adresse mit, an welche ich den Gebührenbescheid schicken kann. Dankeschön. Mit freundlichen Grüßen
Christian Volmering
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Anschrift hat sich nicht geändert. ... Mit freundlichen Grüßen Christi…
An Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Details
Von
Christian Volmering
Betreff
AW: AW: Warte auf Antwort: Ihre Anfrage Verbundetat 2016 [#16065] sowie Ergebnisrechnung 2014 [#16066]
Datum
14. September 2016 11:13
An
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Anschrift hat sich nicht geändert. ... Mit freundlichen Grüßen Christian Volmering Anfragenr: 16066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christian Volmering << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Christian Volmering
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Christian Volmering
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ergebnisrechnung 2014“ und „Verbundetat 2016“ [#16066]
Datum
14. September 2016 11:29
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/16066 https://fragdenstaat.de/a/16065 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die geschwärzten Passagen beziehen sich zu großen Teilen auf öffentlich-rechtliche Unternehmen, welche (teilweise) aufgrund großer Zuschüsse der Sie besitzenden Gebietskörperschaften offenkundig keine Gewinnerziehungsabsichten verfolgen. Weiterhin handeln die Unternehmen in weiten Teilen als Monopolisten in Ihrem Gemeindegebiet. Außerdem wären die Unternehmen, da Sie Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge wahrnehmen (§1 Absatz 1 ÖPNVG) und somit Aufgaben der öffenlichen Verwaltung wahrnehmen, entsprechend selbst zur Auskunft verpflichtet (§ 2 Absatz 4 IFG NRW). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Christian Volmering Anfragenr: 16066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Gebührenbescheid // Gebühren für Amtshandlungen für das Aufbereiten der Unterlagen gemäß einer Anfrage nach dem IF…
Von
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Via
Briefpost
Betreff
Gebührenbescheid // Gebühren für Amtshandlungen für das Aufbereiten der Unterlagen gemäß einer Anfrage nach dem IFG NRW
Datum
16. September 2016
Status
Sehr geehrter Herr Volmering, gemäߧ 11 Abs. 1 IFG NRW i.V.m. § 1 VerwGebO IFG NRW i.V.m. der Anlage der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW werden für Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Gebühren erhoben. 47€ (In Worten: Siebenundvierzig) Die Gebühr errechnet sich wie folgt: Für das Aufbereiten der Unterlagen waren drei Arbeitsstunden notwendig. Für diese Tätigkeit wird kalkulatorisch die Entgeltstufe 3 Erfahrungsstufe 1 des TVÖD angesetzt. Dies entspricht einem Bruttolohn von 2.012,46€ bei durchschnittlich 169,57 Arbeitsstunden. Der Arbeitgeberbeitrag beträgt zudem 32% des Bruttolohnes, sodass ein kalkulatorischer Stundenlohn in Höhe von 15,67€ angesetzt wird. Damit ergibt sich die gerundete Summe von 47 € (15,67€*3). Die Gebühr ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides zu begleichen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben. Die Klage ist zu richten gegen die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR. Sie ist schriftlich beim Verwaltungsgericht Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen einzulegen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen - ERWO VG/FG - vom 07.11 .2012 (GV.NRW S. 548) eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBI. 1 S. 876) in der jeweils geltenden Fassung versehen sein und an die elektronische Poststelle des Gerichts übermittelt werden.*) Die Klage muss den Kläger und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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