Ergebnisse der Alkoholkontrollen von Kabinenpersonal und Piloten 2017 und 2018

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Bitte schicken Sie mir die Ergebnisse der Alkoholkontrollen von Kabinenpersonal in 2017 und 2018. Bitte nennen Sie mir auch wie viele Kontrollen Sie durchgeführt haben. Falls ein Befund positiv war, nennen Sie mir auch bitte das Messergebnis. Danke

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2019
  • Frist
    6. April 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte schicken S…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ergebnisse der Alkoholkontrollen von Kabinenpersonal und Piloten 2017 und 2018 [#60065]
Datum
4. März 2019 22:46
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte schicken Sie mir die Ergebnisse der Alkoholkontrollen von Kabinenpersonal in 2017 und 2018. Bitte nennen Sie mir auch wie viele Kontrollen Sie durchgeführt haben. Falls ein Befund positiv war, nennen Sie mir auch bitte das Messergebnis. Danke
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Luftfahrt-Bundesamt
AW: SBl36 11302 190305 Antragsteller/in Ende Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luft…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: SBl36 11302 190305 Antragsteller/in Ende
Datum
11. März 2019 10:54
Status
Warte auf Antwort
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1,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt. In den Jahren 2017 und 2018 wurden keine Alkoholkontrollen von Kabinenpersonal durch das Luftfahrt-Bundesamt durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: SBl36 11302 190305 Antragsteller/in Ende [#60065] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Na…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SBl36 11302 190305 Antragsteller/in Ende [#60065]
Datum
11. März 2019 12:54
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Aussage deckt sich nicht ganz mit den Angaben, die ich aus 2017 erhalten habe. Dort gab es im Jahr 2017 für den Zeitraum 01.01 bis 31.03. insgesamt 18 Kontrollen von Piloten und Kabinenpersonal. Können Sie nochmal in Ihren Unterlagen nachschauen, wie viele Kontrollen Sie von Piloten und Kabinenpersonal vorgenommen haben? Und wie war das Ergebnis dieser Kontrollen? Danke Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Luftfahrt-Bundesamt
AW: SBl36 11302 190305 Antragsteller/in Ende [#60065] Sehr geehrtAntragsteller/in die Kontrollen in 2017 bezoge…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: SBl36 11302 190305 Antragsteller/in Ende [#60065]
Datum
11. März 2019 14:07
Status
Warte auf Antwort
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1,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in die Kontrollen in 2017 bezogen sich alle auf Piloten, möglicherweise war das in den Angaben, die Ihnen vorliegen nicht ganz klar formuliert. Bei Piloten werden regelmäßig Alkoholkontrollen durch das Luftfahrt-Bundesamt durchgeführt. Ihre aktuelle Anfrage bezog sich allerdings auf das Kabinenpersonal. Hier sind zwar Kontrollen für die Zukunft geplant, in 2017 und 2018 gab es jedoch keine. Dementsprechend können wir Ihnen auch keine Daten über die Ergebnisse von Alkoholkontrollen bei Kabinenpersonal mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: SBl36 11302 190305 Antragsteller/in Ende [#60065] Sehr geehrt<< Anrede >> danke für die Nachricht,…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SBl36 11302 190305 Antragsteller/in Ende [#60065]
Datum
13. März 2019 12:12
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für die Nachricht, dann lag tatsächlich ein Missverständnis vor. Nennen Sie mir noch die Anzahl der Kontrollen bei Piloten also auch Co-Piloten und Flug-Ing. also alle die vorne sitzen im Jahr 2017 und 2018. Sowie die Ergebnisse. Danke Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Luftfahrt-Bundesamt
AW: SBl36 11302 190305 Antragsteller/in Ende [#60065] Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie die gewüns…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: SBl36 11302 190305 Antragsteller/in Ende [#60065]
Datum
14. März 2019 16:40
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie die gewünschte Aufstellung: Alkoholkontrollen durch LBA: Anzahl Cockpitbesatzungen positiver Befund 2017 133 0 2018 197 3 Wir unterscheiden bei der Cockpitbesatzung nicht nach deren Funktion (Pilot, Co-Pilot, Navigator, …), die Aufzählung umfasst immer die gesamte Cockpitbesatzung eines Fluges. Bei den weiteren Informationen zu den positiven Befunden (gemessener Wert, Name des Luftfahrtunternehmens, Name des Piloten) handelt es sich um Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse, die ich Ihnen aus Datenschutzgründen nicht nennen darf. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: SBl36 11302 190305 Antragsteller/in Ende [#60065] Sehr geehrt<< Anrede >> danke für die Auskunft. …
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SBl36 11302 190305 Antragsteller/in Ende [#60065]
Datum
14. März 2019 17:11
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für die Auskunft. Bitte nennen Sie mir zu den drei Fällen, das Messergebnis und das Datum der Feststellung. Bezüglich Datenschutz, Betriebs und Geschäftsgeheimnisse habe ich hier in diesem Punkt eine andere Auffassung. Halten Sie gerne in Ihrem Haus Mit Frau Ende nochmal kurz Rücksprache wegen meiner Anfrage. Sollten Sie mir die Ergebnisse nicht nennen wollen, machen Sie bitte einen Bescheid fertig, per normaler Briefpost langt. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Luftfahrt-Bundesamt
AW: SBl36 11302 190305 Antragsteller/in Ende [#60065] Sehr geehrtAntragsteller/in anbei senden wir Ihnen die ge…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: SBl36 11302 190305 Antragsteller/in Ende [#60065]
Datum
18. März 2019 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in anbei senden wir Ihnen die gewünschte Tabelle: Datum Ergebnis Atemalkohol-bestimmung durch LBA in ‰ 11.01.2018 1,21 06.04.2018 0,69 29.10.2018 0,33 Bitte beachten Sie, dass die Tabelle nur die Ergebnisse von anlasslosen Kontrollen durch das LBA im Rahmen von Vorfeldinspektionen enthält. In der Presse finden Sie ggf. weitere Fälle von alkoholisierten Piloten die nicht Teil der Tabelle sind. Diese wurden jedoch nicht im Rahmen von Vorfeldinspektionen durch uns festgestellt. Mit freundlichen Grüßen